07.07.2020

“Zweite Welle”: Österreich braucht keinen zweiten Lockdown!

Kommentar. Seit einigen Tagen verfolgen uns wieder steigende Coronavirus-Fallzahlen in den Medien. Noch ist die Lage unter Kontrolle. Deswegen wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, zu handeln.
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Coronavirus-Kurve: Zweite Welle: der zweite Coronavirus-Lockdown kann jetzt verhindert werden
(c) Adobe Stock - freshidea: Zweite Welle: der zweite Coronavirus-Lockdown kann verhindert werden

Es ist wohl die abgedroschenste Weisheit von allen: Man sollte ein und denselben Fehler nicht zweimal machen. Doch hierzulande arbeitet man daran, eben dies zu tun. Richtig – es geht wieder um das Coronavirus. Genauer gesagt, um die “zweite Welle”, die sich (real noch nicht so stark wie medial) anbahnt. Mit der wird zwar nicht ganz so unbekümmert umgegangen wie im ersten Jahresviertel mit der ersten Welle, aber in einer Hinsicht doch viel zu ähnlich, nämlich abwartend.

Abwarten

Man erinnere sich: Im März wartete die ganze westliche Welt (und noch viele andere) ab. Während Epidemie-erprobte asiatische Länder wie Südkorea oder Taiwan blitzschnell reagierten, und ausgesprochen erfolgreich versuchten, die Ausbreitung des Coronavirus im Keim zu ersticken, gab es im Westen mal eine Reisewarnung hier und ein paar Empfehlungen der Gesundheitsministerien da. Event-Veranstalter verschoben damals ihre Events freiwillig, um nachher nicht schuld an irgendetwas zu sein – sonst wäre erst einmal überhaupt nichts passiert.

Man erinnere: In jenen asiatischen Ländern wie Südkorea und Taiwan gab es niemals so einen Lockdown, wie ihn in der westlichen Welt nahezu jedes Land durchsetzte. Das wirtschaftliche Leben ging dort dank der Disziplin der Bevölkerung unter strengen Hygienemaßnahmen und mit Hilfsmitteln wie Gesichtsmasken und Corona-Apps einfach weiter. Fraglos hat die Pandemie auch dort schwere Folgen für die Wirtschaft, aber einige Branchen stehen heute viel besser da.

Bei uns im Westen wartete man derweil ab. So lange, bis die Ausbreitung des Coronavirus eine Dynamik erreicht hatte, die einen Lockdown erforderte. Zu den Maßnahmen aus den asiatischen Ländern (Reminder: die zwei genannten sind Demokratien) hieß es: So etwas wäre hier mit unserer Bevölkerung nicht durchsetzbar. Das stimmte wohl auch – damals. (Und eigentlich dachte man ja: Es wird bei uns schon nicht so schlimm sein. So etwas passiert eh nur dort drüben in Asien.)

Alles richtig gemacht?

Österreich war damals unter jenen Ländern, die den Lockdown rechtzeitig umsetzten. Hatte man die Chance, den Lockdown zu verhindern, schon ausgelassen, so handelte man zumindest jetzt rechtzeitig. Man erinnere sich: Als der Lockdown am Freitag, den 13. März, von der Regierung verkündet wurde, lag der “Verdopplungszeitraum” der Coronavirus-Fälle unter drei Tagen. Hätte man – wie einige andere Länder – noch eine weitere Woche mit dem Lockdown gewartet, hätte Österreich initial etwa vier Mal so viele Corona-Fälle gehabt. Die Folge davon wären aber noch deutlich mehr Ansteckungen und – wie in anderen Ländern – ein deutlich längerer Lockdown gewesen.

+++ Hintergründe und News zum Coronavirus +++

Auch bestätigt durch diverse Umfrageergebnisse, rühmt man sich hierzulande daher, mit dem Lockdown alles richtig gemacht zu haben. Das ist aber eben nur eine Halbwahrheit. Denn, man erinnere sich: Andere Länder, die deutlich früher betroffen waren, konnten einen Lockdown eben überhaupt verhindern.

“Keine zweite Welle”

Womit wir wieder in der Gegenwart wären. Die Sommerferien haben in Ostösterreich bereits begonnen. Die Freibäder werden gestürmt und überhaupt kommt man sich wieder da und dort ohne Maske ganz schön nahe – denn es gibt ja an den meisten Orten keine Pflicht mehr. Die Stopp Corona-App will auch kaum jemand verwenden – es gab bislang nicht einmal 700.000 Downloads – und im Freibad hat man ja eh das Handy nicht am Körper.

Währenddessen machen wieder steigende Fallzahlen Schlagzeilen – die “Cluster” werden merkbar mehr. “Im Rahmen dieser Phase der Öffnung ist das ganz normal”, sagt der Gesundheitsminister. Alle Cluster seien gut nachvollziehbar, alles sei unter Kontrolle – das sei keine “zweite Welle”, heißt es bei einer Pressekonferenz. Betrachtet man die Zahlen, stimmt das momentan auch noch. Zudem ist man in Sachen Tests erheblich besser gerüstet als beim ersten Mal.

Doch abgesehen davon, dass “normal” wohl in dieser Situation kein ganz treffender Begriff ist, hat die Sache auch einen Haken: Der Zufall könnte es wollen, dass einmal wieder zu viele Menschen aus einem Cluster eigene, neue Cluster “starten”. In einer Zeit, in der nahezu alles wieder erlaubt ist und der Großteil der Menschen sich nicht mehr um Abstandsregeln und Co schert, ist es nur eine Frage der Zeit, bis Cluster entstehen, die nicht so leicht nachvollziehbar sind, wie ein Fleischereibetrieb oder eine Rotari-Club-Versammlung. Und dann könnte die Situation wieder außer Kontrolle geraten und der zweite Lockdown wäre angesichts der hohen effektiven Reproduktionszahl und des niedrigen Verdopplungszeitraums wieder unabdingbar. Und mit ihm käme der nächste verheerende Schlag für die heimische Wirtschaft. Es sei denn…

Zweites Abwarten, bevor die zweite Welle kommt

Es sei denn, man hätte aus dem ersten Mal gelernt und würde sich diesmal die asiatischen Länder zum Vorbild nehmen und dann bestimmte Hygiene-Maßnahmen (durch)setzen, wenn die Situation noch gut unter Kontrolle ist, die Coronavirus-Zahlen aber schon wieder merkbar in die Höhe gehen – also ungefähr jetzt. Inzwischen sollte das auch hierzulande durchsetzbar sein – aber die Menschen brauchen scheinbar Kanzler und Minister, die es pathetisch bei Pressekonferenzen vortragen. Das könnte uns dann die “zweite Welle” und den “zweiten Lockdown” sparen. Aber man will wohl lieber abwarten. (Und denkt dabei scheinbar: Es wird bei uns schon nicht so schlimm sein. So etwas passiert eh nur im Rest der westlichen Welt.)

Zum Nachsehen:

⇒ Amtliches Coronavirus-Dashboard

⇒ Covid-19-Dashboard Österreich

⇒ Download: Liste mit der effektiven Reproduktionszahl nach Bundesland der AGES (immer einige Tage hinten nach)

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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“Zweite Welle”: Österreich braucht keinen zweiten Lockdown!

  • Vor dem ersten Lockdown wartete man in Österreich ab, bis dieser nicht mehr zu verhindern war.
  • Nun ist man zwar besser gerüstet, doch es passiert letztlich wieder das selbe.
  • Das ist nicht notwendig: Man könnte jetzt Maßnahmen (durch)setzen.

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