27.08.2019

Warum auch KMU eine Versicherung gegen Cybercrime abschließen sollten

Die Fälle von Cybercrime-Attacken steigen, zunehmend stehen auch KMU im Visier der Hacker. Durchschnittlich liegt der Schaden bei 80.000 Euro, und die DSGVO macht die Situation für Unternehmen nicht einfacher. Mit einer Versicherung können sie für den Ernstfall vorsorgen.
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Aus für Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch neues US-Überwachungsgesetz?
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Plötzlich ist der PC gesperrt, die Produktionsanlage steht still oder heikle Kundendaten geraten in die falschen Hände: Cybercrime ist ein Risiko, das oft unterschätzt wird – vor allem von KMU. Und das, obwohl die Bedrohung nicht nachlässt. Ganz im Gegenteil: Laut österreichischer Kriminalstatistik steigt die Zahl der Anzeigen jährlich um rund 30 Prozent.

+++Umfrage: Österreichs EPU und KMU fehlt Bewusstsein für IT-Sicherheit+++

Dabei ist das Thema Cybercrime sehr wohl in den Köpfen der Unternehmer präsent, wie die Ergebnisse einer KPMG-Studie zeigen: 92 Prozent der befragten Unternehmer sind sich der Gefahr von Cyberkriminalität bewusst. Knapp die Hälfte war schon betroffen und 30 Prozent haben einen Schaden durch einen Cyberangriff erlitten.

Einen hundertprozentigen Schutz kann es auch bei den besten IT-Maßnahmen nicht geben. Alleine schon das Fehlverhalten eines unachtsamen Mitarbeiters kann einen erheblichen Schaden verursachen. Rund 60 Prozent der Angriffe zielen auf die “Schwachstelle Mensch”: Gutgläubigkeit und Neugierde von Mitarbeitern werden ausgenutzt

Auch KMU sind von Hacker-Angriffen betroffen

Betroffen sind davon längst nicht nur große Konzerne, sondern auch der Mittelstand, wie die KPMG-Studie Cyber Security in Österreich aus dem Jahr 2018 zeigt: Demnach stehen 70 Prozent der mittelständischen Betriebe im Visier der Angreifer, im Vergleich zu 66 Prozent der großen Unternehmen und nur 53 Prozent der kleineren Unternehmen.

Weltweit wird die Schadenshöhe durch Cybercrime auf 400 Milliarden Euro geschätzt, in Österreich sind es 1,6 Milliarden Euro. Im Schnitt liegt die Schadenshöhe pro Fall bei rund 80.000 Euro, in einzelnen Fällen sogar bei 500.000 Euro.

Hohe Strafen bei Datenlecks wegen DSGVO

Nicht unterschätzen sollte man dabei auch die Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnug (DSGVO), die seit Mai 2018 gilt. Hier drohen bei Vergehen extrem hohe Strafen, nämlich bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Vorjahresumsatzes – je nachdem, was mehr ist.

“Auch nach genauester Vorbereitung und Einhaltung der Regeln, können Verstöße unverschuldet verursacht werden, zum Beispiel durch Cyberkriminalität. Daher sollten sich Unternehmen auch für den Fall absichern, wenn Sie durch einen Cyberangriff selbst zum Opfer werden und unverschuldet gegen die DSGVO verstoßen”, sagt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung.

Versicherung gegen Cyberkriminalität

Trotzdem sind nur die wenigsten Unternehmen in Österreich gegen Cybercrime versichert, ergänzt Wendler: “Lediglich drei Prozent haben eine entsprechende Versicherung,” sagt sie. Zum Vergleich: In den USA schützen sich bereits mehr als 60 Prozent gegen Cybercrime.

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Damit KMU auch in Österreich optimalen Schutz genießen können, hat die Wiener Städtische Versicherung eine Lösung für dieses Segment geschaffen: Die Cybercrime-Versicherung der Wiener Städtischen deckt im Basispaket Datenverlust und -beschädigungen – etwa durch rechtswidrige Computereingriffe, Schadprogramme oder Angriffe, die dazu führen, dass Computersysteme ganz oder teilweise blockiert oder gestört werden, genauso wie durch Datendiebstahl und Datenschutzverletzungen.

Die Cybercrime-Versicherung ist somit laut Wendler die perfekte Ergänzung zum Allrisk-Produkt der Wiener Städtischen, das sämtliche Elementarrisiken von Unternehmen deckt. “Mit beiden Produkten sind KMU gegen alle Eventualitäten geschützt”, sagt Wendler.

Ein Beispiel aus der Praxis: Es könnte passieren, dass der Mitarbeiter eines Hotels eine gefälschte Mail öffnet und auf den Anhang klickt. Daraufhin installiert sich ein Kryptotrojaner auf der Hotel-IT, die Buchungsplattform ist lahmgelegt, die Steuerung der Haustechnik und des Wellnessbereiches funktioniert nicht mehr. Die Kundin wendet sich an die Schadens-Hotline der Wiener Städtischen, die umgehend Spezialisten beauftragt, um mittels Fernwartung die Fehlerquelle festzustellen. Nach der Analyse des Trojaners wird ein Hotfix (Software-Update zur Fehlerbehebung) eingespielt, das den Kryptotrojaner unschädlich macht. Am nächsten Tag funktioniert die IT wieder, und es kann zum Normalbetrieb übergegangen werden.

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Die Versicherung übernimmt dabei die Kosten der IT-Spezialisten, die Überstunden des IT-Verantwortlichen des Hotels, den Betriebsunterbrechungsschaden durch den Buchungsentgang und den Preisnachlass, der den Gästen gewährt wird, weil sie den Wellnessbereich nicht nutzen konnten.

Und nicht nur das: Optional können sich Unternehmen auch gegen Reputationsschäden schützen – die Kosten für professionelles Krisenmanagement und die Leistungen einer Public Relations Agentur werden übernommen. Weiters wird die Absicherung gegen Betriebsunterbrechung durch Datenverlust und -beschädigung, Cybererpressung und Fremdschäden angeboten. Dazu gehören auch alle Kosten, die für die Prüfung und Abwehr von (unberechtigten) Ansprüchen, sowie Rechtsanwaltshonorare entstehen.

Versicherungssumme und Kosten der Cybercrime-Versicherung

Die Kosten für die Versicherung richten sich nach der Unternehmensgröße bzw. dem Jahresumsatz und der Gefahrenklasse des Betriebs. Somit sind sie auch für Klein- und Kleinstbetriebe überschaubar: “Pro Tag kostet die Versicherung zwischen 50 Cent und einem Euro – die Versicherungssumme liegt bei 100.000 Euro. Eine Vorsorge, die nicht ins Gewicht fällt und sich im Ernstfall mehr als auszahlt”, sagt Wendler.

Cyber-Protect wurde speziell für KMU entwickelt, für Klein- und Kleinstbetriebe bietet sich Cyber-Protect Basic an: Diese Versicherung wendet sich an alle Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 2,5 Millionen Euro und kann mit wenigen Klicks selbst online abgeschlossen werden. Denn sie verlangt von Betrieben, die nicht der höchsten Gefahrenklasse hinsichtlich des Cyber-Risikos angehören, keine Risikoprüfung. Somit ist sie schnell und einfach im Abschluss und darüber hinaus auch für Kleinstbetriebe leistbar.

KMU-Roadshow Österreich

Ende August 2019 startet der brutkasten eine österreichweite Roadshow, auf der KMU, Startups und Corporates miteinander vernetzt werden. Im Mittelpunkt stehen Erfahrungsaustausch, die Präsentation von regionalen Best Practice-Beispielen und das Aufzeigen von Chancen der Digitalisierung, sowie der Kooperation mit anderen Unternehmen. Die KMU-Roadshow wird mit freundlicher Unterstützung der Austria Wirtschaftsservice (aws), Erste Bank und Sparkasse, Wiener Städtische Versicherung sowie Presono und SVEA Ekonomi und regionalen Partnern umgesetzt.

==> Mehr über die Cybercrime-Versicherung der Wiener Städtischen

==> mehr Information zur Roadshow

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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