03.03.2022

Köstinger: 600 Millionen Euro-Fördercall für Breitbandausbau

Exklusiv. Im brutkasten-Talk spricht Ministerin Elisabeth Elisabeth Köstinger über den baldigen Start des ersten großen Breitband-Fördercalls und neue Initiativen des Ministeriums im 5G-Bereich.
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Ex-Ministerin Köstinger wird Investorin.
Ex-Ministerin Köstinger investiert in Medien-Startup. Foto: Brutkasten

„Die Virtual Reality dürfte wirklich bald Reality werden“ – diesen Eindruck nimmt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, die auch für Telekommunikation zuständig ist, vom Mobile World Congress in Barcelona diese Woche mit. Sie habe sich dort unter anderem mit Markus Reinisch, Vice President Public Policy EMEA von Facebook, über das Metaverse unterhalten, erzählt die Ministerin im brutkasten-Talk. Generell sei die Veranstaltung natürlich thematisch auch vom Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine dominiert gewesen. „Kommunikation ist in Zeiten eines Krieges natürlich etwas ganz entscheidendes“, meint die Ministerin.

Breitbandausbau auch für das Metaverse

Das Metaverse schaffe ganz neue Möglichkeiten, etwa im Bildungswesen, und führe zu sich verändernden Arbeitswelten, betont die Ministerin: „Was es dazu brauchen wird, sind niedrige Latenzen, sind Gigabit-fähige Netze, ist der Breitbandausbau. Also genau das, was wir jetzt in Österreich wirklich auf die Überholspur bringen“. Schon im Herbst habe man das überarbeitete Telekommunikationsgesetz beschlossen. „Das war wirklich ein hartes Stück Arbeit, das auch mit den neuen EU-Richtlinien in Einklang zu bringen“, erzählt Köstinger.

Elisabeth Köstinger im brutkasten-Talk zu Breitbandausbau und 5G

Noch wichtiger sei die Breitband-Förderung. Die Ministerin betont dabei die Bedeutung für den ländlichen Raum: „Wir haben ja quasi neun verschiedene Systeme in Österreich, wie Breitband ausgebaut wird“. In den urbanen Bereichen sei der Ausbau für die Telekom-Unternehmen ein richtiger Business Case. Aber auch in den ländlichen Bereichen gebe es viele Unternehmen und Menschen, die schnelles Internet brauchen. „Genau diese unterversorgten Regionen sind für uns absoluter Schwerpunkt. Wir wollen bis 2030 flächendeckend mobile und feste Gigabit-Anschlüsse in Österreich zu Verfügung stellen und haben dafür 1,4 Milliarden Euro zu Verfügung“, sagt Köstinger.

Fördercall über 600 Millionen Euro: „In den nächsten Tagen wird es soweit sein“

Diese 1,4 Milliarden Euro wurden bereits vergangenes Jahr kommuniziert, allerdings noch ohne konkreten Zeitplan zur Förder-Vergabe. Nun soll es bald soweit sein, verrät die Ministerin dem brutkasten exklusiv.: „Wir haben die Breitband-Förderung neu aufgestellt. Wir sind kurz davor, einen ersten Fördercall über 600 Millionen Euro auszuschreiben. In den nächsten Tagen wird es soweit sein“. Hierbei seien auch die (Anm. zweckgewidmeten) Erlöse aus den 5G-Auktionen „ganz wichtig“.

Köstinger betont einmal mehr die Wichtigkeit des 5G-Netzes. Österreich sei aktuell Nummer 3 beim 5G-Ausbau in Europa. „Das funktioniert wirklich sehr gut“, sagt die Ministerin. Und sie ist überzeugt: „Wir werden in den nächsten Jahren noch sehr viele Rekorde brechen“.

„Gigabit Tripple A“: 30 Mio. Euro Förderpaket mit Startup-Fokus

Verstärkt will man nun auch Startups und andere innovative Unternehmen im 5G-Bereich fördern. Dazu startet das vom Ministerium gemeinsam mit der FFG umgesetzte mit 30 Millionen Euro budgetierte Förderpaket „Gigabit Tripple A“. „Wenn wir schnelles Internet ins Land bringen, braucht es natürlich auch die Anwendungen dazu“, sagt Köstinger. Im Fördercall „Giga-App“ können Anwendungen eingereicht werden, die auf Niedrig-Latenz basieren. Die Ministerin nennt Telemedizin und Virtual Reality als Beispiele, es könne aber etwa auch ein „cooles Projekt, das mit Tourismus und Landwirtschaft zu tun hat“ sein. Neben „Giga-App“ enthält das Paket „Gigabit Tripple A“ auch die „Gigabit Academy“, die im April starten soll. Mit dieser strebe man ebenfalls die Förderung junger innovativer Unternehmen an, sagt Köstinger. Startups könnten dort etwa Synergien mit großen Unternehmen finden und Kooperationen starten.

Auch Sorgen in der Bevölkerung bezüglich 5G nehme man sehr ernst, betont die Ministerin. Der Widerstand in der Bevölkerung habe während der Pandemie aber nachgelassen, sagt sie. Bei Homeschooling, Home Office und dann noch Streaming am Abend sei langsames Internet doch so lästig, dass es Verschwörungstheorien auf Youtube überwiege, mutmaßt Köstinger.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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