30.06.2020

„Konjunkturstärkungspaket“: Lohnsteuersenkung wird vorgezogen – neue Details zur Investitionsprämie

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Dienstagvormittag nach dem Ministerrat das sogenannte Konjunkturstärkungspaket 2020. Dieses beinhaltet eine Lohnsteuersenkung von 25 auf 20 Prozent und soll rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020 gelten. Weiters wurden Maßnahmen zur Stärkung des heimischen Exports und neue Details zur Investitionsprämie präsentiert.
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Konjunkturstärkungspaket 2020
(c): BMF/Wenzel

Im Pressefoyer nach dem Ministerrat am Dienstagvormittag präsentierte die österreichische Bundesregierung weitere Coronahilfen und neue Details zu bereits bestehenden Hilfsmaßnahmen. Im Zentrum stand das sogenannte Konjunkturstärkungspaket 2020.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

Konjunkturstärkungspaket 2020

Das Konjukturstärkungspaket 2020 sieht vor, dass die Einkommenssteuerstufe von derzeit 25 auf 20 Prozent gesenkt wird. Dabei handelt es sich laut Finanzminister Gernot Blümel um eine Maßnahme, die bereits im Regierungsprogramm vorgesehen war, nun aber vorgezogen wird. Die Maßnahme soll rückwirkend mit 1. Jänner 2020 gelten und zu einer Entlastung von 350 Euro pro Jahr führen. Auszahlungen sollen laut Blümel im September erfolgen.

Zudem soll laut dem Finanzminister der Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Einkommen ab einer Million Euro bis 2025 verlängert werden. Weiters führte Blümel den bereits bekannten Verlustrücktrag und die degressive Abschreibemöglichkeit an. Ab 1. Juli 2020 sollen Investitionsgüter mit bis zu 30 Prozent abgeschrieben werden können.

Neuerungen bei Investitionsprämie

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck verwies im Rahmen des Pressefoyers zudem auf die bereits angekündigte Investitionsprämie, die heute den Ministerat passierte. Diese sieht eine Basisprämie von sieben Prozent für alle betrieblichen Investitionen und darauf aufbauend eine weitere Prämie in Höhe von sieben Prozent bei Investitionen etwa in Digitalisierung, Life Science, Gesundheitswesen oder Klimaschutz vor – der brutkasten berichtete.

Die Prämie kann vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden. In Bezug auf die Antragsstellung gibt es eine Neuerung. Diese soll auch für Investitionen rückwirkend gelten. Als Stichtag nannte Schramböck den 1. August 2020.

„Ich möchte hier nochmals einen Appell an die Unternehmer in Österreich richten, dass sie die geplanten Investitionen tatsächlich tätigen und diese nicht hinausschieben“, so Schramböck.

Für die Investitionsprämie steht rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Maßnahme soll laut Schramböck rund zehn Milliarden Euro an Neuinvestitionen mit sich bringen und rund 8000 Arbeitsplätze absichern.

Maßnahmen für Exportwirtschaft

Zudem thematisierte Schramböck den heutigen Exporttag, der heute von der Aussenwirtschaft Austria in Kooperation mit dem brutkasten abgehalten wird und erstmals im digitalen Raum stattfindet – der brutkasten berichtete.

Laut der Wirtschaftsministerin hängt jeder zweite Arbeitsplatz in Österreich vom Export ab. Für 2020 prognostiziert die WTO allerdings einen weltweiten Rückgang des Handels von 13 bis 20 Prozent. Hier gelte es mit Maßnahmen entgegenzuwirken, so Schramböck.

Eine dieser Maßnahmen ist ein erleichterter Zugang für Unternehmen zu Exportgarantien der OeKB. „Vom Sonderkreditrahmen, der drei Milliarden Euro beträgt, wurden bereits zwei Milliarden Euro ausgeschöpft“, so Schramböck. Bislang haben rund 10.000 Unternehmen angesucht.

Bei der OeKB wurde zudem eine spezielle Fastline für Projekte eingerichtet, die zur Bekämpfung der Coronakrise in den jeweiligen Zielländern beitragen.

Eine Maßnahme, die zur Internationalisierung von KMU beitragen soll, umfasst eine Bonuszahlung in der Höhe von 1000 Euro. Diese soll Unternehmen gewährt werden, sofern sie an einer internationalen Messe teilnehmen.


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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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