25.05.2015

Kraft der Gedanken: „Man kann dir nicht einfach das Gehirn abschneiden“

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Können wir unser Smartphone bald mit unseren Gedanken bedienen?

Anhand von ihren individuellen Gehirnströmen, kann eine Person in 94 Prozent der Fälle eindeutig identifiziert werden. Dies stellte eine Studie am Basque Center für Wahrnehmung, Gehirn und Sprache in Spanien fest, die vom Wissenschaftler Blair C. Armstrong geleitet wurde und nun in NewsScientist veröffentlicht wurde. Bei seinem Test hat Armstrong 75 Abkürzungen von 45 Testpersonen lesen lassen und dabei ihre Gehirnströme gemessen.

Diese neuen Erkenntnisse könnten dabei helfen, Smartphones oder andere technische Geräte künftig alleine durch die Gedanken ihrer Besitzer zu entsperren. Die PIN-Code-Eingabe, Passwörter oder der kürzlich eingeführte Fingerabdruck-Scan würden damit auch schon wieder der Vergangenheit angehören.

Beim Test überwachte Armstrong einen kleinen Teil des Gehirns, um weniger Datenströme zu haben. Den Probanden wurden dabei Sensoren angelegt – ganz ohne Hilfsmittel funktioniert es also noch nicht und bleibt daher noch Zukunftsmusik. Das waren Fingerabdruck-Scan oder die Identifikation über die Augen allerdings auch noch vor wenigen Jahren.

Armstrong bezieht sich übrigens auf einen Fall in Malaysia in 2005, wo einem Auto-Besitzer die Fingerspitze abgehackt wurde, um das Fahrzeug zu starten: „Man kann dir nicht einfach das Gehirn abschneiden“.

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(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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