15.07.2020

kontractory: Eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU

Die österreichweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet gemeinsam mit der Software-Firma kontractory seit Mitte Juni eine neue Legal-Tech Anwendung namens „kontractory by DWP“. Damit soll der Zugang zur Rechtsberatung effizienter und einfacher gestaltet werden. Für Startups und KMU wurde sogar eine eigene Rechtsabteilung geschaffen, wie Geschäftsführer Lukas Leys erläutert.
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(c) kontractory - Das kontractory-Team rund um Geschftsfüher Lukas Leys hat extra für Startups und KMUs eine eigene Rechtsabteilung gestartet.

Die Startup-Szene in Österreich sieht sich spätestens seit der Corona-Krise hohen Herausforderungen gegenüber stehen. Darunter viele offene Rechtsfragen und Unsicherheiten. Die Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet daher mit dem Software-Unternehmen kontractory seit Mitte Juni mit der Legal-Tech Anwendung „kontractory by DWP“ der eigenen Definition nach „schnelleren, transparenteren und ortsunabhängigen Zugang zur Rechtsberatung“. Speziell für Startups und KMU wurde eine „Externe Rechtsabteilung“ kreiert, die alle möglichen Rechtsbereiche für Kunden abdecken soll.

Juristische Beratung einfacher machen

Das Software-Startup hat sich damit zum Ziel gesetzt hat, die juristische Beratung und Vertragsgestaltung zu vereinfachen. Die Köpfe dahinter sind Lukas Leys und Clemens Otto. Die Kanzlei (DWP) ist exklusiver Partner und Lizenznehmer der kontractory-Software in Österreich.

Kostendruck auf Startups steigt

„Für Startups ist es natürlich derzeit eine herausfordernde und anspruchsvolle Zeit. Sowohl kurzfristig als auch langfristig sind die Folgen der Pandemie aktuell noch schwer abzuschätzen. Dies bedeutet oft, dass weniger Wachstum zu erwarten ist und Startups derzeit ein weniger gutes Umfeld vorfinden, um Investitionskapital zu erhalten. Gleichzeitig steigt der Kostendruck auf viele Unternehmen“, sagt Lukas Leys, Geschäftsführer von kontractory: „Es gibt jedoch auch einige Beispiele, welche von der aktuellen Situation durchaus profitieren und Umsatzsteigerungen verzeichnen können und für die sich neue Geschäftsmodelle eröffnen.“

kontractoy by DWP: Generalist oder Individualist

Für die Nutzung der Services stehen Startups und KMU verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, die individuell gestaltbar sind. Das Unternehmen unterteilt sein Angebot dabei in zwei Bereiche: Generalist und Individualist.

Ersteres bietet gestaffelt Beratung in alle Rechtsbereichen an. Kunden können zwischen den drei Varianten, small, medium large, wählen und dabei zwei, vier oder sechs Stunden pro Monat an Beratungszeit in Anspruch nehmen – wobei die minimale Vertragslaufzeit zwölf Monate beträgt. Die Stunden-Kontingente können auch aufgehoben und bis maximal sechs Monate später genutzt werden.

Bei der Individualist-Variante können das Stundenausmaß, rechtliche Schwerpunkte oder Spezialthemen mit „kontractory by DWP“ fixiert werden. Auch die Vertragslaufzeit ist individuell verhandelbar.

User durch Prozess geführt

Egal bei welcher Variante, betroffene Dokumente werden in einzelne Komponenten unterteilt. „Schritt für Schritt werden Nutzer durch einen innovativen Prozess geführt. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, sich mit den verschiedensten, möglichen Varianten eines Vertrages oder Rechtsdokuments auseinanderzusetzen. Dabei unterstützen an jeder Stelle Erklärungen und Tipps, um etwa juristische Fachbegriffe zu verstehen oder eine passende Auswahl zu treffen“, sagt Leys.

„Digitale Plattform für anwaltliche Leistungen“

„Als Full-Service Rechtsanwaltskanzlei, die hinter ‚kontractory by DWP‘ steht, bieten wir erstmals eine völlig digitale Plattform für anwaltliche Dienstleistungen. Dabei stehen für uns Kostentransparenz und Ortsungebundenheit an vorderster Stelle – gerade in dieser Zeit von großer Bedeutung“, so Leys weiter: „Mit unserem Angebot der ‚Externen Rechtsabteilung‘ können Startups gewissermaßen die eigene Rechtsabteilung individuell gestalten, maßgeschneidert auf konkrete Bedürfnisse. Dies schafft Flexibilität und Planbarkeit.“


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Christoph Schmidt (dritter v. l.) wird Präsident des neu gegründeten Bundesverbandes Energiespeicher Österreich. (c) BMWET

Österreich erzeugt zunehmend mehr erneuerbaren Strom, als das System in Echtzeit aufnehmen kann, heißt es von Seiten des neu gegründeten Bundesverbandes Energiespeicher Österreich. Das Problem: Überschussstrom werde zu Niedrigstpreisen exportiert, während man in anderen Phasen auf Importstrom angewiesen ist. Energiespeicher, wie jener in Nickelsdorf im Burgenland, sollen eine Lösung sein, indem sie Energieüberschüsse speichern und das Netz bei Bedarf stabilisieren.

Um die Energiespeicher in ihrer Entwicklung voranzutreiben, wurde mit dem Bundesverband Energiespeicher Österreich eine eigenständige Interessenvertretung geschaffen, die als Partner von Politik und Regulierungsbehörden auftreten soll.

Geschäftsführer von Bloch3 S als Präsident

Die Funktion des Präsidenten nimmt Christoph Schmidt ein. Als Geschäftsführer von Bloch3 S, der Speichersparte der Blochberger Gruppe, bringt er mehr als 15 Jahre Erfahrung in Energie- und Infrastrukturunternehmen mit. Schmidt ist unter anderem auch als ehemaliger Geschäftsführer des Vienna Airport Conference & Innovation Center bekannt.

Der Verband repräsentiert mehr als 35 Unternehmen und Organisationen aus den Bereichen Speicherbetrieb, Projektentwicklung, Energiewirtschaft, Technologie, Infrastruktur, Finanzierung und Vermarktung. Darunter fallen: EVN Naturkraft, BE Energy GmbH, Blackvolt Energy, Bloch3, Püspök, Electrify, Enspired, Contour Global, Enrail, Metaplan, Amarenco, Impeto und Hello Energy.

Ziel: Überwindung von Hemmnissen

Von Seiten des Verbands wird kritisiert, dass Energiespeicher in Österreich aktuell wie „Endverbraucher“, wie beispielsweise Haushalte oder Industriebetriebe, behandelt werden und dadurch doppelte Netzentgelte anfallen. Obwohl sie den Strom nicht selbst verbrauchen, sondern ihn für das Stromnetz zwischenspeichern und bei Bedarf wieder abgeben, blockiert diese finanzielle Doppelbelastung laut Verband aktuell geplante Investitionen von bis zu fünf Milliarden Euro.

Um diesen Investitionsstau aufzulösen, fordert der Bundesverband die rechtliche Anerkennung von Speichern als essenzielle Netzinfrastruktur und will nun darauf drängen, dass auf Basis des neuen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) diese regulatorischen Hürden in der Praxis endgültig abgebaut werden.

„Wir fordern keine Förderungen – wir fordern faire Spielregeln. Wenn Österreich die regulatorischen Hürden beseitigt, werden private Unternehmen die nötigen Milliarden investieren. Das Ergebnis: niedrigere Energiekosten, mehr Versorgungssicherheit und ein stärkerer Wirtschaftsstandort“, so Christoph Schmidt.

Österreich als Energiestandort

Als potenzieller Vorreiter für erneuerbare Energien in Mitteleuropa bringe Österreich beste Voraussetzungen mit. Der Bundesverband setzt sich dafür ein, dieses Potenzial durch einen einheitlichen nationalen Plan nutzbar zu machen. So sollen langfristig eine verlässliche Energieversorgung, wirtschaftliche Stärke und nationale Unabhängigkeit im Energiesektor gesichert werden.

Eine aktuelle Ausarbeitung belege laut Verband das Potenzial: Ein konsequenter Speicherausbau könne Österreich jährlich bis zu 4,1 Milliarden Euro an vermeidbaren Systemkosten einsparen. Haushalte würden von einer Entlastung von rund 200 Euro pro Jahr profitieren.

„Jede Kilowattstunde, die wir intelligent speichern, ist eine Kilowattstunde weniger Abhängigkeit von Gaslieferungen und geopolitischen Risiken. Energiespeicher sind keine Technologiefrage – sie sind eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit und eine nationale Chance“, appelliert Schmidt.

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kontractory: Eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU

  • Die Startup-Szene in Österreich sieht sich spätestens seit der Corona-Krise hohen Herausforderungen gegenüber stehen.
  • Die Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet daher seit Mitte Juni mit der Legal-Tech Anwendung „kontractory by DWP“ der eigenen Definition nach „schnelleren, transparenteren und ortsunabhängigen Zugang zur Rechtsberatung“.
  • Für die Nutzung der Services stehen Startups und KMU verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, die individuell gestaltbar sind.
  • Das Software-Startup hat sich zum Ziel gesetzt hat, die juristische Beratung und Vertragsgestaltung zu vereinfachen. Dabei soll eine eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU helfen.

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