04.12.2020

„Kambis hat die Seite gewechselt“

Kommentar. Der neue Head of Startup Services der WKÖ habe mit der Übernahme der Funktion "die Seite gewechselt" meint Präsident Harald Mahrer. Vorher war Kambis Kohansal Vajargah auf der Seite der Startups. Wo ist er jetzt?
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WKO Moskau Shitstorm Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer (c) Fotospeed Ulrich Schnarr

Bei der gestrigen Präsentation des neuen Head of Startup Services Kambis Kohansal Vajargah ging eine Formulierung von Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer vielleicht zwischen den Neuigkeiten und viel Rhetorik unter: „Nach einem sehr harten Auswahlverfahren freue ich mich, dass Kambis letztlich gesagt hat: ‚Ich wechsle die Seite'“.

Der Seitenwechsel des Kambis K.

Kämpfen nicht alle für die gleiche Sache? Was hat es mit dem „Seitenwechsel“ auf sich? Wie es wohl gemeint war, drückt Kohansal Vajargah in einem „Gruß an die Community“ auf der Page der neuen Startup-Initiative StartupNOW so aus: „Immer wieder kam die Frage auf, warum gerade ich in einer Institution wie der Wirtschaftskammer Österreich starten möchte – ’sind Sie sicher?‘. Dabei kam die Frage weniger aus dem Startupumfeld, als vielmehr über die WKO selbst, wo manche sichtlich überrascht waren von meiner Entscheidung. Warum also ein Unternehmer gefühltermaßen plötzlich einer öffentlichen Organisation beitreten wolle. Für mich war die Antwort umso klarer: Der Wechsel vom Unternehmer zum Policy Maker geht damit einher, die wirtschaftlichen und politischen Weichen für Startups in Österreich dauerhaft in richtige Bahnen mitgestalten zu können“.

Das Vorhaben ist löblich und bei Kohansal Vajargah ganz gewiss aufrichtig und authentisch. Dass jedoch von Mahrer die Formulierung des „Seitenwechsels“ benutzt wird, sagt (wohl ungewollt) viel über die Wirtschaftskammer (WKÖ) und ihr Verhältnis zu den heimischen Unternehmen – im Speziellen den Startups – aus. Denn bei ihrer gesetzlichen Interessensvertretung haben bei weitem nicht alle Unternehmerinnen und Unternehmer das Gefühl, dass ihre Interessen ausreichend vertreten werden.

Wirtschaftskammer: Vertritt die Interessensvertretung die Interessen ihrer Schützlinge?

Zwar gibt es keine aktuellen quantitativen (öffentlichen) Studien zur Einstellung der Selbstständigen zur WKÖ. Allerdings sprechen hohe Zustimmungswerte zu einer Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in Umfragen sowie ein mäßiges Abschneiden der Kammer im Vertrauensindex (der Gesamtbevölkerung) hier für sich. Ein (nicht quantifizierbarer) Blick auf Social Media- und Foren-Kommentare, etwa anlässlich der Präsentation von Kaufhaus Österreich, und informelle Gespräche in der Startup-Szene zeigen: Die Kritik an der Wirtschaftskammer ist mitunter sehr groß. Daran kann auch ein umfassendes Beratungs- und Service-Angebot nichts ändern.

Doch woher kommt es, dass die WKÖ immer wieder „auf der anderen Seite“, also nicht auf jener der Unternehmer wahrgenommen wird? Die Antwort versteckt sich schon in den Worten von Kohansal Vajargah: Es handelt sich eben um „Policy Maker“ – eine politische Organisation. Und diese ist so eng mit den politischen Entscheidungsträgern verbandelt, dass man ihr eine Interessensvertretung im eigentlichen Sinn nicht zutraut. Sie vertritt durchaus (unter Unternehmern) mehrheitsfähige Standpunkte, aber top-down, nicht bottom-up.

Starke Stimme aus dem Zielgruppenmanagement?

Dieses Bild wird durch einen Ex-ÖVP-Wirtschaftsminister Harald Mahrer, der immer die hervorragende Zusammenarbeit mit den Parteikollegen in der türkisen Regierung betont, komplettiert. Der gestern versprochene Einsatz Mahrers für eine Erneuerung des Covid-Startup-Hilfsfonds kann bestenfalls zum parteiinternen Machtkampf werden, eher zum Kaffee-Gespräch. Die Vorstellung, dass der Wirtschaftskammer-Präsident in einer Verhandlung auf den Tisch haut und gar irgendwelche Konsequenzen in den Raum stellt, um die Interessen seiner Schützlinge durchzusetzen, erscheint hingegen nachgerade absurd.

Ob Kohansal Vajargah in der gegebenen Konstellation überhaupt die Chance gegeben wird, eine starke hörbare Stimme für die Sache der Startups zu erheben, bleibt abzuwarten – es wäre natürlich zu hoffen. Dass seine Funktion in einer Abteilung namens „Zielgruppenmanagement“ angesiedelt wurde, muss man sich jedenfalls einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Kaufhaus Österreich: Ein Vorschlag an die Wirtschaftskammer

Wie sehr die WKÖ „auf der anderen Seite“ ist, hat sie übrigens erst mit dem Kaufhaus Österreich wieder einmal gezeigt. Hier behauptet Mahrer nun nachträglich, dass die Wirtschaftskammer nur eine Datenbank zur Verfügung gestellt habe und nicht in die Prozesse involviert gewesen sei. Einige Startups waren bekanntlich zunächst involviert und wurden im Juni nach ihrer Meinung gefragt, um dann gänzlich ignoriert zu werden. Nun spricht Mahrer von einer möglichen „Startup-Challenge“ zur Verbesserung der Plattform, für die man einen Preis vergeben könne.

Hier ein Vorschlag, wie es eine Interessensvertretung, die das Projekt formell zur Hälfte trägt, noch angehen könnte: Sie könnte darauf pochen, dass die Expertise ihrer Schützlinge tatsächlich einbezogen wird. Sie könnte die „Startup-Challenge“ am Anfang machen und so in einem transparenten Verfahren den Auftrag an einen dieser Schützlinge vergeben. Und dieser würde für die Arbeit dann ordentlich bezahlt werden, anstatt mit einem „Preis“ abgespeist zu werden. Aber dazu müsste die Wirtschaftskammer wohl auf der Seite der Startups sein.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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