17.08.2020

Kooperation von Accenture und myAbility soll Talentepool erschließen

Der Beratungsriese Accenture geht eine "umfassende" Kooperation mit dem auf Inklusion von Menschen mit Behinderung spezialisierten Wiener Beratungsunternehmen myAbility ein.
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Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz: Accenture und myAbility starten Kooperation
Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz: Accenture und myAbility starten Kooperation (c) Adobe Stock - Halfpoint

„Menschen mit Behinderungen sind ein Talentepool, den wir bisher viel zu wenig im Blickfeld hatten“, sagt Günther Weberndorfer, Managing Director bei Accenture Österreich. Das soll sich nun ändern. Dazu startet der Beratungsriese in Österreich eine „umfassende“ Kooperation mit dem auf Inklusion von Menschen mit Behinderung im Berufsleben fokussierten Beratungsunternehmen myAbility.

„Wir setzen uns dafür ein, die Gleichstellung für alle zu fördern und einen integrativen Arbeitsplatz zu schaffen, der Menschen mit Behinderungen unterstützt. Mit myAbility als Kooperationspartner können wir unseren weiteren Weg dahin erfolgreich beschreiten“, so Weberndorfer. Denn die Kernkompetenz von myAbility sei es, Unternehmen dabei zu unterstützen, die Potenziale von Menschen mit Behinderungen als Kunden und Mitarbeiter zu nutzen. Die Kooperation füge sich somit in die ganzheitliche Inclusion- und Diversity-Strategie von Accenture ein. „Wir suchen für uns und unsere Kunden die besten Talente, und dabei sollte eine Behinderung keine Barriere sein“, sagt der Accenture-Manager. Auch die Mitarbeitenden wolle man in Sachen offenes und inklusives Arbeitsumfeld sensibilisieren. So werden künftig Trainings für Mitarbeitende angeboten, die sich mit „Barrieren im Kopf“ auseinandersetzen sollen.

Accenture und myAbility: Kooperation auf unterschiedlichen Ebenen

Teil der Kooperation mit myAbility ist auch ein Talente-Programm, das bereits bei den Universitäten ansetzt. Dafür erarbeite man im ersten Schritt gemeinsam einen Maßnahmen-Katalog für den Recruiting-Prozess, heißt es von Accenture. „Das startet schon bei den richtigen Fragen, die wir beim Bewerbungsgespräch stellen müssen. Wir möchten uns als Arbeitgeber dahingehend öffnen und auf die Menschen zugehen“, so Weberndorfer.

Darüberhinaus wurden sind noch weitere Bereiche Gegenstand der Kooperation, wie Michael Aumann, Geschäftsführer von myAbility, ausführt: „Gemeinsam ist in den letzten Monaten eine Strategie entwickelt worden, die vom Sourcing neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Awareness Building des bestehenden Teams bis hin zur zunehmenden Barrierefreiheit von Software-Lösungen führt. Das interne Projektteam setzt sich für die Umsetzung der erarbeiteten Lösungen ein. Langfristig soll Accessibility auch als maßgeblicher Faktor in die Produkte von Accenture mit einfließen“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Kooperation von Accenture und myAbility soll Talentepool erschließen

  • „Menschen mit Behinderungen sind ein Talentepool, den wir bisher viel zu wenig im Blickfeld hatten“, sagt Günther Weberndorfer, Managing Director bei Accenture Österreich.
  • Das soll sich nun ändern.
  • Dazu startet der Beratungsriese in Österreich eine „umfassende“ Kooperation mit dem auf Inklusion von Menschen mit Behinderung im Berufsleben fokussierten Beratungsunternehmen myAbility.
  • „Mit myAbility als Kooperationspartner können wir unseren weiteren Weg dahin erfolgreich beschreiten“, so Weberndorfer.
  • Die Kooperation füge sich in die ganzheitliche Inclusion- und Diversity-Strategie von Accenture ein.
  • Unter anderem erarbeite man im ersten Schritt gemeinsam einen Maßnahmen-Katalog für den Recruiting-Prozess, heißt es von Accenture.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • Das soll sich nun ändern.
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