25.11.2021

Krypto-FinTech-Sandbox: EU ermöglicht Ausnahmen von strengen Regeln

EU-Parlament und EU-Rat haben ein Sandbox-Modell für Transaktionen in Krypto-Assets beschlossen. An der eigentlichen Regulierung wird noch gearbeitet.
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Krypto, Bitcoin, Blockchain
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EU-Parlament und EU-Rat haben sich auf ein Sandbox-Modell für Finanzprojekte auf Basis der Blockchain-Technologie geeinigt. Hintergrund sind die Bestrebungen der EU, die Regulierung im Bereich Finanzdienstleistungen an digitale Technologien anzupassen. Das nun beschlossene „DLT Pilot Regime“ ermöglicht vorübergehende Ausnahmen von den bestehenden Vorschriften für FinTech-Projekte, die auf Distributed Ledger Technologie (DLT, die bekannteste ist die Blockchain) setzen. Innerhalb der Sandbox können probehalber Transaktionen in Krypto-Assets gehandelt und auch abgewickelt werden. Das Parlament gab die Einigung am Mittwoch bekannt.

„DLT-Projekte in der EU fördern“

„DLT kann eine Reihe potenzieller Vorteile bei Finanzdienstleistungen mit sich bringen, darunter eine geringere Komplexität, eine höhere Geschwindigkeit bei der End-to-End-Verarbeitung, eine höhere Netzwerk-Resilienz und geringere operative und finanzielle Risiken. Die Einigung über das DLT Pilot Regime soll dazu beitragen, die Entwicklung erfolgreicher DLT-Projekte innerhalb der EU zu fördern. Gleichzeitig ist es uns gelungen, ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zur Wahrung der Finanzstabilität, der Marktintegrität und gleicher Wettbewerbsbedingungen zu schaffen“, sagt der zuständige Europaabgeordnete Johan Van Overtveldt.

Für FinTechs bis zu Marktwert von 6 Mrd. Euro

Im Zuge des Pilot Regimes sollen Erfahrungen gesammelt werden, um für künftige Regulierungen zu lernen. Die EU-Institutionen einigten sich zunächst darauf, dass finanzielle Dienstleistungen über DLTs begrenzt sein sollen. Die Schwellenwerte liegen bei Aktien bei 500 Millionen Euro, bei Anleihen bei 1 Milliarde Euro und bei Unternehmensanleihen bei 200 Millionen Euro. Betreiber von Krypto-Finanzdienstleistungen können diese so lange unter den gelockerten Regeln anbieten, bis ihr Marktwert 6 Milliarden Euro erreicht. Zu dem vorgesehenen Anlegerschutz gehört eine klar definierte Haftungsregelung bei Verlusten aufgrund von Betriebsausfällen.

Krypto-Regulierung lässt auf sich warten

Das DLT Pilot Regime ist Teil des „Digital Finance Package“, das die EU im September 2020 auf den Weg gebracht hatte. Die Einigung auf die Regulierung von Krypto-Assets (MiCA = Markets in Crypto Assets) und die Prävention und Eindämmung von Cyber-Risiken (DORA = Digital Operational Resiliance Act) sind noch ausständig. Zur Krypto-Regulierung selbst (MiCA) geht der Europäische Rat nun mit dem EU-Parlament in Verhandlungen.

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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
Wolfgang Hattmannsdorfer setzt mit „Made in Europe and Partner Countries“ den nächsten Umsetzungsschritt der Industriestrategie 2035. | (c) drehwerk / Peter Mayr

Die Industriestrategie 2035 nimmt immer klarere Formen an (brutkasten berichtete). Durch den nächsten Umsetzungsschritt „Made in Europe and Partner Countries“ soll mit rund 70 Milliarden Euro öffentlicher Kaufkraft nun die europäische Wertschöpfung gestärkt werden. „Nur 0,6 Prozent aller Aufträge stehen für 50 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens, und genau da müssen wir ansetzen. Dort wo die großen Summen, dort wo die Milliarden bewegt werden“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, der sich auf eine vom Lieferketteninstitut ASCII erstellte Analyse bezieht.

Startups werden in diese vergleichsweise kleine Zahl großer Aufträge nicht fallen. Auf Nachfrage von brutkasten hieß es vom Wirtschaftsministerium: „Diesen Beschaffungen kommt eine besondere strategische Hebelwirkung zu. Wenn bei diesen großen Aufträgen neben dem Anschaffungspreis auch Qualität, Lebenszykluskosten, Innovation, Versorgungssicherheit und europäische Wertschöpfung stärker berücksichtigt werden, kann bereits bei wenigen Verfahren eine große wirtschaftspolitische Wirkung erzielt werden.“ Die Frage, ob Startups in Zukunft stärker in der Beschaffung berücksichtigt werden sollen, wurde nicht beantwortet.

„Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern“

Ganz unberücksichtigt sollen Startups aber nicht bleiben. „Der öffentliche Sektor ist ein großer Hebel, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern, von Digitalisierung über Klima bis Mobilität, Gesundheit und Verwaltung“, erklärt das Wirtschaftsministerium. Konkrete Beispiele, inwiefern das Innovationspotential von Startups besser nutzbar gemacht werden soll, gibt es noch nicht. Das Wirtschaftsministerium verweist auf den Aktionsplan „Strategische Beschaffung“, der bis zum Ende des Jahres ausgearbeitet wird.

Losteilungen und Local-Content-Bezug als Unterstüzung

Im Zuge der Innovationsförderung setzt Hattmannsdorfer auf Losteilung. „Es gibt eine extrem hohe Anzahl von Einzelaufträgen, wo ein Kleiner oft gar keine Chance hat, dass er wettbewerbsfähig teilnehmen kann. Wenn man Lose teilt, gibt es hier, glaube ich, eine konkrete Chance“, sagt der Wirtschaftsminister. Das soll Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Das Wirtschaftsministerium betont die Wichtigkeit eines „breiten Bieterwettbewerbs“ für eine wirtschaftliche öffentliche Beschaffung.

Junge Unternehmen sollen durch einen „Local-Content-Bezug“ eine faire Möglichkeit erhalten, sich bei der Beschaffung gegen etablierte und gegen große Unternehmen durchsetzen zu können. „Das fängt bei der Ausschreibung bzw. bei der Beschaffung der Gemeinde an, unter dem Aspekt von ,Local-Content‘ Betriebe auch vor Ort entsprechend zu berücksichtigen“, sagt Hattmannsdorfer.

„Made in Europe and Partner Countries“ ist keine starre Präferenzregel

Der durchschnittliche Einzelbieteranteil, jene Verfahren ohne Wettbewerb, liegt bei 40 Prozent. Durch „Made in Europe and Partner Countries“, bei dem man sich auf den europäischen Standort fokussieren will, soll dieses Problem aber nicht verstärkt werden. „‚Made in Europe and Partner Countries‘ ist nicht als starre Präferenzregel zu verstehen“, erklärt das Wirtschaftsministerium und ergänzt: „Strategische Beschaffung und ein breiter Bieterwettbewerb sind dabei keine Gegensätze, sondern müssen gemeinsam gedacht werden.“

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