27.08.2019

Warum auch KMU eine Versicherung gegen Cybercrime abschließen sollten

Die Fälle von Cybercrime-Attacken steigen, zunehmend stehen auch KMU im Visier der Hacker. Durchschnittlich liegt der Schaden bei 80.000 Euro, und die DSGVO macht die Situation für Unternehmen nicht einfacher. Mit einer Versicherung können sie für den Ernstfall vorsorgen.
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Aus für Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch neues US-Überwachungsgesetz?
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Plötzlich ist der PC gesperrt, die Produktionsanlage steht still oder heikle Kundendaten geraten in die falschen Hände: Cybercrime ist ein Risiko, das oft unterschätzt wird – vor allem von KMU. Und das, obwohl die Bedrohung nicht nachlässt. Ganz im Gegenteil: Laut österreichischer Kriminalstatistik steigt die Zahl der Anzeigen jährlich um rund 30 Prozent.

+++Umfrage: Österreichs EPU und KMU fehlt Bewusstsein für IT-Sicherheit+++

Dabei ist das Thema Cybercrime sehr wohl in den Köpfen der Unternehmer präsent, wie die Ergebnisse einer KPMG-Studie zeigen: 92 Prozent der befragten Unternehmer sind sich der Gefahr von Cyberkriminalität bewusst. Knapp die Hälfte war schon betroffen und 30 Prozent haben einen Schaden durch einen Cyberangriff erlitten.

Einen hundertprozentigen Schutz kann es auch bei den besten IT-Maßnahmen nicht geben. Alleine schon das Fehlverhalten eines unachtsamen Mitarbeiters kann einen erheblichen Schaden verursachen. Rund 60 Prozent der Angriffe zielen auf die “Schwachstelle Mensch”: Gutgläubigkeit und Neugierde von Mitarbeitern werden ausgenutzt

Auch KMU sind von Hacker-Angriffen betroffen

Betroffen sind davon längst nicht nur große Konzerne, sondern auch der Mittelstand, wie die KPMG-Studie Cyber Security in Österreich aus dem Jahr 2018 zeigt: Demnach stehen 70 Prozent der mittelständischen Betriebe im Visier der Angreifer, im Vergleich zu 66 Prozent der großen Unternehmen und nur 53 Prozent der kleineren Unternehmen.

Weltweit wird die Schadenshöhe durch Cybercrime auf 400 Milliarden Euro geschätzt, in Österreich sind es 1,6 Milliarden Euro. Im Schnitt liegt die Schadenshöhe pro Fall bei rund 80.000 Euro, in einzelnen Fällen sogar bei 500.000 Euro.

Hohe Strafen bei Datenlecks wegen DSGVO

Nicht unterschätzen sollte man dabei auch die Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnug (DSGVO), die seit Mai 2018 gilt. Hier drohen bei Vergehen extrem hohe Strafen, nämlich bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Vorjahresumsatzes – je nachdem, was mehr ist.

“Auch nach genauester Vorbereitung und Einhaltung der Regeln, können Verstöße unverschuldet verursacht werden, zum Beispiel durch Cyberkriminalität. Daher sollten sich Unternehmen auch für den Fall absichern, wenn Sie durch einen Cyberangriff selbst zum Opfer werden und unverschuldet gegen die DSGVO verstoßen”, sagt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung.

Versicherung gegen Cyberkriminalität

Trotzdem sind nur die wenigsten Unternehmen in Österreich gegen Cybercrime versichert, ergänzt Wendler: “Lediglich drei Prozent haben eine entsprechende Versicherung,” sagt sie. Zum Vergleich: In den USA schützen sich bereits mehr als 60 Prozent gegen Cybercrime.

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Damit KMU auch in Österreich optimalen Schutz genießen können, hat die Wiener Städtische Versicherung eine Lösung für dieses Segment geschaffen: Die Cybercrime-Versicherung der Wiener Städtischen deckt im Basispaket Datenverlust und -beschädigungen – etwa durch rechtswidrige Computereingriffe, Schadprogramme oder Angriffe, die dazu führen, dass Computersysteme ganz oder teilweise blockiert oder gestört werden, genauso wie durch Datendiebstahl und Datenschutzverletzungen.

Die Cybercrime-Versicherung ist somit laut Wendler die perfekte Ergänzung zum Allrisk-Produkt der Wiener Städtischen, das sämtliche Elementarrisiken von Unternehmen deckt. “Mit beiden Produkten sind KMU gegen alle Eventualitäten geschützt”, sagt Wendler.

Ein Beispiel aus der Praxis: Es könnte passieren, dass der Mitarbeiter eines Hotels eine gefälschte Mail öffnet und auf den Anhang klickt. Daraufhin installiert sich ein Kryptotrojaner auf der Hotel-IT, die Buchungsplattform ist lahmgelegt, die Steuerung der Haustechnik und des Wellnessbereiches funktioniert nicht mehr. Die Kundin wendet sich an die Schadens-Hotline der Wiener Städtischen, die umgehend Spezialisten beauftragt, um mittels Fernwartung die Fehlerquelle festzustellen. Nach der Analyse des Trojaners wird ein Hotfix (Software-Update zur Fehlerbehebung) eingespielt, das den Kryptotrojaner unschädlich macht. Am nächsten Tag funktioniert die IT wieder, und es kann zum Normalbetrieb übergegangen werden.

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Die Versicherung übernimmt dabei die Kosten der IT-Spezialisten, die Überstunden des IT-Verantwortlichen des Hotels, den Betriebsunterbrechungsschaden durch den Buchungsentgang und den Preisnachlass, der den Gästen gewährt wird, weil sie den Wellnessbereich nicht nutzen konnten.

Und nicht nur das: Optional können sich Unternehmen auch gegen Reputationsschäden schützen – die Kosten für professionelles Krisenmanagement und die Leistungen einer Public Relations Agentur werden übernommen. Weiters wird die Absicherung gegen Betriebsunterbrechung durch Datenverlust und -beschädigung, Cybererpressung und Fremdschäden angeboten. Dazu gehören auch alle Kosten, die für die Prüfung und Abwehr von (unberechtigten) Ansprüchen, sowie Rechtsanwaltshonorare entstehen.

Versicherungssumme und Kosten der Cybercrime-Versicherung

Die Kosten für die Versicherung richten sich nach der Unternehmensgröße bzw. dem Jahresumsatz und der Gefahrenklasse des Betriebs. Somit sind sie auch für Klein- und Kleinstbetriebe überschaubar: “Pro Tag kostet die Versicherung zwischen 50 Cent und einem Euro – die Versicherungssumme liegt bei 100.000 Euro. Eine Vorsorge, die nicht ins Gewicht fällt und sich im Ernstfall mehr als auszahlt”, sagt Wendler.

Cyber-Protect wurde speziell für KMU entwickelt, für Klein- und Kleinstbetriebe bietet sich Cyber-Protect Basic an: Diese Versicherung wendet sich an alle Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 2,5 Millionen Euro und kann mit wenigen Klicks selbst online abgeschlossen werden. Denn sie verlangt von Betrieben, die nicht der höchsten Gefahrenklasse hinsichtlich des Cyber-Risikos angehören, keine Risikoprüfung. Somit ist sie schnell und einfach im Abschluss und darüber hinaus auch für Kleinstbetriebe leistbar.

KMU-Roadshow Österreich

Ende August 2019 startet der brutkasten eine österreichweite Roadshow, auf der KMU, Startups und Corporates miteinander vernetzt werden. Im Mittelpunkt stehen Erfahrungsaustausch, die Präsentation von regionalen Best Practice-Beispielen und das Aufzeigen von Chancen der Digitalisierung, sowie der Kooperation mit anderen Unternehmen. Die KMU-Roadshow wird mit freundlicher Unterstützung der Austria Wirtschaftsservice (aws), Erste Bank und Sparkasse, Wiener Städtische Versicherung sowie Presono und SVEA Ekonomi und regionalen Partnern umgesetzt.

==> Mehr über die Cybercrime-Versicherung der Wiener Städtischen

==> mehr Information zur Roadshow

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Einerseits verspricht Künstliche Intelligenz (KI) massive Effizienzsteigerungen in vielen Bereichen. Andererseits ist das Internet schon jetzt von KI-generierten Fake-Bildern überschwemmt und KI-Chatbots “halluzinieren” Unwahrheiten, wenn sie die Antwort nicht wissen. Daher scheint klar: Wenn es um etwas so Sensibles wie das Justizwesen und die Rechtssicherheit geht, ist bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz Vorsicht geboten. Diese Thematik stand im Zentrum der Diskussionen bei den Europäischen Notarentagen am 18. und 19. April in Salzburg.

KI & Rechtssicherheit: “Notariat erfüllt eine Gatekeeper-Funktion”

Die Ausgangslage ist dabei klar: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz bieten im Justizwesen große Chancen für mehr Bürgernähe und Effizienz, etwa auch bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren. Die Rechtssicherheit müsse dabei aber unbedingt gewahrt bleiben, sagt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, und unterstreicht die Rolle des Notariats dabei: “Das österreichische Notariat ist hier technologischer Vorreiter in Europa und erfüllt zugleich eine Gatekeeper-Funktion – auch im digitalen Raum. Dazu muss es Teil der Entwicklungen, Teil des technologischen Fortschritts sein und diesen auch beherrschen.”

Menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen bleibt notwendig

Welche Auswirkungen von KI auf das Notariat sind nun tatsächlich zu erwarten? Dazu hat das niederländische Notariat eine umfassende Studie in Auftrag gegeben. Einer der Studienautoren, Tim Walree, Assistenzprofessor an der Radboud Universität, präsentierte in Salzburg die wichtigsten Ergebnisse. Der Succus: Obwohl KI-Anwendungen Notar:innen bestimmte Aufgaben abnehmen oder sie dabei unterstützen können, sind sie (noch) nicht in der Lage, den gesamten notariellen Prozess zu ersetzen. Die menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen ist und bleibt in jedem Fall notwendig.

Wichtig ist laut Studie auch, sich frühzeitig der Risiken von KI sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen (AI Act, Datenschutzbestimmungen, etc.) bewusst zu sein. So können diese Parameter bereits bei der Entscheidung über den Einsatz von KI in der täglichen Praxis berücksichtigt und Risiken minimiert werden. Richtig eingesetzt kann KI so zu einer Stärkung der zentralen notariellen Grundwerte führen.

Europäischen Datenschutz und Regulierung von KI in Einklang bringen, ohne Innovationen zu behindern

Zu diesen rechtlichen Rahmenbedingungen sprach bei den 34. Europäischen Notarentagen Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin DG Connect der Europäischen Kommission. Nikolay, die federführend am AI-Act der EU beteiligt war, betonte die Notwendigkeit, den europäischen Datenschutz und die Regulierung von KI in Einklang zu bringen, ohne Innovationen zu behindern. Generell sieht sie ein enormes Potenzial im Einsatz digitaler Technologien in der Justiz. Für das Notariat, dem bei der Authentifizierung eine Schlüsselrolle zukommt, werde das digitale Wallet, das 2026 in Kraft treten soll, die künftige Arbeit erleichtern, meint Nikolay.

Ein anderes EU-Justizthema behandelte Keynote-Sprecherin Marie Vautravers, die bei der Europäischen Kommission im Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen tätig ist. Sie gab einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, der grenzüberschreitenden Rechtspflege, des Erwachsenenschutzes und der Elternschaft. Durch die Digitalisierung soll die Vernetzung relevanter Register vorangetrieben werden, um den EU-weiten Zugang zu Rechtsakten wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Elternrechten zu erleichtern.

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