22.07.2025
INSOLVENZ

Kraken Innovations: Grazer Getriebe-Startup muss Konkurs anmelden

Das Unternehmen aus Graz hat sich auf die Entwicklung eines zahnradlosen Getriebes spezialisiert. Unter anderem wurde die Technologie auch auf der Expo in Osaka gezeigt.
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(c) nicoleseiser.at

Das Grazer Getriebe‑Startup Kraken Innovations ist zahlungsunfähig. Über das Vermögen der 2021 gegründeten Kraken Innovations GmbH wurde am 21. Juli 2025 am Landesgericht Graz ein Konkursverfahren eröffnet, wie der KSV 1870 am Dienstag bekannt gab.

Patentierte Technologie

Kraken Innovations entwickelt ein patentiertes zahnradloses Koaxialgetriebe, das dank integrierter Sensorik eine besonders hohe Leistungsdichte ermöglichen soll. Die Kraken Innovations GmbH wurde im Feber 2021 von Philipp Eisele, Michael Michelitsch und Daniel Fürhapter gegründet. Es handelt sich um ein Spin-Off der TU-Graz.

Die Idee zu Kraken Innovations kam den Gründern während ihrer Diplomarbeiten am Institut für Fertigungstechnik der Technischen Universität Graz. Dort hatten sie den Gedanken für leistungsfähigere und kompaktere Antriebssysteme. Und haben schließlich eine „zahnradlose“ Getriebelösung entwickelt, bei der sich eine Sensorik zur Überwachung im Kern befindet. Bei diesem patentierten Koaxialgetriebe sind die übertragbaren Kräfte um ein Vielfaches höher als bei klassischen Zahnrädern (brutkasten berichtete).

Kraken Innovations auf der Expo 2025 in Osaka

Bis zuletzt galt das Unternehmen als ein Aufsteiger der steirischen Deep‑Tech‑Szene: Unter anderem ist das Unternehmen im Pavillon der Expo 2025 in Osaka vertreten.

Zudem konnte das Unternehmen auch Investoren an Land ziehen. Zu Beginn des Jahres 2022 konnte bereits Nanotec Electronic GmbH und Co KG, ein deutscher Hersteller von Motoren und Steuerungen für Antriebslösungen, als Investor gewonnen werden. Später folgte im Dezember 2022 eine Eigenkapitalbeteiligung in Höhe von 400.000 Euro der Steirischen Wirtschaftsförderung (SFG). Zur Höhe der Passiva oder den Gründen der Insolvenz liegen bislang noch keine Informationen vor.

Fortführung des Unternehmens ist nicht geplant

Im Gespräch mit brutkasten erklärt einer der Gründer des Unternehmens die Hintergründe des Scheiterns: „Es waren größere Stückzahlen geplant, die leider nicht beauftragt worden sind, weil wir keine Zusagen treffen konnten, was  Lieferfähigkeit, Ersatzteile oder Service weltweit angeht.“ Eine Fortführung des Unternehmen ist nicht geplant. In einem nächsten Schritt sollen nun die verbleibenden Vermögenswerte veräußert werden – dazu zählen auch die Patente.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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