15.07.2020

kontractory: Eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU

Die österreichweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet gemeinsam mit der Software-Firma kontractory seit Mitte Juni eine neue Legal-Tech Anwendung namens „kontractory by DWP“. Damit soll der Zugang zur Rechtsberatung effizienter und einfacher gestaltet werden. Für Startups und KMU wurde sogar eine eigene Rechtsabteilung geschaffen, wie Geschäftsführer Lukas Leys erläutert.
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(c) kontractory - Das kontractory-Team rund um Geschftsfüher Lukas Leys hat extra für Startups und KMUs eine eigene Rechtsabteilung gestartet.

Die Startup-Szene in Österreich sieht sich spätestens seit der Corona-Krise hohen Herausforderungen gegenüber stehen. Darunter viele offene Rechtsfragen und Unsicherheiten. Die Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet daher mit dem Software-Unternehmen kontractory seit Mitte Juni mit der Legal-Tech Anwendung „kontractory by DWP“ der eigenen Definition nach „schnelleren, transparenteren und ortsunabhängigen Zugang zur Rechtsberatung“. Speziell für Startups und KMU wurde eine „Externe Rechtsabteilung“ kreiert, die alle möglichen Rechtsbereiche für Kunden abdecken soll.

Juristische Beratung einfacher machen

Das Software-Startup hat sich damit zum Ziel gesetzt hat, die juristische Beratung und Vertragsgestaltung zu vereinfachen. Die Köpfe dahinter sind Lukas Leys und Clemens Otto. Die Kanzlei (DWP) ist exklusiver Partner und Lizenznehmer der kontractory-Software in Österreich.

Kostendruck auf Startups steigt

„Für Startups ist es natürlich derzeit eine herausfordernde und anspruchsvolle Zeit. Sowohl kurzfristig als auch langfristig sind die Folgen der Pandemie aktuell noch schwer abzuschätzen. Dies bedeutet oft, dass weniger Wachstum zu erwarten ist und Startups derzeit ein weniger gutes Umfeld vorfinden, um Investitionskapital zu erhalten. Gleichzeitig steigt der Kostendruck auf viele Unternehmen“, sagt Lukas Leys, Geschäftsführer von kontractory: „Es gibt jedoch auch einige Beispiele, welche von der aktuellen Situation durchaus profitieren und Umsatzsteigerungen verzeichnen können und für die sich neue Geschäftsmodelle eröffnen.“

kontractoy by DWP: Generalist oder Individualist

Für die Nutzung der Services stehen Startups und KMU verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, die individuell gestaltbar sind. Das Unternehmen unterteilt sein Angebot dabei in zwei Bereiche: Generalist und Individualist.

Ersteres bietet gestaffelt Beratung in alle Rechtsbereichen an. Kunden können zwischen den drei Varianten, small, medium large, wählen und dabei zwei, vier oder sechs Stunden pro Monat an Beratungszeit in Anspruch nehmen – wobei die minimale Vertragslaufzeit zwölf Monate beträgt. Die Stunden-Kontingente können auch aufgehoben und bis maximal sechs Monate später genutzt werden.

Bei der Individualist-Variante können das Stundenausmaß, rechtliche Schwerpunkte oder Spezialthemen mit „kontractory by DWP“ fixiert werden. Auch die Vertragslaufzeit ist individuell verhandelbar.

User durch Prozess geführt

Egal bei welcher Variante, betroffene Dokumente werden in einzelne Komponenten unterteilt. „Schritt für Schritt werden Nutzer durch einen innovativen Prozess geführt. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, sich mit den verschiedensten, möglichen Varianten eines Vertrages oder Rechtsdokuments auseinanderzusetzen. Dabei unterstützen an jeder Stelle Erklärungen und Tipps, um etwa juristische Fachbegriffe zu verstehen oder eine passende Auswahl zu treffen“, sagt Leys.

„Digitale Plattform für anwaltliche Leistungen“

„Als Full-Service Rechtsanwaltskanzlei, die hinter ‚kontractory by DWP‘ steht, bieten wir erstmals eine völlig digitale Plattform für anwaltliche Dienstleistungen. Dabei stehen für uns Kostentransparenz und Ortsungebundenheit an vorderster Stelle – gerade in dieser Zeit von großer Bedeutung“, so Leys weiter: „Mit unserem Angebot der ‚Externen Rechtsabteilung‘ können Startups gewissermaßen die eigene Rechtsabteilung individuell gestalten, maßgeschneidert auf konkrete Bedürfnisse. Dies schafft Flexibilität und Planbarkeit.“


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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kontractory: Eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU

  • Die Startup-Szene in Österreich sieht sich spätestens seit der Corona-Krise hohen Herausforderungen gegenüber stehen.
  • Die Rechtsanwaltskanzlei Dax Wutzlhofer und Partner (DWP) bietet daher seit Mitte Juni mit der Legal-Tech Anwendung „kontractory by DWP“ der eigenen Definition nach „schnelleren, transparenteren und ortsunabhängigen Zugang zur Rechtsberatung“.
  • Für die Nutzung der Services stehen Startups und KMU verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, die individuell gestaltbar sind.
  • Das Software-Startup hat sich zum Ziel gesetzt hat, die juristische Beratung und Vertragsgestaltung zu vereinfachen. Dabei soll eine eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU helfen.

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  • Das Software-Startup hat sich zum Ziel gesetzt hat, die juristische Beratung und Vertragsgestaltung zu vereinfachen. Dabei soll eine eigene Rechtsabteilung für Startups und KMU helfen.

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