10.05.2022

Kocher bekommt Wirtschaft, aber nicht Digitalisierung – Lob und Kritik für „Super-Ministerium“

Nach den gestrigen Ministerinnen-Rücktritten erfolgt nicht nur eine Neubesetzung, sondern auch eine Umschichtung der Agenden in den Ministerien.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Viel war seit den Rücktritten von Elisabeth Köstinger als Landwirtschafts- und Tourismus-Ministerin und von Margarete Schramböck als Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin gestern spekuliert worden. Nun verkündete Bundeskanzler Karl Nehammer die Neuerungen im Regierungsteam. Und die gehen mit starken Umschichtungen der Agenden in den Ministerien einher. So verliert das Landwirstschaftsministerium unter dem neuen Minister Norbert Totschnig den Tourismus an das Wirtschaftsministerium und die Breitband-Agenden an das Finanzministerium. Auch das Wirtschaftsressort wird aufgeteilt: Die Wirtschafts-Agenden kommen zum bisherigen Arbeitsminister Martin Kocher, der so zum „Super-Minister“ für Wirtschaft und Arbeit wird. Die bislang im Ministerium namensgebende Digitalisierung wandert ebenfalls ins Finanzministerium.

Konkret wird im Finanzministerium ein neues Staatssekretariat für Digitalisierung und Breitband geschaffen, das Florian Tursky, der bisherige Kabinettschef des Tiroler Landeshauptmanns Günther Platter, übernimmt. Tursky hat auch Erfahrungen als Startup-CEO vorzuweisen – der brutkasten berichtete. Auch im Wirtschaftsministerium wird ein neues Staatssekretariat geschaffen: Susanne Kraus-Winkler, bislang Obfrau des Fachverbands Hotellerie in der Wirtschaftskammer, wird Tourismus-Staatssekretärin an der Seite von Martin Kocher.

Lob- und Kritik für „Standortministerium“ von Kocher

Die Zusammenlegung von Wirtschafts- und Arbeitsministerium – es kursiert der Begriff „Standortministerium“ – wurde bereits in den vergangenen Tagen auch öffentlich diskutiert. Seitens Wirtschaftsvertreter:innen wird sie mitunter sehr positiv aufgenommen. Industriellenvereinigungs-Präsident Georg Knill lässt etwa via Aussendung ausrichten, Wirtschaft und Arbeit seien bei Minister Kocher „in guten Händen“ und der neue Staatssekretär für Digitalisierung im Finanzministerium sei ein positives Signal. „Die vorgestellte Regierungsumbildung ist ein wichtiger wie notwendiger Schritt in die richtige Richtung“, so Knill.

Umgekehrt sieht es – wie so oft – der Gewerkschaftsbund ÖGB. „Man muss kein Schwarzmaler sein, um die Zusammenlegung der Ressorts für Arbeit und Wirtschaft in ein Ministerium als sehr problematisch für die Arbeitnehmer:innen zu werten“, kommentiert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian und verweist auf die Gesetzgebung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zwischen 2000 und 2006, als die Ressorts zusammengelegt waren. „Insbesondere wenn es um die Gestaltung großer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Transformationen geht, dürfen Interessen der Arbeitnehmerinnen, auch im Sinne von Just Transition, nicht auf der Strecke bleiben“.

Doch auch in der Startup-Szene gibt es nicht nur Lob für die Ministerien-Zusammenlegung. Eine bekannte Szene-Vertreterin sagt in einem ersten Statement gegenüber dem brutkasten etwa: „In einer bevorstehenden massiven Wirtschaftskrise kein richtiges Wirtschaftsministerium zu haben, ist ein absoluter Witz“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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