24.01.2022

Krypto-Experten zum aktuellen Crash: “Langsam offensichtlich ein Bärenmarkt”

Crash auf den Kryptomärkten: Christopher Obereder (u.a. CoinStats) und Matthias Reder (Coinfinity) über die Hintergründe und Auswirkungen.
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Christopher Obereder und Matthias Reder
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Der Crash auf dem Krypto-Markt dauert weiterhin an. Nach einem verlustreichen Wochenende startet beispielsweise die bekannteste und größte Kryptowährung, Bitcoin, mit einem Wert von 33.500 Dollar in die Woche. Damit ist sie von ihrem Allzeithoch im November 2021 (68.744 Dollar) weit entfernt. Die Krypto-Experten Christopher Obereder (u.a. CoinStats) und Matthias Reder (Coinfinity) teilen ihre Einschätzung über Ursachen des Crashs der Kryptowährungen und die damit einhergehenden Folgen und Entwicklungen für Krypto-Startups bzw. Anleger:innen.

Entrepreneur und Investor Christopher Obereder sieht in den aktuellen Entwicklungen mehrere Ursachen. Neben dem Russland-Ukraine-Konflikt hätten sicherlich auch die Verbotsdebatten rund um Kryptowährungen in der EU und in Russland eine enorme Rolle bei diesem Abwärtstrend gespielt. Der Markt wurde insgesamt extrem von dieser Unruhe beeinflusst, ein Rutsch unter die 40.000 Dollar-Marke war die Folge und der Crash wurde zusätzlich von der Fed Leitzins-Debatte befeuert. In diesem sehen sowohl Obereder als auch Reder den größten Faktor für die aktuellen Entwicklungen. Matthias Reder stellt dazu fest: 

“Bitcoin und Co. bzw. der Kryptomarkt allgemein ist und bleibt ein Hochrisiko-Markt. Wenn dann noch dazu im wichtigsten Krypto-Land der Welt, den USA, die amerikanische Notenbank (Federeal Reserve) den Ausstieg aus der ultralockeren Geldpolitik inklusive vier Zinsschritten nach oben noch für 2022 ankündigt, dann hat dies massive Auswirkungen auf die Liquidität im Gesamtmarkt. Der risikolose Zinssatz bewirkt, dass Geld wieder aus dem Krypto-Markt herausgenommen wird.”

Kursschwankungen sind eher Norm als Ausnahme

Außerdem seien laut Reder bei einem kleinen Markt mit ca. 1.500 Milliarden US Dollar an Marktkapitalisierung Abverkäufe auch für stärkere Kursverluste verantwortlich. 

Kryptowährungen gelten grundsätzlich als sehr schwankungsanfällig. Nicht zuletzt ist das etwa daran zu sehen, dass Tweets wie beispielsweise jene von Tesla-Chef Elon Musk die Kurse beeinflussen können. 

Krypto ist ein hoch spekulatives, riskantes und volatiles Asset. Steigende Zinsen haben folglich tendenziell negative Auswirkungen darauf. Denn weniger risikoreiche und zinstragende Anlagen werden dadurch attraktiver. Christopher Obereder verweist außerdem auf die Korrelation zwischen Tech-Aktien und Kryptowährungen, welche aktuell ebenfalls von ihrem Allzeithoch weit entfernt sind. “Für viele Expert:innen befinden wir uns nun eben langsam aber offensichtlich in einem Bärenmarkt”, hält Obereder fest. Seiner Meinung nach würde diese Entwicklung noch die nächsten sechs bis zwölf Monate anhalten, soweit die Federal Reserve ihren Plänen treu bleibt und den angekündigten Kurs durchzieht. 

Matthias Reder rät außerdem dazu, den Zeithorizont von drei Monaten auf drei Jahre zu erweitern. Er wisse nicht, ob der Krypto-Winter einen längerfristigen Bärenmarkt übergehen kann. Dies werde zwar jene Inverstor:innen schmerzen, die im November an der Spitze eingestiegen sind, zugleich gibt es ihnen aber auch Anlass, sich wichtige Fragen zu ihren Investments zu stellen: “Warum hat man in Kryptowerte investiert? Was waren die ursprünglichen Beweggründe? Passen die noch zum aktuellen persönlichen Umfeld?”

Dennoch Hoffnung für die Startup-Szene?

Mit Blick auf die Krypto-Startup-Szene bleibt Matthias Reder allerdings positiv und sieht hierfür ein weiterhin günstiges Umfeld, “da mit einer Inflationsrate von über sieben Prozent in den USA und über fünf Prozent in Europa für viele Kapitalgeber:innen ein Horten von Liquidität auf der Bank einfach einer Geldvernichtung gleich kommt.” Dementsprechend prognostiziert er auch für die Zukunft weitere Investitionen, denn speziell die Krypto-Branche würde hier ein sehr gutes Chancen-Risiko-Profil bieten.

Obereders Hoffnung, dass Tech-Unternehmen wie Tesla und Co. den Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren würden, ist zwischenzeitlich geschwunden. Auch die Option, dass in 2022 noch ein bis zwei Länder den Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren würden, sieht er aktuell nicht mehr. “Die Wahrscheinlichkeit, dass wir schnelle, höhere Kurse sehen sinkt immer weiter. Ich bin mir zu 90 Prozent sicher, dass wir die nächsten sechs bis zwölf Monate weitere Abverkäufe sehen.”

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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