02.12.2024
STARTUP-PAKET

Kreislaufwirtschafts-Beratung für Startups: Clever Clover und Interzero starten Kooperation

Mit einem speziellen Startup-Paket möchte Interzero junge Unternehmen beim Markteintritt in Österreich unterstützen. In Kooperation mit dem FMCG-Accelerator Clever Clover rund um Heinrich Prokop bietet der Kreislaufwirtschaftsdienstleister nun passende Services – von Beratung über Verpackungsentwicklung bis zum Waste Management.
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Clever Clover, Startup Paket, Kreislaufwirtschaft
(c) Interzero - v.l.n.r.: Thomas Glatz, Managing Director bei Interzero Österreich, und Heinrich Prokop, Founder & Managing Director bei Clever Clover.

Startups, die in Österreich ihre Produkte auf den Markt bringen wollen, stehen vor einem komplexen Geflecht aus Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen. EU-weite Vorgaben wie die PPWR (Packaging & Packaging Waste Regulation) und lokale Verordnungen definieren nicht nur, wie die Verpackung für jedes Produkt beschaffen sein muss, sondern verlangen auch eine korrekte Lizenzierung, bevor diese in Umlauf gebracht werden darf – dies wissen Thomas Glatz, Managing Director bei Interzero Österreich und Heinrich Prokop, Founder & Managing Director bei Clever Clover.

Clever Clover-Founder Prokop: „Immer wieder sorgen regulatorische Hürden für Verzögerungen“

In Zusammenarbeit mit dem FMCG-Accelerator Clever Clover rund um den Investor und Startup-Experten Prokop bietet der Kreislaufwirtschaftsdienstleister Interzero daher nun diverse Services an, um junge Unternehmen beim Markteintritt zu unterstützen. Diese reichen von Beratungsleistungen im Hinblick auf Design und Recyclingfähigkeit nachhaltiger Produktverpackungen über die Entwicklung und den Einsatz von Rezyklatrezepturen bis hin zur korrekten Entpflichtung und schließlich maßgeschneiderten Waste-Management-Lösungen für anfallende Abfälle.

„In Österreich drängen sehr viele Startups mit wirklich ambitionierten Gründer:innen auf den Markt – aus dem Inland genauso wie aus dem Ausland. Immer wieder sorgen jedoch regulatorische Hürden, auf die man erst im Laufe des Prozesses stößt, für Verzögerungen. Unser Partner Interzero steht Startups mit seiner langjährigen Erfahrung von Beginn an beratend zur Seite und sorgt damit dafür, dass der Markteintritt reibungslos funktioniert“, sagt Prokop.

Erstes Jahr kostenlos

Um gezielt junge Unternehmen mit ihrem oft knappen Budget bestmöglich zu unterstützen, hat Interzero ein Startup-Paket geschnürt, das im ersten Jahr der Zusammenarbeit kostenlos ist und dabei helfen soll, Anforderungen aus verpackungs- und abfallwirtschaftsrechtlichen Themenbereichen zu verstehen und zu erfüllen. Um von Anfang an alles richtig zu machen.

„Die Regularien rund um die Verpackungsverordnung und das Abfallwirtschaftsgesetz sind sehr komplex und werfen viele Fragen auf. Mit unserer Beratung und Unterstützung können sich Startups voll und ganz auf ihre Geschäftsidee und deren Entwicklung konzentrieren, während wir uns um Nachhaltigkeitsaspekte und regulatorische Herausforderungen kümmern“, erklärt Glatz.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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