27.04.2021

XRP, Uniswap, Tron, Filecoin: Diese Coins führen die Erholung am Kryptomarkt an

Nach der schwachen Vorwoche setzte sich die zu Wochenbeginn gestartete Erholung am Kryptomarkt weiter fort. Der Ethereum-Kurs bewegt sich nahe seines Rekordstands, der Uniswap-Token stieg erstmals über 40 Dollar.
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Cryptocurrencies
Foto: Adobe Stock

Die Kurse der wichtigsten Kryptowährungen haben sich am Dienstag weiter erholt. Nach der schwachen Vorwoche war es bereits am Montag wieder nach oben gegangen. Nun setzte sich die Aufwärtsbewegung fort.

Besonders stark gefragt war unter den größeren Coins XRP. Der Kurs der Ripple-Kryptowährung zog in den vergangenen 24 Stunden um 19 Prozent nach oben. XRP war vom Abverkauf in der Vorwoche allerdings auch besonders stark betroffen gewesen. Auf 7-Tages-Sicht liegt der Kurs mit dem heutigen Anstieg rund 14 Prozent im Plus.

Ethereum nahe Höchststand

Für die beiden Großen – Bitcoin (BTC) und Ether (ETH) – ging es jeweils rund 4 Prozent nach oben. Der Bitcoin-Kurs stand damit bei 54.700 Dollar, der Ether-Kurs bei 2.550 Dollar. Es näherte sich damit auf rund 3,5 Prozent dem in der Vorwoche erreichten Rekordhoch von 2.651,09 Dollar an. Bei Bitcoin dagegen sind es noch über 15 Prozent, die auf das Allzeithoch von Mitte April fehlen. Trotz der jüngsten starken Volatilität in der Vorwoche stand der Bitcoin-Kurs praktisch am selben Niveau wie am vergangenen Dienstag.

Uniswap-Token erstmals über 40 Dollar

Neben XRP ging es diesen Dienstagvormittag auch für den Token der dezentralen Kryptobörse Uniswap (UNI) deutlich nach oben. Er lag zuletzt 14 Prozent im Plus und baute sein 7-Tages-Plus auf 34 Prozent aus. Erstmals überhaupt stieg er über die Marke von 40 Dollar. Kursgewinne im zweistelligen Prozentbereich verzeichneten unter anderem auch Tron (TRX) (plus 13 Prozent), Filecoin (FIL) (plus 11 Prozent) und Monero (XMR) (plus 11 Prozent).

Unter den 50 nach Marktkapitalisierung größten Kryptowährungen lag am Vormittag überhaupt nur der Solana-Token (SOL) im Minus. Er zollte seiner zuletzt sehr starken Performance Tribut und verlor knapp 3 Prozent. Der Token hatt zu den wenigen Krypto-Assets gehört, die sich dem Aberkauf in der Vorwoche weitgehend entziehen konnten. Auf 7-Tages-Sicht liegt der Kurs auch weiterhin 44 Prozent im Plus. Mit zuletzt 46 Dollar bewegte er sich nahe seines am Vortag erreichten Allzeithochs.

Dogecoin-Marktkapitalisierung auch nach Kurseinbruch noch bei 35 Mrd. Dollar

Auf 7-Tages-Sicht liegt unter den größeren Kryptowährung nur Dogecoin stark im Minus. Seit vergangenem Dienstag hat der Kurs der Meme-Coin rund ein Drittel seines Werts eingebüßt. Am Vormittag lag DOGE zuletzt 2 Prozent im Plus. Die Marktkapitaliserung der 2013 als Scherz gestarteten Kryptowährung liegt auch nach dem jüngsten starken Kursrückgang noch bei 35 Mrd. Dollar. Damit liegt Dogecoin auf Platz 7 der größten Krypto-Assets nach Marktkapitalisierung – vor Polkadot (DOT) und Uniswap.

Am vergangenen Freitag war der Krypto-Markt stark unter Druck geraten und der Bitcoin-Kurs zwischenzeitlich unter 50.000 Dollar gefallen. Beobachter erklärten dies vor allem mit einer angekündigten Erhöhung der Kapitalertragssteuer in den USA. Diese hatte auch an den Aktienmärkten die Kurse gedrückt. Zuvor war es bereits am Dienstag und – noch stärker – am vorgegangenen Sonntag abwärts gegangen. Damals hatten Analysten unter anderem auf einen Ausfall von Mining-Kapazitäten in China verwiesen.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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