15.07.2021

Konzern-Klimaschutz-Versprechen sind oft wertlos – wer hätte das gedacht?

Kommentar. Eine US-Studie zeigt, dass viele Konzerne zwar mit Klimaschutz werben, aber sich politisch dagegen einsetzen. Soviel zur "Authentizität" im Marketing.
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Kommentar: Konzern-Klimaschutz-Versprechen und Authentizität im Marketing
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | Hintergrund: (c) Adobe Stock - tanaonte
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In Manager-Kreisen konnte man noch vor einigen Jahren Dinge hören wie: „Klimschutz ist nicht das einzige wichtige Marketing-Thema“. Nach Fridays for Future und eine recht markanten Meinungsumschwung in der Öffentlichkeit ist heute meist klar: Der Klimaschutz ist inzwischen das wichtigste Marketing-Thema.

Moment… Marketing-Thema? Geht es beim Klimaschutz nicht darum, die Erde als lebenswerten Planeten zu erhalten? Nicht nur für die vielzitierten „zukünftigen Generationen“ sondern – mit Blick auf die Häufung an Extremwetter-Ereignissen und die noch schlimmeren Prognosen – für uns alle?

Die auf wissenschaftlicher Seite hinreichend beschriebene Drastik der Situation ist auch 2021 nicht zu allen durchgedrungen. Vor allem scheinbar nicht in die Chefetagen vieler großer Konzerne. Zumindest wird jedenfalls die eigene Verantwortlichkeit negiert. Das zeigt einmal mehr eine aktuelle US-Studie der Non-Profit-Organisation Ceres. Für diese wurden sie 100 größten US-Unternehmen (Stand 2019) durchleuchtet.

Konzerne pfeifen auf klimafreundliche Politik

Das leider wenig überraschende Fazit: Zwar haben stolze 92 Prozent davon öffentlich Klimaschutz-Versprechen gemacht. Nur 40 Prozent haben dann aber tatsächlich politische Ansätze gegen die Klimakrise unterstützt. 21 Prozent haben sogar aktiv gegen diese gearbeitet. Immerhin: Einzelne Unternehmen wie etwa Ford sind in den vergangenen Jahren von aktiv klimafeindlichem zu klimafreundlichem Lobbyismus übergegangen.

Auf Österreich, wo Lobbyismus wegen größeren Hürden bei Parteispenden oft deutlich subtiler bzw. – wie auch der Ibiza-Skandal zeigte – mitunter illegal passiert, ließe sich das Studien-Design nicht direkt umsetzen. Die Tendenz scheint, wenn man öffentliche Äußerungen der Top-Manager verfolgt, aber dieselbe zu sein: Man tut ja eh so viel für das Klima, aber neue Gesetze sind ganz sicher der falsche Weg. Bloß keine Regulierung, sonst ist das heilige Wachstum in Gefahr. Den Degrowth-Ansatz hat überhaupt der Teufel erfunden und er führt in den sicheren Untergang. Soviel zur vielfach besungenen „Authentizität“ im Marketing.

Innovation als großer Lichtblick? Ein Meer an Pseudo-Lösungen

Ist der Fortbestand des aktuellen Systems also wichtiger als der Fortbestand der Menschheit? Während manche wohl einfach nicht soweit denken, liegt für andere eine Lösung auf der Hand, die aus der bestehenden Wirtschaftsordnung heraus die große Rettung bringen soll: Innovation. Zwei Beispiele: Ölkonzerne arbeiten am „CO2-Recycling“, um weiterhin fossile Brennstoffe in die Luft blasen zu können. Und Nahrungsmittelkonzerne arbeiten an „nachhaltigem Palmöl“, um bloß nicht Rohstoffe nutzen zu müssen, die es auch regional in den Zielmärkten (und damit teuer) gäbe.

Nimmt man die Klima- und Umweltschutz-Innovationen in den meisten Konzernen genauer unter die Lupe, bewegen sie sich nur allzu oft auf der „Einweg-Papier-Sackerl- statt Einweg-Plastik-Sackerl-Ebene“. Wir sind umgeben von Pseudo-Lösungen mit geringem Impact, die – ganz genau – in erster Linie dem Marketing dienen. Greenwashing boomt weiterhin. Kunden wird eingeredet, sich neue, angeblich klimafreundlichere Produkte zu kaufen und die noch nicht wirklich alten dafür zu entsorgen. Ein Blick ins Wörterbuch zur Definition des Begriffs „Nachhaltigkeit“ würde hier lohnen.

Werden die Klimaschutz-Innovationen eh billiger?

Die versprochenen wirklich großen Klimaschutz-Innovationen, die uns alle retten, lassen hingegen auf sich warten. Und wenn sie dann da sind, müssen sie erst einmal beweisen, dass sie zu größeren Gewinnen und damit Renditen führen, als die bestehende Lösung. Denn sonst wäre ja wieder das heilige Wachstum in Gefahr. Und Gesetze, die besagen, dass die rettenden Innovationen genutzt werden müssen, sind natürlich abzulehnen.

Und was jetzt? Für den Anfang ein persönlicher Wunsch: wirklich authentisches Marketing. Ok, Spaß beiseite.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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