16.09.2019

brutkasten KMU-Roadshow kommt nach Salzburg

Am 17. September legt die brutkasten KMU-Roadshow ihren mittlerweile vierten Halt ein und kommt nach Salzburg. Die Veranstaltung wird im Casino Salzburg stattfinden. Am Programm stehen Lightning Talks, zwei Podiumsdiskussionen sowie ein Matchmaking, das KMU, Startups und Corporates vernetzen wird.
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KMU-Roadshow
(c) fotolia.com - porterre

„KMU meet Startups & Corporates“ – unter diesem Motto vernetzt der brutkasten derzeit mittelständische Unternehmen mit Startups und globalen Playern im Rahmen einer österreichweiten Roadshow, die durch alle neun Bundesländer führt. Nach einem erfolgreichen Auftakt in Klagenfurt, Amstetten und Graz wird die Roadshow diesen Dienstag, den 17. September, in Salzburg ihren mittlerweile vierten Halt einlegen – genauer gesagt im Casino Salzburg.

+++ Alle Informationen zur Roadshow +++ 

Highlights der KMU-Roadshow in Salzburg

In Salzburg erwartet das Publikum zu Beginn der Veranstaltung eine Keynote durch die Casinos Austria und die Österreichischen Lotterien. Anschließend wird das Linzer Startup presono, das eine innovative Präsentationssoftware entwickelt hat, sowie die Wiener Städtische Versicherung AG einen Lighting Talk halten.

Im Zentrum der Veranstaltung stehen wieder zwei Panels zu den Themen “Erfolge und Learnings von Digitalisierungsmaßnahmen innerhalb eines Unternehmens”  sowie  “Chancen & Möglichkeiten der Zusammenarbeit von KMU, Startups und Corporates”. Die Panels sind mit Experten, Gründern sowie Hidden Champions aus der Region Salzburg besetzt. Unter ihnen wird auch das Salzburger Beratungsunternehmen NeuroPerformanceGroup sein, das sich zum Ziel gesetzt hat, junge Unternehmen in Wandlungsprozessen zu unterstützen – der brutkasten berichtete bereits.

Während des Events wird es wieder die Möglichkeit zum ungezwungenen Networking geben. Dabei sind auch 1:1 Meetings möglich, die durch das Austria Wirtschaftservice im Rahmen von speziellen Matchmaking-Sessions organisiert werden.

Danke an dieser Stelle an unsere Partner vor Ort: Casino Salzburg und Österreichische Lotterien

Das Programm im Detail

17:00 Uhr
>>> Einlass*

*Bitte beachten Sie, dass beim Einlass zum Event neben dem Ticket ein Lichtbildausweis vorzuweisen ist. Der Besuch der Veranstaltung bei den Casinos Salzburg ist erst ab dem 18. Lebensjahr möglich.

17:45 Uhr
>>> Begrüßung der Gäste durch derbrutkasten – Founder Dejan Jovicevic‘

17:50 Uhr
>>> Keynote durch die Casinos Austria & Österreichischen Lotterien

Im Anschluss
>>> Lightning Talk der Wiener Städtischen
>>> Lightning Talk der Präsentationssoftware presono
>>> Podiumsdiskussion zum Thema “Erfolge und Learnings von Digitalisierungsmaßnahmen innerhalb eines Unternehmens”

18:45 Uhr
>>> Pause mit der Möglichkeit zu 1:1 Meetings per Matchmaking

19:15 Uhr
>>> Lightning Talk durch SVEA Ekonomi
>>> Podiumsdiskussion zum Thema “Chancen & Möglichkeiten der Zusammenarbeit von KMU, Startups und Corporates”

Im Anschluss
>>> Matchmaking & Networking bei Essen & Getränken

Hard Facts

Wann? 17. September 2019 | ab 17:00 Uhr
Wo? Casino Salzburg | Kleßheim 1, 5071 Salzburg
Jetzt registrieren auf kmu-roadshow.at
Hier geht’s zum Facebook Event


Die Veranstaltung wird durch folgende Sponsoren und Netzwerkpartner ermöglicht:

 

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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