23.09.2019

Politik als Gladiatorenkampf? Es geht auch anders!

Von der Rot-Weiß-Rot Karte bis zu Culture Tech: Wenn wir auch in einem Wahlkampf einen konstruktiven Dialog führen wollen, dann müssen wir uns Zeit zum Zuhören nehmen.
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Markus Fallenböck: Wahlkampf als Gladiatorenspiele? Es geht auch anders!
(c) Own360: Markus Fallenböck

Self-fulfilling prophecy – eigentlich sollten das ja alle kennen. Und dann ist man doch wieder überrascht, dass alle überrascht sind. Da wird seit dem Ibiza Video von vielen Beobachtern und Medien der härteste und schmutzigste Wahlkampf aller Zeiten prognostiziert – und jetzt sind doch alle wieder ganz erstaunt, dass es so gekommen ist. Letzte Woche war dann überhaupt der Siedepunkt – beinahe im wörtlichen Sinne. Die Republik war geschockt von Fever-Gate und der telegenen Aversion zwischen Sebastian Kurz und Pamela Rendi-Wagner. Die meisten Kommentatoren haben danach eine mögliche Türkis-Rote Koalition gleich wieder begraben – wohl viel zu vorschnell…

+++Zusammenfassung des Reverse Pitch: Was die Parteien den Startups bieten+++

Wahlkampf: Politik als Gladiatorenkampf

Seit Wochen werden wir nun von Konfrontationen und Duellen in diesem Wahlkampf begleitet. Ganz am Anfang gab es mit den ORF Sommergesprächen noch kurz eine Chance für Reflexion und Dialog. Danach war Schluss mit lustig! Seitdem wird alles in Form von Gladiatorenkämpfen inszeniert und viele beschweren sich, dass die Inhalte komplett untergehen.

Wenn schon Themen wie Gesundheitspolitik oder Standortsicherung nicht durchdringen, dann kann man sich leicht ausmalen, wie es um die Forderungen der heimischen Startup-, Investoren- und Innovationsszene steht. Ganz genau: Im aktuellen Wahlkampf haben diese Themen bisher eine eher sehr untergeordnete Rolle gespielt.

Politiker im Pitch

Das wollten die Veranstalter des „Reverse Pitch“ ändern, der letzte Woche im Wiener weXelerate stattfand. Gemeinsam mit Partnern wie dem brutkasten, B&M Tricon und weXelerate wurde ein neues Format aus der Taufe gehoben. Die Grundidee des „Reverse Pitch“: Der Pitch-Spieß wurde umgedreht und die Politiker mussten sich vor der Startup- und Innovations-Community beweisen. Nach einem jeweils fünfminütigen Pitch folgte eine Q&A-Session durch eine hochkarätige Jury aus dem Kreis der Veranstalter sowie von UNIQA Ventures und AustrianStartups.

Auch das Publikum hatte dabei die Möglichkeit, vor und während der Veranstaltung Fragen an die Nationalrats-Kandidaten zu stellen. Fünf Politikerinnen und Politiker stellten sich im voll besetzten Veranstaltungssaal von weXelerate dieser Herausforderung: Andreas Ottenschläger (ÖVP), Sonja Hammerschmid (SPÖ), Yannick Shetty (NEOS), Thomas Nasswetter (JETZT) und Sabine Jungwirth (Die Grünen). Gerhard Deimek als Vertreter der FPÖ musste krankheitsbedingt kurzfristig absagen.

Klare Themen und Fairplay

Wie bei einem Pitch üblich gab es einen streng einzuhaltenden Zeitrahmen. Inhaltlich mussten sich die Politikerinnen und Politiker auf Digitalisierung, Innovation und Forschung konzentrieren – also auf die Rahmenbedingungen für Startups. Themen wie der Wahlkampf (Ibiza, Schreddern, Parteispenden, usw.), Migration oder der Brexit waren für die Teilnehmer wie das Publikum tabu. Und es galt natürliche eine weitere Pitch-Regel: Rede über dich selbst und nicht über die anderen.

Und siehe da: Das engagierte Publikum erlebte intensive und sehr konstruktive Präsentationen. Dabei zeigte sich viel Einigkeit bei den Zielen: die Rot-Weiß-Rot Karte (alle sind für eine Reform), unternehmerische Bildung an den Schulen (für alle wichtig), steuerliche Erleichterungen bei Gründungen und Wagniskapital (keine Vetos) sowie eine Entbürokratisierung (alle dabei). Am Ende sagte dann einer der pitchenden Politiker sinngemäß: Wenn wir da jetzt so zusammen sind, dann könnten wir fünf uns auf sehr viel einigen. Na, schau!

Culture Tech für Österreich

Szenenwechsel: Am Rande einer großen Konferenz hatte ein Software-Unternehmen vergangene Woche 40 Unternehmer und Manager zu einem Gedankenaustausch mit einem der Wiener Spitzenkandidaten für den Nationalrat geladen. Und auch hier: Vortrag und Diskussion in erstaunlicher Tiefe und Breite. Startups und Innovation waren ein wichtiges Thema. Ausführlich wurde von der Finanzierungssituation (Problem der Wachstumsfinanzierung), über die Blockchain als Chance für Europa bis zu innovativen Formen der Zusammenarbeit von etablierten Unternehmen und Startups vieles behandelt.

Nach dem Vorbild der Pariser Station F wurde auch ein Zukunftsprojekt angesprochen, das die Stärke der Kulturnation Österreich mit der Dynamik junger Unternehmen zusammenführen soll. Die Idee dahinter: Heimische Kulturinstitutionen wie die Bundestheater werden mit Startups zusammengespannt, um gemeinsam neue digitale Services und Lösungen zu entwickeln. Eine sehr spannende Idee, um den Kulturstandort Österreich auch noch in 10 Jahren abzusichern.

Self-fulfilling prophecy: Wer inhaltliche Antworten will , der muss Zeit und Umgebung dafür anbieten bzw. auch annehmen. Oder sich andernfalls zumindest nicht beschweren, wenn er nur Attacken und Skandale zu sehen bekommt.


Zum Autor:

Markus Fallenböck ist Gesellschafter des österreichischen FinTechs Own Austria, das über eine App einen Standortfonds für Österreich sowie eine Content Plattform anbietet. Davor war er viele Jahre in Managementfunktionen in der Medienbranche tätig. Er war Initiator des „Reverse Pitch“.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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