17.02.2022

Null G: Rettet die Corona-Startups!

Es ist soweit. Der "Freedom Day" in Österreich steht bevor. Die Corona-Maßnahmen werden aufgehoben. Was passiert jetzt mit dem Business, das daran hängt?
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"Rettet die Corona-Startups", schreibt brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | Portrait (c) Magdalena Schauer-Burkart | Hintergrund: (c) Adobe Stock - MB.Photostock
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Freiheit! Der Beschluss der Regierung ist gefasst. Die meisten Corona-Maßnahmen enden in Österreich am bzw. teilweise schon vor dem 5. März. Die extrem ansteckende, aber erheblich harmlosere Omikron-Variante macht den lange ersehnten Schritt möglich. Aus 3G, 2G, 2G+ und Co wird Null G. Verschwörungstheoretiker:innen können sich also endlich wieder primär mit 5G beschäftigen. Hand Geben und Bussi-Bussi zur Begrüßung, ungehemmt Party Machen bis in die Morgenstunden, keine gemeinsamen Demos und Autokorsos von Rechtsradikalen und Esoteriker:innen mehr, Maske nur mehr an ausgewählten Orten – Zeit wird’s! Alle sind glücklich!

Kurze Galgenfrist für die Startup-Held:innen der Krise

Alle? Es gibt wohl eine Gruppe von Menschen, die nun gerade Zukunftsängste durchstehen müssen: Jene, die mit schneller Reaktion und Innovationsgeist einen entscheidenden Beitrag geleistet haben, dass wir die Pandemie seit ihrem Beginn vor zwei Jahren so halbwegs im Griff hatten. Die Rede ist von den Unternehmen – meist Startups – die schnelle Lösungen für Testen, Impfen, Hygiene, aber auch Homeschooling und Co. geliefert haben und damit ein Kaufhaus Österreich-artiges Desaster in der Pandemie-Bekämpfung verhindert haben.

Man findet sie überall. Sie haben (funktionierende) Software-Lösungen geliefert, zur günstigen und effizienten Umsetzung akuter Vorhaben beigetragen und ganze Regierungs-Initiativen mit einem kleinen Team umgesetzt. Wir haben sie zurecht hier vor den Vorhang geholt und ihre Leistungen gefeiert. Jetzt brechen ihre Geschäftsmodelle nahezu unmittelbar zusammen. Galgenfrist: Nicht ganz zweieinhalb Wochen.

Drei Gründe die Corona-Startups zu retten

Klar. Diese Corona-Startups werden hoffentlich auch diesmal schnell sein und etwas neues finden. Viele davon arbeiten ohnehin vorausschauend von Anfang an an einer Post-Pandemie-Lösung. Dennoch kann der Schritt der Regierung für sie nun zur existenziellen Krise führen. Und diesmal gibt es keine staatlichen Hilfsleistungen. Die Pandemie ist ja jetzt endlich vorbei!

Aber ist sie das wirklich? Die derzeitige Lage ermöglicht die nun verkündeten und für das Wohlbefinden der meisten Menschen auch bitter nötigen Öffnungsschritte. Doch so harmlos Omikron ist, könnten Pi, Rho, Sigma oder Tau wieder gefährlich werden. Es ist nicht zu hoffen, aber wir wissen es nicht. Wenn wir die Corona-Startups jetzt fallen lassen, sind sie dann nicht da, um den Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen.

Die Regierung wäre daher gut beraten, so, wie sie in den vergangenen Jahren die vielen heimischen Unternehmen unterstützte, die sich nicht selber helfen konnten, nun auch die Corona-Startups zu retten. Erstens, weil man schon bald wieder ihre Lösungen brauchen könnte. Zweitens, weil es nach zwei Jahren Hilfeleistungs-Gießkanne nur fair wäre. Und drittens, weil sie eine derartige Anerkennung einfach verdient haben.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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