15.07.2020

kontractory: Eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU

Die österreichweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet gemeinsam mit der Software-Firma kontractory seit Mitte Juni eine neue Legal-Tech Anwendung namens „kontractory by DWP“. Damit soll der Zugang zur Rechtsberatung effizienter und einfacher gestaltet werden. Für Startups und KMU wurde sogar eine eigene Rechtsabteilung geschaffen, wie Geschäftsführer Lukas Leys erläutert.
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(c) kontractory - Das kontractory-Team rund um Geschftsfüher Lukas Leys hat extra für Startups und KMUs eine eigene Rechtsabteilung gestartet.

Die Startup-Szene in Österreich sieht sich spätestens seit der Corona-Krise hohen Herausforderungen gegenüber stehen. Darunter viele offene Rechtsfragen und Unsicherheiten. Die Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet daher mit dem Software-Unternehmen kontractory seit Mitte Juni mit der Legal-Tech Anwendung „kontractory by DWP“ der eigenen Definition nach „schnelleren, transparenteren und ortsunabhängigen Zugang zur Rechtsberatung“. Speziell für Startups und KMU wurde eine „Externe Rechtsabteilung“ kreiert, die alle möglichen Rechtsbereiche für Kunden abdecken soll.

Juristische Beratung einfacher machen

Das Software-Startup hat sich damit zum Ziel gesetzt hat, die juristische Beratung und Vertragsgestaltung zu vereinfachen. Die Köpfe dahinter sind Lukas Leys und Clemens Otto. Die Kanzlei (DWP) ist exklusiver Partner und Lizenznehmer der kontractory-Software in Österreich.

Kostendruck auf Startups steigt

„Für Startups ist es natürlich derzeit eine herausfordernde und anspruchsvolle Zeit. Sowohl kurzfristig als auch langfristig sind die Folgen der Pandemie aktuell noch schwer abzuschätzen. Dies bedeutet oft, dass weniger Wachstum zu erwarten ist und Startups derzeit ein weniger gutes Umfeld vorfinden, um Investitionskapital zu erhalten. Gleichzeitig steigt der Kostendruck auf viele Unternehmen“, sagt Lukas Leys, Geschäftsführer von kontractory: „Es gibt jedoch auch einige Beispiele, welche von der aktuellen Situation durchaus profitieren und Umsatzsteigerungen verzeichnen können und für die sich neue Geschäftsmodelle eröffnen.“

kontractoy by DWP: Generalist oder Individualist

Für die Nutzung der Services stehen Startups und KMU verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, die individuell gestaltbar sind. Das Unternehmen unterteilt sein Angebot dabei in zwei Bereiche: Generalist und Individualist.

Ersteres bietet gestaffelt Beratung in alle Rechtsbereichen an. Kunden können zwischen den drei Varianten, small, medium large, wählen und dabei zwei, vier oder sechs Stunden pro Monat an Beratungszeit in Anspruch nehmen – wobei die minimale Vertragslaufzeit zwölf Monate beträgt. Die Stunden-Kontingente können auch aufgehoben und bis maximal sechs Monate später genutzt werden.

Bei der Individualist-Variante können das Stundenausmaß, rechtliche Schwerpunkte oder Spezialthemen mit „kontractory by DWP“ fixiert werden. Auch die Vertragslaufzeit ist individuell verhandelbar.

User durch Prozess geführt

Egal bei welcher Variante, betroffene Dokumente werden in einzelne Komponenten unterteilt. „Schritt für Schritt werden Nutzer durch einen innovativen Prozess geführt. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, sich mit den verschiedensten, möglichen Varianten eines Vertrages oder Rechtsdokuments auseinanderzusetzen. Dabei unterstützen an jeder Stelle Erklärungen und Tipps, um etwa juristische Fachbegriffe zu verstehen oder eine passende Auswahl zu treffen“, sagt Leys.

„Digitale Plattform für anwaltliche Leistungen“

„Als Full-Service Rechtsanwaltskanzlei, die hinter ‚kontractory by DWP‘ steht, bieten wir erstmals eine völlig digitale Plattform für anwaltliche Dienstleistungen. Dabei stehen für uns Kostentransparenz und Ortsungebundenheit an vorderster Stelle – gerade in dieser Zeit von großer Bedeutung“, so Leys weiter: „Mit unserem Angebot der ‚Externen Rechtsabteilung‘ können Startups gewissermaßen die eigene Rechtsabteilung individuell gestalten, maßgeschneidert auf konkrete Bedürfnisse. Dies schafft Flexibilität und Planbarkeit.“


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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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AI Summaries

kontractory: Eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU

  • Die Startup-Szene in Österreich sieht sich spätestens seit der Corona-Krise hohen Herausforderungen gegenüber stehen.
  • Die Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet daher seit Mitte Juni mit der Legal-Tech Anwendung „kontractory by DWP“ der eigenen Definition nach „schnelleren, transparenteren und ortsunabhängigen Zugang zur Rechtsberatung“.
  • Für die Nutzung der Services stehen Startups und KMU verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, die individuell gestaltbar sind.
  • Das Software-Startup hat sich zum Ziel gesetzt hat, die juristische Beratung und Vertragsgestaltung zu vereinfachen. Dabei soll eine eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU helfen.

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  • Die Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet daher seit Mitte Juni mit der Legal-Tech Anwendung „kontractory by DWP“ der eigenen Definition nach „schnelleren, transparenteren und ortsunabhängigen Zugang zur Rechtsberatung“.
  • Für die Nutzung der Services stehen Startups und KMU verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, die individuell gestaltbar sind.
  • Das Software-Startup hat sich zum Ziel gesetzt hat, die juristische Beratung und Vertragsgestaltung zu vereinfachen. Dabei soll eine eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU helfen.

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  • Die Startup-Szene in Österreich sieht sich spätestens seit der Corona-Krise hohen Herausforderungen gegenüber stehen.
  • Die Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet daher seit Mitte Juni mit der Legal-Tech Anwendung „kontractory by DWP“ der eigenen Definition nach „schnelleren, transparenteren und ortsunabhängigen Zugang zur Rechtsberatung“.
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  • Die Startup-Szene in Österreich sieht sich spätestens seit der Corona-Krise hohen Herausforderungen gegenüber stehen.
  • Die Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet daher seit Mitte Juni mit der Legal-Tech Anwendung „kontractory by DWP“ der eigenen Definition nach „schnelleren, transparenteren und ortsunabhängigen Zugang zur Rechtsberatung“.
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