15.07.2020

kontractory: Eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU

Die österreichweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet gemeinsam mit der Software-Firma kontractory seit Mitte Juni eine neue Legal-Tech Anwendung namens „kontractory by DWP“. Damit soll der Zugang zur Rechtsberatung effizienter und einfacher gestaltet werden. Für Startups und KMU wurde sogar eine eigene Rechtsabteilung geschaffen, wie Geschäftsführer Lukas Leys erläutert.
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(c) kontractory - Das kontractory-Team rund um Geschftsfüher Lukas Leys hat extra für Startups und KMUs eine eigene Rechtsabteilung gestartet.

Die Startup-Szene in Österreich sieht sich spätestens seit der Corona-Krise hohen Herausforderungen gegenüber stehen. Darunter viele offene Rechtsfragen und Unsicherheiten. Die Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet daher mit dem Software-Unternehmen kontractory seit Mitte Juni mit der Legal-Tech Anwendung „kontractory by DWP“ der eigenen Definition nach „schnelleren, transparenteren und ortsunabhängigen Zugang zur Rechtsberatung“. Speziell für Startups und KMU wurde eine „Externe Rechtsabteilung“ kreiert, die alle möglichen Rechtsbereiche für Kunden abdecken soll.

Juristische Beratung einfacher machen

Das Software-Startup hat sich damit zum Ziel gesetzt hat, die juristische Beratung und Vertragsgestaltung zu vereinfachen. Die Köpfe dahinter sind Lukas Leys und Clemens Otto. Die Kanzlei (DWP) ist exklusiver Partner und Lizenznehmer der kontractory-Software in Österreich.

Kostendruck auf Startups steigt

„Für Startups ist es natürlich derzeit eine herausfordernde und anspruchsvolle Zeit. Sowohl kurzfristig als auch langfristig sind die Folgen der Pandemie aktuell noch schwer abzuschätzen. Dies bedeutet oft, dass weniger Wachstum zu erwarten ist und Startups derzeit ein weniger gutes Umfeld vorfinden, um Investitionskapital zu erhalten. Gleichzeitig steigt der Kostendruck auf viele Unternehmen“, sagt Lukas Leys, Geschäftsführer von kontractory: „Es gibt jedoch auch einige Beispiele, welche von der aktuellen Situation durchaus profitieren und Umsatzsteigerungen verzeichnen können und für die sich neue Geschäftsmodelle eröffnen.“

kontractoy by DWP: Generalist oder Individualist

Für die Nutzung der Services stehen Startups und KMU verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, die individuell gestaltbar sind. Das Unternehmen unterteilt sein Angebot dabei in zwei Bereiche: Generalist und Individualist.

Ersteres bietet gestaffelt Beratung in alle Rechtsbereichen an. Kunden können zwischen den drei Varianten, small, medium large, wählen und dabei zwei, vier oder sechs Stunden pro Monat an Beratungszeit in Anspruch nehmen – wobei die minimale Vertragslaufzeit zwölf Monate beträgt. Die Stunden-Kontingente können auch aufgehoben und bis maximal sechs Monate später genutzt werden.

Bei der Individualist-Variante können das Stundenausmaß, rechtliche Schwerpunkte oder Spezialthemen mit „kontractory by DWP“ fixiert werden. Auch die Vertragslaufzeit ist individuell verhandelbar.

User durch Prozess geführt

Egal bei welcher Variante, betroffene Dokumente werden in einzelne Komponenten unterteilt. „Schritt für Schritt werden Nutzer durch einen innovativen Prozess geführt. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, sich mit den verschiedensten, möglichen Varianten eines Vertrages oder Rechtsdokuments auseinanderzusetzen. Dabei unterstützen an jeder Stelle Erklärungen und Tipps, um etwa juristische Fachbegriffe zu verstehen oder eine passende Auswahl zu treffen“, sagt Leys.

„Digitale Plattform für anwaltliche Leistungen“

„Als Full-Service Rechtsanwaltskanzlei, die hinter ‚kontractory by DWP‘ steht, bieten wir erstmals eine völlig digitale Plattform für anwaltliche Dienstleistungen. Dabei stehen für uns Kostentransparenz und Ortsungebundenheit an vorderster Stelle – gerade in dieser Zeit von großer Bedeutung“, so Leys weiter: „Mit unserem Angebot der ‚Externen Rechtsabteilung‘ können Startups gewissermaßen die eigene Rechtsabteilung individuell gestalten, maßgeschneidert auf konkrete Bedürfnisse. Dies schafft Flexibilität und Planbarkeit.“


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Clark Parsons, CEO des European Startup Network | (c) Parsons

Macht es richtig oder macht es gar nicht“ – Mit diesen Worten brachte EU-Inc.-Mitinitiator Andreas Klinger im Vorjahr die Frustration des Startup-Ökosystems auf den Punkt. Begonnen hatte alles im Oktober 2024 mit einer Koalition europäischer Gründer:innen und Investor:innen, deren Petition zehntausende Unterschriften sammelte. Dann kam der Auftritt von Ursula von der Leyen in Davos, im März schließlich der Vorschlag der Kommission – der schon vor seiner Präsentation geleakt wurde und die Szene enttäuschte. In einem offenen Brief warnten EU-INC, Allied for Startups und das European Startup Network vor „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“ der neuen Rechtsform.

In den kommenden Tagen legt das Parlament seinen Bericht vor. Clark Parsons, CEO des European Startup Network, ist seit Beginn Teil dieses Prozesses. Im Interview spricht der ehemalige Gründer und heutige Investor über die 28. Rechtsform, den Widerstand von Gewerkschaften und Notaren – und über eine Chance, die Österreich gerade verschläft.


brutkasten: Warum ist eine EU Inc. so wichtig? Warum konzentriert ihr euch nicht eher auf den Kapitalmarkt oder andere Aspekte?

Der Kapitalmarkt ist die andere Hälfte des Themas, keine Frage. Aber EU Inc. ist aus ein paar Realitäten entstanden. Wir haben in Europa keinen Binnenmarkt für Startups und keinen für Kapital. Wenn Sie ein Tech-Unternehmen gründen, haben Sie 27 Mitgliedstaaten und rund 60 verschiedene Rechtsformen. In Wien mag es genügend Investoren im Ökosystem geben. Aber sind Sie in Bukarest oder Athen, gibt es sehr wenig Kapital. Viele europäische Gründerinnen und Gründer gründen deshalb nie in ihrem Heimatland – manchmal in Estland, manchmal in London, meistens in Delaware. Und die Ironie ist: Selbst Gründer aus Frankreich oder Deutschland gehen nach Delaware.

Warum ausgerechnet Delaware?

Weil es zum De-facto-Standard geworden ist. Jeder kennt es, jeder versteht es, es gibt einen langen Bestand an Rechtsprechung. Wachstumskapital ist in Europa schwer zu bekommen, also gehen Sie früher oder später in die USA – und dort sagen alle Investoren: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen.“ Manche amerikanische Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt. Also haben Leute wie Andreas Klinger gefragt: Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?

Das ist die Idee des 28. Regimes.

Genau. Die Draghi- und die Letta-Berichte haben beide festgestellt: Wir sind nicht wettbewerbsfähig genug, und einer der Hauptgründe ist, dass wir keinen echten Binnenmarkt haben. Wir sind zu fragmentiert, und das schadet uns massiv. Beide griffen eine Idee auf, die Brüssel seit dreißig Jahren das 28. Regime nennt: ein Rechtsrahmen, der europaweit gilt. Sie registrieren einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn.

Kritiker sagen, das sei ein Nischenthema. Nur für ein paar reiche Investoren.

Tech ist in Europa in einem Jahrzehnt von vier auf fünfzehn Prozent des BIP gewachsen. Das ist die nächste Ökonomie für Europa. Wenn Sie glauben, wir fallen hinter die USA und China zurück; wenn Sie wollen, dass alte Industrie überlebt, muss sie mit Robotik und KI modernisiert werden. Selbst wenn Ihr Hauptthema der Klimawandel ist: All das lösen Startups und Scaleups. Regierungen lösen das nicht, Gründerinnen und Gründer tun es. Sie schaffen Werte und Arbeitsplätze. Wenn Sie also nicht dafür arbeiten, dass man in Europa gründen und wachsen kann, dann beschweren Sie sich später nicht, dass Ihre Kinder keine Jobs haben. Das ist kein Nischenthema – es ist die Quelle, aus der alles fließt.

Und woran würde man messen, ob EU Inc. funktioniert?

An ziemlich einfachen KPIs. Wie viele EU Incs werden gegründet? Setzen unsere Gründer künftig eine EU Inc. auf statt einer deutschen GmbH oder einer englischen Limited? Aktuell überschreiten nur rund 18 Prozent unseres Investmentkapitals Grenzen. Und einen KPI, an den niemand denkt: Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben? Für Beitrittskandidaten wie die Ukraine oder Montenegro, aber auch für die Schweiz, Norwegen oder das Vereinigte Königreich könnte das die Speerspitze wirtschaftlicher Integration sein.

Welche Rolle könnte Österreich dabei spielen?

Österreich hat sich lange als Westeuropas Tor nach Osteuropa verstanden. Das muss nicht verschwinden – im Gegenteil, es lässt sich mit einer EU Inc. stärken. Bislang war es vielleicht einfacher, in Wien Anwälte und Notare zu haben, die wissen, wie man am Balkan operiert. Wenn eine EU Inc. automatischen Zugang zu diesen Gründern gibt, könnt ihr euch als Tor nach Osteuropa neu erfinden. Wenn ein Wiener VC plötzlich leicht in ein Bukarester Team investieren kann, ohne einen Anwalt für 50.000 Euro zu bezahlen, der das rumänische System erklärt, dann nehmen wir enorm viel Reibung heraus. In Wien gibt es mehr Kapital als in vielen dieser Städte, direkte Flüge, juristische Kompetenz. Das ist eine echte Chance – und keine, über die man ein Märchen erzählen müsste.

Die Gewerkschaften fürchten, EU Inc. höhle Arbeitsrechte aus.

Das hat mit der Realität wenig zu tun. Es ist eine optionale Rechtsform – keine bestehende Form verschwindet. Und das Arbeitsrecht ist hier gar nicht drin: Stelle ich einen Deutschen an, gilt deutsches Arbeitsrecht, mit Kündigungsschutz und ab einer bestimmten Zahl mit Betriebsrat – immer dort, wo der Beschäftigte sitzt und arbeitet. Niemand wird betrogen. Man hatte Angst, ein Wirt in Tirol zahle dem Koch dann kein Gehalt, sondern nur Anteile. Ich dachte, es gibt einen Mindestlohn. Wenn Sie wollen, schreiben wir hinein, dass Mindestlohngesetze weiter gelten – kein Problem. Was mich wirklich verblüfft, ist der Kampf gegen Mitarbeiterbeteiligung. Karl Marx wollte, dass die Arbeiter die Produktionsmittel besitzen – und wir müssen hart darum kämpfen, die Beschäftigten zu bereichern.

Und die Notare, die auf Rechtssicherheit pochen?

Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet. Wir schaffen ja Kontrollen nicht ab – Artikel 14 erlaubt die Prüfung durch ein Gericht, eine zuständige Behörde oder einen Notar. Wir streichen nur den verpflichtenden Kanal, nicht die Kontrolle. Dass rigorose KYC- und Geldwäscheprüfungen online funktionieren, hat Wien mit Bitpanda längst gezeigt.

Gibt es einen Anreiz, die Notare an Bord zu holen?

Absolut. Staaten können Prüffunktionen delegieren – für den TÜV gehe ich zur DEKRA, nicht zur Stadt. Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: „Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen“ – man würde sie mit offenen Armen empfangen. Sie könnten eine großartige Cottage-Industrie aufbauen, die Brücke zum Bankkonto oder zur Steuernummer sein. Ein österreichischer Notar könnte nach Dubai fliegen und sagen: „Gründet eine EU Inc., kommt nach Österreich, wir machen den One-Stop-Shop.“ Sonst übernehmen Stripe Atlas, Qonto und die Neobanks das Geschäft. Ich habe bloß noch keine einzige Idee der Notare gesehen, wie sie Teil der Lösung sein wollen. Sie sollten, ich wage es zu sagen, ein bisschen wie Startups denken.

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kontractory: Eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU

  • Die Startup-Szene in Österreich sieht sich spätestens seit der Corona-Krise hohen Herausforderungen gegenüber stehen.
  • Die Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet daher seit Mitte Juni mit der Legal-Tech Anwendung „kontractory by DWP“ der eigenen Definition nach „schnelleren, transparenteren und ortsunabhängigen Zugang zur Rechtsberatung“.
  • Für die Nutzung der Services stehen Startups und KMU verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, die individuell gestaltbar sind.
  • Das Software-Startup hat sich zum Ziel gesetzt hat, die juristische Beratung und Vertragsgestaltung zu vereinfachen. Dabei soll eine eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU helfen.

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  • Die Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet daher seit Mitte Juni mit der Legal-Tech Anwendung „kontractory by DWP“ der eigenen Definition nach „schnelleren, transparenteren und ortsunabhängigen Zugang zur Rechtsberatung“.
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  • Das Software-Startup hat sich zum Ziel gesetzt hat, die juristische Beratung und Vertragsgestaltung zu vereinfachen. Dabei soll eine eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU helfen.

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kontractory: Eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU

  • Die Startup-Szene in Österreich sieht sich spätestens seit der Corona-Krise hohen Herausforderungen gegenüber stehen.
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  • Für die Nutzung der Services stehen Startups und KMU verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, die individuell gestaltbar sind.
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  • Die Startup-Szene in Österreich sieht sich spätestens seit der Corona-Krise hohen Herausforderungen gegenüber stehen.
  • Die Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet daher seit Mitte Juni mit der Legal-Tech Anwendung „kontractory by DWP“ der eigenen Definition nach „schnelleren, transparenteren und ortsunabhängigen Zugang zur Rechtsberatung“.
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