30.09.2020

Trading, Staking & STO – alles (un)klar bei den Steuern?

Natalie Enzinger beleuchtet bei einem DAAA-Online-Event zu Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 die wichtigsten Aspekte des Themas.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger
kooperation

Die Welt der Krypto-Assets entwickelt sich rasant weiter. Ständig entstehen neue Anwendungen und Investmentmöglichkeiten – die Klärung der damit verbundenen steuerlichen Fragen hinkt aber deutlich hinterher. Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst. Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen. Anwender und Investoren sind daher mit großen steuerlichen Unsicherheiten konfrontiert.

Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht: Natalie Enzinger gibt Steuer-Insights zu Trading, Staking & STO

Bei einem Online-Event der DAAA (Digital Asset Association Austria) zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger (Enzinger Steuerberatung, Vorstand DAAA) in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten. Neben dem Trading von Krypto-Assets wird sie sich den offenen und ungeklärten steuerlichen Fragen rund um das Staking von Krypto-Assets widmen, dessen Bedeutung in der Praxis als „passive Einkunftsquelle“ stetig zunimmt.

Fraglich ist beispielsweise, ob das Staking mit Mining vergleichbar ist, ob das „Delegating“ gleich zu behandeln ist wie das „Betreiben eines Stake-Pools“, wie die Staking Rewards zu besteuern sind und ob diese nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden können. Hinsichtlich Security Token Offerings (STO) wird analysiert, inwieweit von Emittenten ausgegebene Token dem Eigen- bzw. Fremdkapital zuzuordnen sind, welche steuerliche Konsequenzen damit verbunden und wie Erträge beim Investor letztendlich zu versteuern sind.

Diese spannenden Themen werden anschließend im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit den Experten Niklas Schmidt (Wolf Theiss), Klaus Hirschler (WU Wien) und Florian Wimmer (Blockpit) diskutiert – moderiert von Natalie Enzinger. Neben einem kompakten Überblick über die derzeit brennenden steuerlichen Fragestellungen bietet die Veranstaltung somit mögliche Lösungsansätze von namhaften Experten. Für eine abschließende Klärung wären jedoch entsprechende Aussagen der Finanzverwaltung notwendig. Die DAAA setzt sich für rasche steuerliche Klarstellungen und Lösungen rund um die Themen Trading, Staking & STO ein. „Derzeit herrscht eine hohe Rechtsunsicherheit, da zu vielen Fragen keine Antworten von Seiten der Finanzverwaltung vorliegen. Rasch Klarheit in diesen Bereichen zu schaffen, ist oberstes Ziel der DAAA“, sagt Paul Pöltner, Obmann DAAA.

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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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Trading, Staking & STO – alles (un)klar bei den Steuern?

  • Ständig entstehen in der Welt der Krypto-Assets neue Anwendungen und Investmentmöglichkeiten – die Klärung der damit verbundenen steuerlichen Fragen hinkt aber deutlich hinterher.
  • Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst.
  • Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen.
  • Bei einem Online-Event der DAAA zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten.
  • Hinsichtlich Security Token Offerings (STO) wird dabei etwa analysiert, inwieweit von Emittenten ausgegebene Token dem Eigen- bzw. Fremdkapital zuzuordnen sind, welche steuerliche Konsequenzen damit verbunden und wie Erträge beim Investor letztendlich zu versteuern sind.
  • Die DAAA setzt sich für rasche steuerliche Klarstellungen und Lösungen rund um die Themen Trading, Staking & STO ein.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst.
  • Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen.
  • Bei einem Online-Event der DAAA zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten.
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