01.09.2021

Kritik an KI-Strategie: So reagieren die zuständigen Ministerien

Vertreter der heimischen KI-Community haben deutliche Kritik an der Strategie der Bundesregierung für Künstliche Intelligenz geübt. Der brutkasten hat von den beiden zuständigen Ministerien eine Stellungnahme dazu eingeholt.
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Das Gebäude des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Das Gebäude des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort | Foto: © BMDW

Als „bittere Enttäuschung und eine Gefahr für den Standort“ haben Vertreter der heimischen Community für Künstliche Intelligenz (KI) die KI-Strategie der Bundesregierung in einer Stellungnahme bezeichnet. KI-Vorreiter Sepp Hochreiter von der Johannes Kepler Universität Linz und Clemens Wasner vom Interessensverband AI Austria haben die Kritik in einem brutkasten-Studiogespräch näher erläutern. Hochreiter kritisierte unter anderem die mangelnde Verankerung von KI-Grundlagenforschung in dem Konzept und bemängelte, dass die Strategie nichts zum Aufbau der notwendigen KI-Infrastruktur in Österreich beitrage. Der brutkasten hat in den beiden zuständigen Ministerien – also dem Wirtschafts- und dem Klimaschutzministerium – nachgefragt.

In einer übermittelten gemeinsamen Stellungnahme verweisen die beiden Ministerien darauf, dass die vorliegende KI-Strategie „den Abschluss eines umfassenden Strategieprozesses“ bilde. In den vergagnenen Monaten und Jahren hätten 160 Expert:innen in sieben Arbeitsgruppen an den unterschiedlichen Elementen gearbeitet. Es sei im Rahmen einer offenen Konsultation breiter Input eingeholt worden und auch der Rat für Robotik und künstliche Intelligenz habe sich eingebracht.

Ministerium: „Immer als agile Strategie gedacht“

„Die jetzt fertiggestellte Strategie wurde dabei immer als agile Strategie gedacht. Sie bildet den Rahmen und legt die Prinzipien fest, auf deren Basis nun die gemeinsame Umsetzung gelingen kann“, heißt es weiter. Bei dieser solle die ressortübergreifende Herangehensweise genauso wie die vielfältige Partizipation der Community im Zentrum stehen.

Daneben verwies die Ministerien auf „verschiedenste KI-Projekte“, die in den vergangenen Jahren durch die Regierung gefördert worden seien. Dabei seien Forschungseinrichtungen und Unternehmen dabei unterstützt worden, KI-Vorhaben umzusetzen. Dazu sei mit „AI for Green“ die erste spezifische KI-Förderschiene gestartet worden. Außerdem sei eine aws-Förderung für vertrauenswürdige, innovative KI-Projekte vergeben worden. Zudem verwies die Ministerien darauf, dass Betrieben der KI-Marktplatz sowie Beratungen durch die Digital Innovation Hubs zur Verfügung stünden.

Auf spezifische inhaltliche Kritikpunkte – etwa das von Hochreiter bemängelte fehlende Verankerung der Grundlagenforschung oder die konkreten Summen, die von AI-Austria-Mitgründer Wasner als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet worden sind – ging das Ministerium in der Stellungnahme nicht ein.

Archiv: Wirtschaftsministerin Schramböck nach der Präsentation der KI-Strategie

Archiv: Klimaschutzminister Gewessler nach der Präsentation der KI-Strategie:

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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