19.05.2021

Kryptomarkt im freien Fall : Bitcoin stürzt um 28 Prozent ab

Der Abverkauf am Kryptomarkt intensivierte sich am Mittwochnachmittag massiv. Bitcoin brach bis auf fast 30.000 Dollar ein. Altcoins standen noch stärker unter Druck.
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Bitcoin
Foto: Adobe Stock

Der starke Abverkauf am Kryptomarkt intensivierte sich am Mittwochnachmittag massiv: Der Bitcoin-Kurs brach zwischenzeitlich um mehr als 28 Prozent bis auf 30.681,50 US-Dollar ein und erreichte damit den niedrigsten Stand seit Jänner. Erst in der Früh war er erstmals seit Februar unter die Marke von 40.000 Dollar gerutscht. Von seinem im April erreichten Rekordstand von 64.863 Dollar hat sich der Kurs damit mehr als halbiert.

Am späten Nachmittag lag er nach Daten von Coinmarketcap zuletzt noch 20 Prozent im Minus bei 34.600 Dollar. Auch alle anderen Kryptowährungen standen massiv unter Druck: Ethereum (ETH), Binance Coin (BNB), Cardano (ADA), XRP und Polkadot (DOT) brachen am Nachmittag allesamt zwischen 25 und 35 Prozent ein. Dogecoin (DOGE) gab im Einklang mit dem Gesamtmarkt um 30 Prozent nach.

Die Ethereum-Kryptowährung Ether fiel zwischenzeitlich auf unter 2.000 Dollar, nachdem sie in den vergangenen beiden Wochen zunächst erstmals die 3.000-Dollar-Marke und dann auch noch die 4.000 Dollar überschritten hatte.

Weiterhin klar positive Jahresperformances

Trotz des Kurseinbruchs weisen alle geannnten Coins für 2021 weiter eine positive Jahresperformance auf – so liegt Ether seit Jahresbeginn immer noch 220 Prozent im Plus. Bei BNB beläuft sich der Kursanstieg seit Jahreswechsel trotz des heutigen Einbruchs noch immer auf 690 Prozent – und bei Dogecoin sogar auf über 5.000 Prozent.

Auch am Aktienmarkt hinterließ der Abverkauf seine Spuren: Die Coinbase-Aktie fiel in den ersten Handelsminuten in New York um 10 Prozent auf einen neuen Tiefstand von 216 Dollar.

Musk-Aussagen leiteten Stimmungsumschwung ein

Unmittelbaren Auslöser für den starken Abverkauf am Mittwoch gab es keinen. In der Vorwoche sowie am Wochenende hatten Aussagen von Tesla-CEO Elon Musk jedoch die Marktstimmung getrübt. Dieser hatte zuerst angekündigt, dass der Elektroautohersteller keine Bitcoin-Zahlungen mehr akzeptiere. Diese Option war erst im März in den USA eingeführt worden. In den folgenden Tagen legte Musk dann auf Twitter mit mehreren zugespitzten kritischen Aussagen zu Bitcoin nach und deutete unter anderem an, dass das Unternehmen seine Bitcoin-Bestände verkaufen könnte. In der Krypto-Szene führten Musks Statements zu kontroversen Diskussionen.

Auch andere Nachrichten wurden negativ aufgenommen: So bekräftigen etwa die chinesischen Behörden eine Warnung an Finanzinstitutionen, keine Geschäfte mit Kryptowährungen zu machen. Viele Beobachter verwiesen jedoch darauf, dass der Markt – insbesondere bei den Altcoins – generell schon heiß gelaufen war – und negative Nachrichten dann häufig als willkommener Anlass zum Abverkauf genutzt werden.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglichder persönlichen Information und geben ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von derbrutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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