08.08.2017

Kommentar: Warum Bitcoin nicht die 3000-Wurstsemmel-Marke knackt

Kommentar. Bitcoin knackt wahrscheinlich bald die 3000 Euro-Marke. Aber warum knackt es eigentlich nicht die 3000 Wurstsemmel-Marke? In unseren Köpfen sind Kryptowährungen momentan noch reine Spekulationsobjekte.
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(c) fotolia.com - A_Lein

Wie viel ist ein Bitcoin wert? Im Moment kann man diese Frage mit „rund 3000 Euro“ beantworten – die Kryptowährung befindet sich im Allzeit-Hoch. Wer vor einer Woche einen Coin erworben hat, kann sich über ein Viertel Wertsteigerung seitdem freuen. Soweit so gut. Doch nun zur Gegenfrage: Wie viel ist ein Euro wert? Etwa 0,0003 Bitcoin? Ja, aber nicht in unseren Köpfen. Während ältere Österreicher Eurobeträge noch gerne in Schilling umrechnen (und dabei meist die Inflation, die es ohnehin gegeben hätte, nicht berücksichtigen), definieren die meisten Menschen den Wert ihrer Währung in Waren, die sie darum kaufen können. Bei einem Euro könnte das etwa eine Wurstsemmel im Supermarkt sein.

+++ Krypto-Update: Bitcoin nähert sich der 3000 Euro-Marke +++

Eigentlich geht es um Spekulation

Selbst ausgewiesene Experten, die sich hauptberuflich mit Kryptowährungen beschäftigen, geben ihren Wert im Gespräch üblicherweise in Euro oder Dollar an. Zugegeben: Vielleicht tun sie das, weil sie ihr Gegenüber nicht verwirren wollen. Vielleicht tun sie es auch, weil 3000 Wurstsemmeln oder ein gutes E-Bike keine praktische Wertangabe sind. Wahrscheinlich tun sie es jedoch, weil die Kryptowährung auch in ihren Köpfen noch nicht wirklich als Zahlungsmittel angekommen ist. Wo kann man denn auch mit ihnen bezahlen? Liest man die Threads in diversen einschlägigen Foren, kann man dann auch gut sehen, worum es bei Kryptowährungen (im Moment noch) eigentlich geht: Um Spekulation.

Spekulations-Tätigkeit trifft B2C-Ansatz

Der Tenor ist dort: „Halten, oder in andere Crypto Currencies tauschen“. Wer ein Coin für Euros verkauft könnte schließlich so enden, wie der junge Developer, der 2010 zwei Pizzen für 10.000 BTC kaufte. Das gilt natürlich nicht für jene, die ausschließlich mit Krypto-Trading ihr (Fiat-)Geld machen. Startups wie Bitpanda aus Wien, Cointed aus Kufstein oder Coinfinity aus Graz verkaufen Kryptowährungen um Euros, freuen sich über die Margen (in Euro) und reinvestieren in Coins. Sie verbinden also eine relativ klassische Spekulations-Tätigkeit mit einem B2C-Ansatz. Der Bitcoin-Besitzer von nebenan hingegen, hofft darauf, dass der Kurs weiterhin ansteigt und er dann reich ist, wenn Kryptowährungen allgemein als Zahlungsmittel üblich werden.

Redaktionstipps

Mit der Debit-Card zur Wurstsemmel

Womit wir wieder am Anfang wären. Erst wenn Kryptowährungen allgemein als Zahlungsmittel üblich werden – und noch weiß man nicht, ob das tatsächlich passiert – werden sie in den Köpfen der Menschen einen Gegenwert in Waren bekommen. (Ältere Menschen werden dann wohl in Euros umrechnen). Und trotz der Ungewissheit ist dieser Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr allzu weit entfernt. Maßgeblichen Anteil an der Durchsetzung könnten drei Tiroler haben. Mit ihrem in Singapur ansässigen Startup TenX bringen sie bald eine Debit-Card, mit der man überall, wo Kreditkarten angenommen werden, mit ausgewählten Kryptowährungen bezahlen kann. Auch das ist natürlich so ein auf Spekulation basierendes B2C-Geschäft. Wie auch immer – vielleicht überlegen wir uns ja dann doch bald, dass ein Bitcoin 3000 Wurstsemmeln wert ist.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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