22.07.2025
INSOLVENZ

Kraken Innovations: Grazer Getriebe-Startup muss Konkurs anmelden

Das Unternehmen aus Graz hat sich auf die Entwicklung eines zahnradlosen Getriebes spezialisiert. Unter anderem wurde die Technologie auch auf der Expo in Osaka gezeigt.
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(c) nicoleseiser.at

Das Grazer Getriebe‑Startup Kraken Innovations ist zahlungsunfähig. Über das Vermögen der 2021 gegründeten Kraken Innovations GmbH wurde am 21. Juli 2025 am Landesgericht Graz ein Konkursverfahren eröffnet, wie der KSV 1870 am Dienstag bekannt gab.

Patentierte Technologie

Kraken Innovations entwickelt ein patentiertes zahnradloses Koaxialgetriebe, das dank integrierter Sensorik eine besonders hohe Leistungsdichte ermöglichen soll. Die Kraken Innovations GmbH wurde im Feber 2021 von Philipp Eisele, Michael Michelitsch und Daniel Fürhapter gegründet. Es handelt sich um ein Spin-Off der TU-Graz.

Die Idee zu Kraken Innovations kam den Gründern während ihrer Diplomarbeiten am Institut für Fertigungstechnik der Technischen Universität Graz. Dort hatten sie den Gedanken für leistungsfähigere und kompaktere Antriebssysteme. Und haben schließlich eine „zahnradlose“ Getriebelösung entwickelt, bei der sich eine Sensorik zur Überwachung im Kern befindet. Bei diesem patentierten Koaxialgetriebe sind die übertragbaren Kräfte um ein Vielfaches höher als bei klassischen Zahnrädern (brutkasten berichtete).

Kraken Innovations auf der Expo 2025 in Osaka

Bis zuletzt galt das Unternehmen als ein Aufsteiger der steirischen Deep‑Tech‑Szene: Unter anderem ist das Unternehmen im Pavillon der Expo 2025 in Osaka vertreten.

Zudem konnte das Unternehmen auch Investoren an Land ziehen. Zu Beginn des Jahres 2022 konnte bereits Nanotec Electronic GmbH und Co KG, ein deutscher Hersteller von Motoren und Steuerungen für Antriebslösungen, als Investor gewonnen werden. Später folgte im Dezember 2022 eine Eigenkapitalbeteiligung in Höhe von 400.000 Euro der Steirischen Wirtschaftsförderung (SFG). Zur Höhe der Passiva oder den Gründen der Insolvenz liegen bislang noch keine Informationen vor.

Fortführung des Unternehmens ist nicht geplant

Im Gespräch mit brutkasten erklärt einer der Gründer des Unternehmens die Hintergründe des Scheiterns: „Es waren größere Stückzahlen geplant, die leider nicht beauftragt worden sind, weil wir keine Zusagen treffen konnten, was  Lieferfähigkeit, Ersatzteile oder Service weltweit angeht.“ Eine Fortführung des Unternehmen ist nicht geplant. In einem nächsten Schritt sollen nun die verbleibenden Vermögenswerte veräußert werden – dazu zählen auch die Patente.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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