07.02.2022

KnowledgeFox: Wie es zu dem „zweiten Exit“ an Fabasoft kam

2017 schafft das Wiener Startup KnowledeFox den Exit an einen internationalen Medienkonzern. Aber dann kommt alles anders.
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Gregor Cholewa ist CEO von KnowledgeFox © KnowledgeFox
Gregor Cholewa ist CEO von KnowledgeFox © KnowledgeFox

Die Geschichte des Wiener Startups KnowledgeFox ist wohl im wahrsten Sinne das, was man einen Startup Rollercoaster nennt. 2012 von Peter A. Bruck gegründet ist das Uni-Spinoff im Bereich E-Learning daheim und punktet mit Microlearning nach neurowissenschaftlichen Erkenntnissen: Wissen in kleinen Häppchen ist schneller und leichter erlernbar. 2017 stieg mit der schwedischen Bonnier-Gruppe Europas viertgrößtes Medienhaus bei KnowledgeFox ein, um das Startup dann sogar komplett zu übernehmen – brutkasten berichtete.

Turnaround nach der Sanierung

Dann dürfte die neue Konzernmutter mit der Tochter aber doch nicht so glücklich gewesen sein, wie gedacht. Es habe auf beiden Seiten falsche Erwartungen gegeben, erklärt KnowledgeFox-CEO Gregor Cholewa im Gespräch mit dem brutkasten. Nach einer Portfoliobereinigung bei Bonnier muss das Startup saniert werden. Bei der Gelegenheit steigt der Geschäftsführer Cholewa als Gesellschafter ein und schafft mit einem Fokus auf den DACH-Markt und Unternehmenskunden den Turnaround. In der Coronapandemie ist das Momentum für digitale Lösungen im Bildungsbereich stark und KnowledgeFox führt wieder Gespräche mit Investor:innen.

KnowledgeFox passt gut in das Fabasoft-Portfolio

„Uns war wichtig, dass es kein reiner Finanzinvestor ist, sondern ein Partner, der sich auch inhaltlich einbringt“, erzählt Cholewa. Eine Partnersuche mit Erfolg: Anfang Februar steigt die Fabasoft AG ein und übernimmt 70 Prozent, davon einen großen Teil von nicht operativ tätigen Gesellschaftern, die an der Sanierung beteiligt waren – 30 Prozent der Anteile bleiben bei Cholewa. Fabasoft ist ein Unternehmen mit Sitz in Linz, das ein breites Software-Portfolio an Digitalisierungs-Lösungen für Geschäftsprozesse hat. „Fabasoft ist im Bereich HR-Software gut aufgestellt und da passt KnowledgeFox mit einer Lösung für die Schulung von Mitarbeiter:innen gut ins Portfolio“, so der Co-Founder und CEO. Als Fabasoft-Tochter bleibe sein Unternehmen dennoch sehr eigenständig, auch in der Produktentwicklung. Die neue Mutter bringe viele Vorteile, etwa, wenn es darum geht, Sicherheitszertifizierungen zu erhalten.

1 Mio. Euro Jahresumsatz

Zertifizierungen sind für KnowledgeFox wichtig, denn zu den Kunden zählen zahlreiche Großunternehmen wie Raiffeisen, Flughafen Wien, voestalpine, aber auch viele mittelständische Unternehmen. Kunden nutzen die Software des Startups gegen eine monatliche Gebühr für digitale Schulungen und Trainings von Mitarbeiter:innen. Als Beispiele nennt Cholewa das Onboarding neuer Mitarbeiter:innen oder die digital begleitete Ausbildung von Lehrlingen. Für das Selbststudium sei ein Lernen über die App besonders geeignet, ist der Unternehmer überzeugt. „In Häppchen zu lernen steigert die Aufnahmefähigkeit und das geht mobil am Smartphone besser als am Computer, vor dem man meistens eine längere Zeit am Stück sitzt“. Zuletzt hat das Startup eine Million Euro Jahresumsatz gemacht und peilt für 2022 eine deutliche Steigerung an.

„Die Beteiligung an KnowledgeFox ist ein konsequenter Schritt in der Umsetzung unserer
Wachstumsstrategie. Fabasoft stellt eigenständigen Unternehmen mit hervorragenden,
branchenspezifischen digitalen Services oder Geschäftsprozesslösungen ein Ecosystem zur
Verfügung, das ihnen die sichere und nachhaltige Eroberung neuer, internationaler Märkte
ermöglicht. Unser Ziel ist es, neben Mindbreeze und Xpublisher nun auch KnowledgeFox zum Botschafter dieses Erfolgsweges zu machen“, erklärt Helmut Fallmann, Mitglied des Vorstandes.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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