19.05.2021

Kryptomarkt im freien Fall : Bitcoin stürzt um 28 Prozent ab

Der Abverkauf am Kryptomarkt intensivierte sich am Mittwochnachmittag massiv. Bitcoin brach bis auf fast 30.000 Dollar ein. Altcoins standen noch stärker unter Druck.
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Bitcoin
Foto: Adobe Stock

Der starke Abverkauf am Kryptomarkt intensivierte sich am Mittwochnachmittag massiv: Der Bitcoin-Kurs brach zwischenzeitlich um mehr als 28 Prozent bis auf 30.681,50 US-Dollar ein und erreichte damit den niedrigsten Stand seit Jänner. Erst in der Früh war er erstmals seit Februar unter die Marke von 40.000 Dollar gerutscht. Von seinem im April erreichten Rekordstand von 64.863 Dollar hat sich der Kurs damit mehr als halbiert.

Am späten Nachmittag lag er nach Daten von Coinmarketcap zuletzt noch 20 Prozent im Minus bei 34.600 Dollar. Auch alle anderen Kryptowährungen standen massiv unter Druck: Ethereum (ETH), Binance Coin (BNB), Cardano (ADA), XRP und Polkadot (DOT) brachen am Nachmittag allesamt zwischen 25 und 35 Prozent ein. Dogecoin (DOGE) gab im Einklang mit dem Gesamtmarkt um 30 Prozent nach.

Die Ethereum-Kryptowährung Ether fiel zwischenzeitlich auf unter 2.000 Dollar, nachdem sie in den vergangenen beiden Wochen zunächst erstmals die 3.000-Dollar-Marke und dann auch noch die 4.000 Dollar überschritten hatte.

Weiterhin klar positive Jahresperformances

Trotz des Kurseinbruchs weisen alle geannnten Coins für 2021 weiter eine positive Jahresperformance auf – so liegt Ether seit Jahresbeginn immer noch 220 Prozent im Plus. Bei BNB beläuft sich der Kursanstieg seit Jahreswechsel trotz des heutigen Einbruchs noch immer auf 690 Prozent – und bei Dogecoin sogar auf über 5.000 Prozent.

Auch am Aktienmarkt hinterließ der Abverkauf seine Spuren: Die Coinbase-Aktie fiel in den ersten Handelsminuten in New York um 10 Prozent auf einen neuen Tiefstand von 216 Dollar.

Musk-Aussagen leiteten Stimmungsumschwung ein

Unmittelbaren Auslöser für den starken Abverkauf am Mittwoch gab es keinen. In der Vorwoche sowie am Wochenende hatten Aussagen von Tesla-CEO Elon Musk jedoch die Marktstimmung getrübt. Dieser hatte zuerst angekündigt, dass der Elektroautohersteller keine Bitcoin-Zahlungen mehr akzeptiere. Diese Option war erst im März in den USA eingeführt worden. In den folgenden Tagen legte Musk dann auf Twitter mit mehreren zugespitzten kritischen Aussagen zu Bitcoin nach und deutete unter anderem an, dass das Unternehmen seine Bitcoin-Bestände verkaufen könnte. In der Krypto-Szene führten Musks Statements zu kontroversen Diskussionen.

Auch andere Nachrichten wurden negativ aufgenommen: So bekräftigen etwa die chinesischen Behörden eine Warnung an Finanzinstitutionen, keine Geschäfte mit Kryptowährungen zu machen. Viele Beobachter verwiesen jedoch darauf, dass der Markt – insbesondere bei den Altcoins – generell schon heiß gelaufen war – und negative Nachrichten dann häufig als willkommener Anlass zum Abverkauf genutzt werden.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglichder persönlichen Information und geben ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von derbrutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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