12.06.2019

Nur 34 Prozent der österreichischen KMU nutzen SEO

Eine aktuelle Studie über die Online-Marketing-Aktivitäten von österreichischen KMU liefert ein ernüchterndes Ergebnis. Nur 34 Prozent nutzen Suchmaschinenoptimierung (SEO) und lediglich 25 Prozent sind mit Werbemaßnahmen, wie Google Ads, vertreten.
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KMU
(c) fotolia: iLee

Die Digitalisierung der KMU in Österreich hinkt hinterher. Rund die Hälfte würde der Digitalisierung noch „keine große Relevanz für das eigene Geschäftsmodell“ beimessen, das geht zumindest aus dem „Digital Dossier 2018“ hervor, das vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Ende letzten Jahres veröffentlicht wurde (der brutkasten berichtete).

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Eine neue Studie untermauert diesen Befund, diesmal aber speziell im Bereich des Online-Marketings. Die Marketingberatung marketmind hat im Auftrag von Herold die Werbe- und Marketing-Aktivitäten von 1400 österreichischen KMU untersucht. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: KMU würden laut der Studie bisher nur „sehr bedingt die Möglichkeiten von professionellem Online-Marketing“ nutzen. Zudem seien die Aktivitäten oftmals nicht state-of-the-art und würden nicht den Erwartungen von potenziellen Kunden entsprechen.

Nur 34 Prozent nutzen SEO

Aus der Studie geht beispielsweise hervor, dass nur 34 Prozent Suchmaschinenoptimierung (SEO) betreiben und 25 Prozent mit Werbemaßnahmen, wie Google Ads, vertreten sind. Die Jüngeren stehen der Google Suche aufgeschlossener gegenüber. Im Alter bis 35 Jahre sind immerhin 44 Prozent der Verantwortlichen verstärkt in Suchmaschinen aktiv.

Diese Werte würden laut Studienautoren allerdings diametral zu den Bedürfnissen der Konsumenten stehen, die ebenfalls in der Studie erhoben wurden. Von insgesamt 1000 befragten Konsumenten haben rund 92 Prozent angegeben, dass sie im Rahmen der Internet-Recherche auf die Google-Suche vertrauen, gefolgt von Branchen- und Themenportalen mit 46 Prozent. KMU wären demnach nicht dort präsent, wo Konsumenten nach ihren Anbietern suchen.

77 Prozent der KMU haben eine Website

Im Vergleich zur Nutzung von SEO-Maßnahmen, sieht es bei der Online-Präsenz mit eigenen Websites anders aus. Immerhin 77 Prozent der KMU in Österreich sind mit einem eigenen Web-Auftritt vertreten. Allerdings sei laut Herold auch hier großes Verbesserungspotentzial hinsichtlich der Qualität feststellbar. Lediglich 61 Prozent der Websites sind für die mobile Nutzung auf Smartphone optimiert. Zudem wurden 48 Prozent der Websites in den letzten zwölf Monaten nicht aktualisiert. Auf 26 Prozent der Websites wurde weder eine Telefonnummer noch eine E-mail Adresse angegeben. Für die Untersuchung wurden rund 30.000 Websites heimischer Unternehmen analysiert.

Neue Technologien als Herausforderung

Falsche oder nicht aktualisierte Daten, wie Öffnungszeiten oder Ortsangaben, seien unter anderem auch auf die zunehmende Diversifikation von Online-Portalen zurückzuführen. Zudem würden auch durch neue Technologien, wie Sprachsteuerung- und Suche, die Anforderungen im Bereich des Online-Marketings steigen. „Mit dem Vormarsch der Sprachsuche bekommt dieses Problem weitere Brisanz: Die KMUs stehen nicht nur vor der Herausforderung, auf unzähligen Portalen mit korrekten Daten präsent zu sein. Jetzt wollen Konsumenten diese Informationen auch noch über AlexaTM, Siri® & Co. abrufen können“, erläutert John Goddard, Geschäftsführer von Herold.


=> zur Studie

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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