11.05.2021

Köstinger: So steht die Ministerin zu Herkunftspflicht für Lebensmittel & Billa Regional Boxen

Im Interview mit Brutkasten Earth spricht Bundesministerin Elisabeth Köstinger, welche Initiativen die Regierung im Bereich der Herkunftspflicht für Lebensmittel setzen möchte. Zudem bezieht sie Stellung zur jüngsten Kritik rund um die Billa Regional Boxen und spricht über die Digitalisierung der Landwirtschaft.
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Bei „One Change a Week“ – dem Nachhaltigkeitsformat des Brutkastens – äußert sich Bundesministerin Elisabeth Köstinger zur jüngsten Kontroverse rund um die Billa Regional Boxen, die unter Bauernvertretern für Kritik sorgen. Zudem spricht die Bundesministerin über die Herkunftspflicht für Lebensmittel und die Digitalisierung der Landwirtschaft.

Welche Ziele hat sich die österreichische Bundesregierung im Rahmen der Digitalisierung der Landwirtschaft gesteckt und wie erfolgt die Zusammenarbeit mit Startups?

In den letzten Jahren habe ich mehrfach die Erfahrung gemacht, dass in der Landwirtschaft die Hürde noch sehr hoch ist, auf ein digitales System zurückzugreifen. Daher haben wir die Innovation Farm in Wieselburg und zwei weiteren Standorten gegründet, die sich mit neuesten Technologien, Trends und Entwicklungen in der Landwirtschaft beschäftigen. Mir ist es darum gegangen, dass wir für die Landwirtschaft einen Ort haben, wo vor allem auch die jungen Bauern sehen können, wie die Digitalisierung ihren Arbeitsalltag erleichtern kann. Viele Landwirte haben noch immer die Vorstellung, dass digitale Innovationen nur etwas für große Betriebe ist. Österreich ist allerdings ein Land der bäuerlichen Familienbetriebe und Berglandwirtschaft.

Die Innovation Farms sollen den Landwirten zeigen, dass es de facto für jedes ihrer Probleme – unabhängig der Größe des Betriebes – eine digitale Lösung und Anwendung gibt. Es gibt immer wieder Anknüpfungspunkte zu Startups. Es melden sich auch sehr viele bei uns, speziell auch am Standort Wieselburg. Zudem vergeben wir auch laufend Innovationspreise und unter den jungen Gründern befinden sehr viele, die selbst einen landwirtschaftlichen Hintergrund haben.

In welchen konkreten Bereichen sehen Sie in der Landwirtschaft Optimierungspotential durch die Digitalisierung?

Die Digitalisierung ist für uns einer der ganz großen Schlüssel für mehr Effizienz in der Landwirtschaft und umfasst auch die bäuerlichen Familienbetriebe und die nachhaltige Intensivierung. In Zukunft werden wir mit weniger Ressourceneinsatz mehr Output zustande bringen müssen. Das umfasst beispielsweise den präzisen Einsatz von Düngemitteln oder auch Pflanzenschutzmitteln. In Kombination mit Wetterdaten kann der Landwirt beispielsweise erkennen, wann es Sinn macht zu düngen und wann nicht. Aktuell haben wir im Bereich der Digitalisierung sehr viele Anwendungsprojekte im Weinbau. Künstliche Intelligenz kann mittlerweile erkennen, ob es sich um Nutzpflanzen oder Unkraut handelt. So kann beispielsweise der flächendeckende Einsatz von Pflanzenschutzmittel minimiert werden.

Stichwort „biologische Landwirtschaft“: Gibt es eine Zielrichtung, wie in Österreich der Bioanteil noch gesteigert werden kann?

Ich komme selbst von einem Biobetrieb und bin überzeugt davon, dass das der Weg für die Zukunft ist. Österreich war auch im internationalen Vergleich immer ein Pionier. Allerdings sind wir in diesem Bereich stark auf den Export angewiesen, da wir in Österreich nicht in dem Ausmaß biologische Produkte konsumieren.

Bio ist natürlich auch eine Einstellungsfrage, aber unter dem Strich muss der Landwirt davon leben können und im Jahr 2019 sind die Einkommen der Biolandwirte um zehn Prozent gesunken. Das zeigt uns, das auch in der biologischen Landwirtschaft ein Dumpingelement schlagend wird. Hier spielt auch der Konsument eine unfassbar wichtige Rolle. Ich bin als Konsument am Regal mit so einer derartigen Macht ausgestattet und entscheide über die Zukunft der Landwirtschaft.

Aktuell fördern wir die Biolandwirtschaft in Österreich mit 180 Millionen Euro pro Jahr. Es ist nicht so, dass wir das nur rein dem Markt überlassen. Für die nächsten Jahre und Jahrzehnte brauchen wir auch eine andere Strategie. Für ein Wachstum des Bioanteils, brauchen wir auch ein Wachstum des Marktes und das ist in demselben Ausmaß aktuell noch nicht da.

Aktuell gibt es eine Kontroverse rund um die Billa Regional Boxen, die unter Bauernvertretern für Kritik sorgen. Wie stehen Sie zu dieser Kritik?

Die bäuerliche Direktvermarktung hat in der Coronakrise den größten Boost in der Geschichte erfahren. Wir haben im zweiten Quartal 2020 einen Anstieg von über 40 Prozent gesehen. Gastronomie und Tourismus waren geschlossen und die Leute haben sich umgeschaut, wo es hochwertige Produkte zu finden gibt und das gab es natürlich bei den Bauern direkt vor Ort.

Trotz dieser positiven Entwicklung gibt es aber auch einen negativen Side Effect, da die Großkonzerne von diesem Trend profitieren wollen und es zum Teil als ein Marketinginstrument auserkoren haben. Die großen Player am Markt tun sich natürlich um einiges leichter als die bäuerlichen Direktvermarkter. Hier können wir allerdings relativ wenig machen, da es sich schlussendlich um freie Wirtschaft handelt. Als Regierung können wir nicht einfach sagen: „Nein du darfst nicht 40 Bauern aus der Region zusammenholen, die fortan die Billa Regional Boxen beliefern!“

Allerdings gibt es natürlich den besorgniserregenden Trend. Wenn man sich die Flugblätter der Lebensmittelkonzerne ansieht, können wir klar erkennen, wie Fleisch, Milch oder Eier dort permanent unter dem Preishammer sind. Auf der einen Seite wird die heile schöne Welt der bäuerlichen Familienbetriebe gezeigt und auf der anderen Seite wird dort wirklich auf Teufel komm raus ein Preiskampf auch auf Kosten der Bauern betrieben. Ich sehe es sehr kritisch, dass sich die Konzerne die Kirsche aufs Sahnehäubchen setzen und mit dem Bild der bäuerlichen Produktion versuchen Karmapunkte zu sammeln.

In Österreich sind wir Spitzenreiter in der bäuerlichen Direktvermarktung. Wir haben beispielsweise das Netzwerk Kulinarik, mit dem wir diesen Bereich fördern und Bauern beraten. In den letzten Monaten haben beispielsweise unfassbar viele Webinare organisiert, in denen die Landwirte lernen, wie sie ihre Produkte schon vor Ort veredeln können. Zudem haben wir ein eigenes Qualitäts- und Herkunftskennzeichnungssystem geschaffen, die AMA Genussregion.

Eine weitere Debatte gibt es im Bereich der Herkunftspflicht für Lebensmittel. Welche Transparenzmaßnahmen setzt hier die Bundesregierung?

Das Thema Transparenz und Herkunft ist schon seit Jahren ganz oben auf meiner Agenda, schon aus Zeiten im Europäischen Parlaments. Ich bin überzeugt davon, dass es eine klare Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel braucht. Allerdings ist es nicht ganz einfach, da es von der EU eine Vorgabe braucht und das wahrscheinlich noch Jahre dauern wird.

Deswegen wollen wir in Österreich vorausgehen und eine nationale Herkunftskennzeichnung bei Lebensmittel umsetzen. Wir haben bei den Regierungsverhandlungen vereinbart, das es ab 2021 bei verarbeiteten Lebensmitteln eine Herkunftskennzeichnung geben wird – auch in Großküchen. Das sind die ganz großen Hebel. In Kantinen gehen in der Regel zwei Millionen Mahlzeiten pro Tag über den Tresen – angefangen von Pflegeeinrichtungen bis hin zum Bundesheer. Hier muss das Fleisch nicht aus Polen oder Holland kommen, sondern kann regional und saisonal beschafft werden. Die Kennzeichnung soll in einem ersten Schritt Milch, Fleisch und Eier umfassen. Bei Fleisch haben wir den Vorteil, dass es schon eine EU-weite Frischfleischkennzeichnung gibt.

In den letzten Jahren haben Startups zahlreiche alternative Fleischersatzprodukte auf den Markt gebracht. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung diese in öffentlichen Ausschreibungen künftig stärker zu berücksichtigen?

In den öffentlichen Ausschreibungen geht es mir weniger um die Fleischersatzprodukte, sondern um die regionale und saisonale Beschaffung. In Zukunft wollen wir diese Ausschreibung auf nach dem Best-Bieter-Prinzip ausrichten und nicht mehr nur der geringste Preis. Es geht um kurze Transportwege, nachhaltige Produktion und vor allem saisonale Aspekte. Ein Beispiel ist die Erdbeere. In Österreich wachsen keine Erdbeeren in November und daher müssen sie auch nicht am Speiseteller liegen, sondern können beispielsweise auf die Lageräpfel der Südsteiermark zurückgreifen.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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