30.06.2020

“Konjunkturstärkungspaket”: Lohnsteuersenkung wird vorgezogen – neue Details zur Investitionsprämie

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Dienstagvormittag nach dem Ministerrat das sogenannte Konjunkturstärkungspaket 2020. Dieses beinhaltet eine Lohnsteuersenkung von 25 auf 20 Prozent und soll rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020 gelten. Weiters wurden Maßnahmen zur Stärkung des heimischen Exports und neue Details zur Investitionsprämie präsentiert.
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Konjunkturstärkungspaket 2020
(c): BMF/Wenzel

Im Pressefoyer nach dem Ministerrat am Dienstagvormittag präsentierte die österreichische Bundesregierung weitere Coronahilfen und neue Details zu bereits bestehenden Hilfsmaßnahmen. Im Zentrum stand das sogenannte Konjunkturstärkungspaket 2020.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

Konjunkturstärkungspaket 2020

Das Konjukturstärkungspaket 2020 sieht vor, dass die Einkommenssteuerstufe von derzeit 25 auf 20 Prozent gesenkt wird. Dabei handelt es sich laut Finanzminister Gernot Blümel um eine Maßnahme, die bereits im Regierungsprogramm vorgesehen war, nun aber vorgezogen wird. Die Maßnahme soll rückwirkend mit 1. Jänner 2020 gelten und zu einer Entlastung von 350 Euro pro Jahr führen. Auszahlungen sollen laut Blümel im September erfolgen.

Zudem soll laut dem Finanzminister der Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Einkommen ab einer Million Euro bis 2025 verlängert werden. Weiters führte Blümel den bereits bekannten Verlustrücktrag und die degressive Abschreibemöglichkeit an. Ab 1. Juli 2020 sollen Investitionsgüter mit bis zu 30 Prozent abgeschrieben werden können.

Neuerungen bei Investitionsprämie

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck verwies im Rahmen des Pressefoyers zudem auf die bereits angekündigte Investitionsprämie, die heute den Ministerat passierte. Diese sieht eine Basisprämie von sieben Prozent für alle betrieblichen Investitionen und darauf aufbauend eine weitere Prämie in Höhe von sieben Prozent bei Investitionen etwa in Digitalisierung, Life Science, Gesundheitswesen oder Klimaschutz vor – der brutkasten berichtete.

Die Prämie kann vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden. In Bezug auf die Antragsstellung gibt es eine Neuerung. Diese soll auch für Investitionen rückwirkend gelten. Als Stichtag nannte Schramböck den 1. August 2020.

“Ich möchte hier nochmals einen Appell an die Unternehmer in Österreich richten, dass sie die geplanten Investitionen tatsächlich tätigen und diese nicht hinausschieben”, so Schramböck.

Für die Investitionsprämie steht rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Maßnahme soll laut Schramböck rund zehn Milliarden Euro an Neuinvestitionen mit sich bringen und rund 8000 Arbeitsplätze absichern.

Maßnahmen für Exportwirtschaft

Zudem thematisierte Schramböck den heutigen Exporttag, der heute von der Aussenwirtschaft Austria in Kooperation mit dem brutkasten abgehalten wird und erstmals im digitalen Raum stattfindet – der brutkasten berichtete.

Laut der Wirtschaftsministerin hängt jeder zweite Arbeitsplatz in Österreich vom Export ab. Für 2020 prognostiziert die WTO allerdings einen weltweiten Rückgang des Handels von 13 bis 20 Prozent. Hier gelte es mit Maßnahmen entgegenzuwirken, so Schramböck.

Eine dieser Maßnahmen ist ein erleichterter Zugang für Unternehmen zu Exportgarantien der OeKB. “Vom Sonderkreditrahmen, der drei Milliarden Euro beträgt, wurden bereits zwei Milliarden Euro ausgeschöpft”, so Schramböck. Bislang haben rund 10.000 Unternehmen angesucht.

Bei der OeKB wurde zudem eine spezielle Fastline für Projekte eingerichtet, die zur Bekämpfung der Coronakrise in den jeweiligen Zielländern beitragen.

Eine Maßnahme, die zur Internationalisierung von KMU beitragen soll, umfasst eine Bonuszahlung in der Höhe von 1000 Euro. Diese soll Unternehmen gewährt werden, sofern sie an einer internationalen Messe teilnehmen.


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FlexCo Aws netidee
(c) AdobeStock

Die FlexCo habe sich “erfolgreich etabliert”, heißt es in einer Aussendung, die das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) heute ausschickte. Dazu die Zahl ein Jahr nach Start der neuen Rechtsform: “rund 800” FlexCos – konkret 784 wurden seit der Einführung gegründet. “Die Zahl zeigt, dass diese neue Möglichkeit bereits gut angenommen wird”, wird dazu Wirtschaftsminister Martin Kocher zitiert. Die Rechtsform werde nicht nur von Startups, sondern auch von anderen kleinen und mittleren Unternehmen genutzt.

FlexCo- und GmbH-Gründungen im Verhältnis 1:17

Setzt man die nun kommunizierte Zahl in den Kontext, kann man allerdings zumindest noch einiges an Luft nach oben attestieren. Den etwas weniger als 800 gegründeten FlexCos stehen laut Daten der “Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes” (EVI) mehr als 13.500 GmbH-Neugründungen zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2024 gegenüber. Auf eine FlexCo-Gründung kamen im Vorjahr also rund 17 GmbH-Gründungen.

Steigerung um 27 Prozent im zweiten Halbjahr

Zudem gab es nur eine moderate Steigerung bei den FlexCo-Gründungen vom ersten auf das zweite Halbjahr. 336 FlexCos wurden von Jänner bis Ende Juni 2024 gegründet, neun GmbHs in FlexCos umgewandelt, wie brutkasten im Sommer berichtete. Entsprechend kamen im zweiten Halbjahr 439 FlexCo-Neu- bzw. Umgründungen hinzu. Das entspricht einer Steigerung um 27 Prozent. Von einem Boom der neuen Rechtsform kann also jedenfalls nach einem Jahr nicht die Rede sein.

Durchsetzung im Lauf der nächste Jahre?

Doch was nicht ist, kann freilich noch werden. Startup-Anwalt und FlexCo-Experte Keyvan Rastegar schätzte gegenüber brutkasten schon bei der FlexCo-Halbjahresbilanz im Sommer 2024, dass die Durchsetzung der neuen Gesellschaftsform einige Jahre dauern dürfte: “Ich persönlich gehe davon aus, dass der österreichische Markt erst überhaupt vom Neuen erfahren und die Änderungen verstehen muss, bis eine gewisse Vertrautheit einkehrt und dann die Mühlen unaufhaltsam mahlen.”

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