30.04.2020

Konjunkturpaket und Steuerreform: So soll Österreich die Krise überwinden

Bundeskanzler Sebastian Kurz gab zuletzt konkrete Hinweise zu den Eckpfeilern eines Corona-Konjunkturpakets und der vorgezogenen Steuerreform. Auch ein Blick auf vor der Krise Kommuniziertes lohnt.
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Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler - So dürften Konjunkturpaket und Steuerreform für Österreich in der Coronakrise aussehen
(c) BKA / Andy Wenzel: Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler

Dass es nun zur Ankurbelung der Wirtschaft nach, bzw. eigentlich noch mitten in der Coronakrise ein Konjunkturpaket braucht, liegt auf der Hand. Bereits im ersten Quartal dieses Jahrs schrumpfte die heimische Wirtschaft laut aktueller WIFO-Schätzung um 2,7 Prozent, obwohl erst seit Mitte März strenge Coronavirus-Maßnahmen galten. Entsprechend düster sieht die WIFO-Prognose für das aktuelle dritte Quartal und überhaupt das gesamte Jahr aus. Die Arbeitslosigkeit ist derweil auf dem Höchststand in der zweiten Republik. Wie die Eckpfeiler dieses Konjunkturpakets und die Prioritäten einer vorgezogenen Steuerreform aussehen könnten, deutete Bundeskanzler Sebastian Kurz nun an.

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Steuerreform: Kurz will „arbeitende Menschen“ und „Wirtschaft“ entlasten

Vor allem die Steuerreform ist für ihn unfreiwillig bereits zum Langzeit-Projekt geworden. Genau vor einem Jahr feierte die damalige türkis-blaue Regierung ihren Beschluss dazu bereits als großen Wurf. Dann kam der Ibiza-Skandal mit dem folgenden Regierungszusammenbruch dazwischen und viele Maßnahmen wurden nicht umgesetzt. Die türkis-grüne Regierung kündigte dann den nächsten Anlauf für ab 2021 an. Inzwischen ist klar: Die Steuerreform wird vorgezogen. Wie stark sie dabei adaptiert wird, ist noch unklar. Konkret sprach Kurz in der gestrigen ZIB2 von einer steuerlichen Entlastung kleiner Einkommen noch in diesem Jahr. Auf Twitter schrieb der Kanzler, die Regierung habe sich auf eine „Steuerentlastung für arbeitende Menschen“ und eine „Entlastung der Wirtschaft, damit Arbeitsplätze erhalten & geschaffen werden können“ geeinigt. Für die Ankündigung der Entlastung „arbeitender Menschen“ folgte freilich promte Kritik der Twitter-Community aufgrund der derzeit enormen Arbeitslosigkeit.

Kurz-Tweet zu Steuerreform und Konjunkturpaket:

So war die Lohnsteuersenkung vor der Coronakrise geplant

Im Rahmen der Regierungsklausur im Jänner dieses Jahrs waren zumindest zum ersten genannten Punkt bereits sehr konkrete Schritte für 2021 kommuniziert worden. So plante man, im Rahmen der Steuerreform den Steuersatz in der untersten Progressionsstufe (11.000 Euro bis 18.000 Euro Jahreseinkommen) von 25 Prozent auf 20 Prozent zu senken. Im Jahr 2022 sollten daraufhin die Steuersätze der nächsten beiden Progressionsstufen gesenkt werden: die zweite Stufe von 35 auf 30 Prozent und die dritte Stufe von 42 auf 40 Prozent. Ob die für 2022 geplanten Schritte ebenfalls vorgezogen werden, wollte Kurz in der ZIB2 noch nicht beantworten.

„Entlastung der Wirtschaft“: Senkung von  KöSt. und Gewinnfreibetrag?

Wie die „Entlastung der Wirtschaft“ (abgesehen von der Lohnsteuersenkung) aussehen wird, wurde gegenwärtig noch nicht konkretisiert. Zu erwarten sind aber ähnliche Maßnahmen, wie von der Vorgängerregierung geplant waren. Zentraler Punkt der abgeblasenen türkis-blauen Steuerreform war eine Senkung der Körperschaftssteuer KöSt. von 25 auf 21 Prozent im Laufe mehrerer Jahre. Dieser Vorgang hätte aber überhaupt erst 2022 begonnen. Mit 2022 hätte es etwa auch eine Erhöhung des Gewinnfreibetrags für Einzelunternehmen und Personengesellschaften von 30.000 Euro auf 100.000 Euro geben sollen. Andere Maßnahmen, wie die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 35.000 Euro Jahresumsatz mit 2020, fanden trotz Regierungs-Ende statt.

Konjunkturpaket für Österreich: „Klimaschutz, Digitalisierung & Regionalisierung“

Zum geplanten Konjunkturpaket zur Überwindung der Coronakrise blieb der Kanzler noch deutlich kryptischer. „Wir werden als Bundesregierung in den nächsten Wochen konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen, um den Standort Österreich zu stärken und so viele Arbeitsplätze wie möglich in unserem Land zu sichern“, twitterte er zunächst, um dann, neben den oben genannten Steuer-Plänen, zu konkretisieren, man habe sich mit dem Koalitionspartner auf „Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung & Regionalisierung“ geeinigt. Während die ersten beiden Punkte schon im Regierunsprogramm prominent vertreten waren, ist die Betonung der Regionalisierung, wohl als Lehre aus der Nachfrage-Dynamik in der Coronakrise, neu (der Begriff kommt im Regierungsübereinkommen kein einziges Mal wortwörtlich vor).

Herausforderung: Kombination von Klimaschutz- und Konjunktur-Maßnahmen

Der Ruf nach einem ökologisch geprägten „Neustart“ nach Corona wurde zuletzt immer lauter. Nach der Coronakrise gelte es nun auch die Klimakrise ähnlich energisch zu überwinden, so der Tenor. Wie sich entsprechend entschiedene Maßnahmen mit der Ankurbelung der Konjunktur vereinbaren lassen, bleibt freilich abzuwarten. Die von Kurz angesprochenen Investitionen dürften aber dank zahlreicher heimischer GreenTechs zumindest in manchen Bereichen, etwa dem Ausbau erneuerbarer Energien, eine Kombination von Klimaschutz- und Konjunktur-Maßnahmen erlauben.

„Regionalisierung“, damit es tatsächlich ein Österreich-Konjukturpaket wird?

Die Digitalisierung wurde bereits jetzt in der Coronakrise auch und gerade bei bisherigen „Digitalisierungsmuffeln“ erzwungenermaßen angekurbelt. Entsprechend wurden auch schon erweiterte Fördermaßnahmen auf Bundes- und Landesebene gesetzt. Auch hier ermöglichen zahlreiche IT-Dienstleister im Land prinzipiell einen Beitrag zum Konjunkturschub. Doch dafür, dass bei Ökologisierung und Digitalisierung tatsächlich verstärkt die heimischen Anbieter herangezogen werden (und damit Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Land halten), selbst wenn sie preislich oft nicht mithalten können, muss dann wohl die Gesetzgebung im Bereich „Regionalisierung“ sorgen – wie sich das mit Maßgaben der EU vereinbaren lässt, bleibt abzuwarten.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Konjunkturpaket und Steuerreform: So soll Österreich die Krise überwinden

  • Dass es nun zur Ankurbelung der Wirtschaft nach, bzw. eigentlich noch mitten in der Coronakrise ein Konjunkturpaket braucht, liegt auf der Hand.
  • Bereits im ersten Quartal dieses Jahrs schrumpfte die heimische Wirtschaft laut aktueller WIFO-Schätzung um 2,7 Prozent, obwohl erst seit Mitte März strenge Coronavirus-Maßnahmen galten.
  • Es wird ein Konjunkturpaket geben und die ab 2021 geplante Steuerreform wird vorgezogen und wohl auch adaptiert werden.
  • Bislang plante die Regierung etwa, im Rahmen der Steuerreform 2021 den Steuersatz in der untersten Progressionsstufe von 25 Prozent auf 20 Prozent zu senken.
  • Zentraler Punkt der abgeblasenen türkis-blauen Steuerreform, der nun angewendet werden könnte, war eine Senkung der Körperschaftssteuer KöSt.
  • Zum geplanten Konjunkturpaket zur Überwindung der Coronakrise blieb der Kanzler noch deutlich kryptischer.

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