03.03.2022

Köstinger: 600 Millionen Euro-Fördercall für Breitbandausbau

Exklusiv. Im brutkasten-Talk spricht Ministerin Elisabeth Elisabeth Köstinger über den baldigen Start des ersten großen Breitband-Fördercalls und neue Initiativen des Ministeriums im 5G-Bereich.
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Ex-Ministerin Köstinger wird Investorin.
Ex-Ministerin Köstinger investiert in Medien-Startup. Foto: Brutkasten

„Die Virtual Reality dürfte wirklich bald Reality werden“ – diesen Eindruck nimmt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, die auch für Telekommunikation zuständig ist, vom Mobile World Congress in Barcelona diese Woche mit. Sie habe sich dort unter anderem mit Markus Reinisch, Vice President Public Policy EMEA von Facebook, über das Metaverse unterhalten, erzählt die Ministerin im brutkasten-Talk. Generell sei die Veranstaltung natürlich thematisch auch vom Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine dominiert gewesen. „Kommunikation ist in Zeiten eines Krieges natürlich etwas ganz entscheidendes“, meint die Ministerin.

Breitbandausbau auch für das Metaverse

Das Metaverse schaffe ganz neue Möglichkeiten, etwa im Bildungswesen, und führe zu sich verändernden Arbeitswelten, betont die Ministerin: „Was es dazu brauchen wird, sind niedrige Latenzen, sind Gigabit-fähige Netze, ist der Breitbandausbau. Also genau das, was wir jetzt in Österreich wirklich auf die Überholspur bringen“. Schon im Herbst habe man das überarbeitete Telekommunikationsgesetz beschlossen. „Das war wirklich ein hartes Stück Arbeit, das auch mit den neuen EU-Richtlinien in Einklang zu bringen“, erzählt Köstinger.

Elisabeth Köstinger im brutkasten-Talk zu Breitbandausbau und 5G

Noch wichtiger sei die Breitband-Förderung. Die Ministerin betont dabei die Bedeutung für den ländlichen Raum: „Wir haben ja quasi neun verschiedene Systeme in Österreich, wie Breitband ausgebaut wird“. In den urbanen Bereichen sei der Ausbau für die Telekom-Unternehmen ein richtiger Business Case. Aber auch in den ländlichen Bereichen gebe es viele Unternehmen und Menschen, die schnelles Internet brauchen. „Genau diese unterversorgten Regionen sind für uns absoluter Schwerpunkt. Wir wollen bis 2030 flächendeckend mobile und feste Gigabit-Anschlüsse in Österreich zu Verfügung stellen und haben dafür 1,4 Milliarden Euro zu Verfügung“, sagt Köstinger.

Fördercall über 600 Millionen Euro: „In den nächsten Tagen wird es soweit sein“

Diese 1,4 Milliarden Euro wurden bereits vergangenes Jahr kommuniziert, allerdings noch ohne konkreten Zeitplan zur Förder-Vergabe. Nun soll es bald soweit sein, verrät die Ministerin dem brutkasten exklusiv.: „Wir haben die Breitband-Förderung neu aufgestellt. Wir sind kurz davor, einen ersten Fördercall über 600 Millionen Euro auszuschreiben. In den nächsten Tagen wird es soweit sein“. Hierbei seien auch die (Anm. zweckgewidmeten) Erlöse aus den 5G-Auktionen „ganz wichtig“.

Köstinger betont einmal mehr die Wichtigkeit des 5G-Netzes. Österreich sei aktuell Nummer 3 beim 5G-Ausbau in Europa. „Das funktioniert wirklich sehr gut“, sagt die Ministerin. Und sie ist überzeugt: „Wir werden in den nächsten Jahren noch sehr viele Rekorde brechen“.

„Gigabit Tripple A“: 30 Mio. Euro Förderpaket mit Startup-Fokus

Verstärkt will man nun auch Startups und andere innovative Unternehmen im 5G-Bereich fördern. Dazu startet das vom Ministerium gemeinsam mit der FFG umgesetzte mit 30 Millionen Euro budgetierte Förderpaket „Gigabit Tripple A“. „Wenn wir schnelles Internet ins Land bringen, braucht es natürlich auch die Anwendungen dazu“, sagt Köstinger. Im Fördercall „Giga-App“ können Anwendungen eingereicht werden, die auf Niedrig-Latenz basieren. Die Ministerin nennt Telemedizin und Virtual Reality als Beispiele, es könne aber etwa auch ein „cooles Projekt, das mit Tourismus und Landwirtschaft zu tun hat“ sein. Neben „Giga-App“ enthält das Paket „Gigabit Tripple A“ auch die „Gigabit Academy“, die im April starten soll. Mit dieser strebe man ebenfalls die Förderung junger innovativer Unternehmen an, sagt Köstinger. Startups könnten dort etwa Synergien mit großen Unternehmen finden und Kooperationen starten.

Auch Sorgen in der Bevölkerung bezüglich 5G nehme man sehr ernst, betont die Ministerin. Der Widerstand in der Bevölkerung habe während der Pandemie aber nachgelassen, sagt sie. Bei Homeschooling, Home Office und dann noch Streaming am Abend sei langsames Internet doch so lästig, dass es Verschwörungstheorien auf Youtube überwiege, mutmaßt Köstinger.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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