28.03.2020

Kogler will Coronavirus-Härtefallfonds-Bezieherkreis ausweiten

Erst seit gestern Nachmittag kann man bei der Wirtschaftskammer Gelder aus dem Coronavirus-Härtefallfonds beantragen - es wurden bereits Zahlungszusagen gemacht. Nun stellte Vizekanzler Werner Kogler im Ö1-Morgenjournal in den Raum, dass der Bezieherkreis ausgewertet wird.
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Werner Kogler will Coronavirus-Härtefallfonds-Bezieherkreis ausweiten
(c) BKA / Andy Wenzel: Vizekanzler Werner Kogler

Es gibt tatsächlich bereits Bestätigungen für die Bewilligung der ersten Zahlung aus dem Coronavirus-Härtefallfonds für EPU und Kleinunternehmen, wie der brutkasten von Antragstellern erfährt. Dabei können Anträge erst seit gestern am späten Nachmittag bei der Wirtschaftskammer eingebracht werden. Überraschend knapp kommt daher auch ein Vorstoß von Vizekanzler Werner Kogler im heutigen Ö1-Morgenjournal, den Bezieherkreis auszuweiten.

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Kritik an Coroanvirus-Härtefallfonds bereits im Vorfeld

Denn bereits im Vorfeld des gestrigen Antrags-Starts war Kritik geäußert worden, dass der Fonds aufgrund seiner Voraussetzungen und Fristen nicht alle tatsächlichen Härtefälle unter Selbstständigen abfängt (Anm. Es gab auch Kritik bezüglich der maximalen Höhe der Zahlungen von 6000 Euro, daran, dass der Fonds in der Verantwortung der Wirtschaftskammer ist und an der Geschwindigkeit des Vorankommens).

Vorstoß von Kogler zur Ausweitung des Bezieherkreises

Der Vizekanzler meint nun: „Auch die Mehrfachversicherten und mit höheren Einkommen sollen zum Zug kommen und auch Unternehmen, die erst nach dem 1.1. dieses Jahres begonnen haben“. Denn das treffe auf „zigtausende“ Unternehmen zu, also jedenfalls „ausreichend viele, dass wir uns um diese Menschen bemühen“. Er sei bezüglich seines Vorstoßes zuversichtlich, so Kogler. Mehrere Ministerien befänden sich in Verhandlungen mit der Wirtschaftskammer.

Alle derzeit gültigen Details

Derzeit werden im ersten Schritt Zahlungen über 500 bzw. 1000 Euro bewilligt, die kommende Woche erfolgen sollen. Danach sollen monatliche Zahlungen bis insgesamt maximal 6000 Euro pro Unternehmen folgen. Einige Details des Coronavirus-Härtefallfonds werden derzeit – auch unabhängig von Koglers Vorstoß – noch ausgearbeitet. ⇒ Alle derzeit geltenden und bekannten Voraussetzungen, Grenzen, etc. im umfangreichen Ratgeber

⇒ Informationen auf der Page der Wirtschaftskammer

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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Kogler will Coronavirus-Härtefallfonds-Bezieherkreis ausweiten

  • Es gibt tatsächlich bereits Bestätigungen für die Bewilligung der ersten Zahlung aus dem Coronavirus-Härtefallfonds für EPU und Kleinunternehmen, wie der brutkasten von Antragstellern erfährt.
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  • Er sei bezüglich der Umsetzung „zuversichtlich“.

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