19.07.2019

KMU und Digitalisierung in Österreich: Daten und Fakten

Klein- und Mittelbetriebe bilden das Rückgrat der heimischen Wirtschaft. Derzeit gibt es in Österreich rund 328.900 KMU, die rund zwei Millionen Menschen beschäftigen und einen Umsatz von 455 Milliarden Euro pro Jahr erwirtschaften. Wir haben haben Daten und Fakten zusammengetragen und erörtert, wo gerade der Schuh in Sachen Digitalisierung drückt.
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KMU
(c) fotolia / seventyfour

Die familiengeführte Tischlerei, der Friseurladen von nebenan oder der mittelständische Industriebetrieb KMU sind unabhängig ihrer Größe und Branche gleichermaßen von der Digitalisierung betroffen. Aufgrund der digitalen Transformation verändern sich nicht nur die Produktionsbedingungen, sondern auch das Kundenverhalten. Dahingehend sind sie nicht nur gezwungen, ihre Produktion und Dienstleistungen anzupassen, sondern müssen beispielsweise auch neue Vertriebs- und Marketingstrategien entwickeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

+++ “Digital-Dossier 2018”: Großer digitaler Aufholbedarf bei Klein- und Mittelunternehmen +++

Studien zu KMU und Digitalisierung

Die digitale Transformation erfordert es, Geschäftsmodelle auf neue Beine zu stellen. Dieser Prozess geht in Österreich allerdings nur schleppend voran: In den letzten zwei Jahren haben zahlreiche Studien und Publikationen auf den digitalen Aufholbedarf der heimischen KMU-Landschaft hingewiesen. Zu ihnen zählt beispielsweise das Digital Dossier und der Mittelstandsbericht 2018 des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) oder eine Digitalisierungsstudie aus dem Jahr 2017, die unter 1700 österreichischen KMU aus sieben verschieden Sparten der Wirtschaftskammer Österreich durchgeführt wurde. 

Was ist eigentlich ein KMU?

Möchte man den Digitalisierungsgrad der heimischen KMU-Landschaft erörtern, so empfiehlt es sich, zunächst allgemeine Daten und Fakten zu KMU in Österreich anzusehen. Dazu gehört auch die Definition. Prinzipiell gilt in Österreich die KMU-Definition der Europäischen Kommission, der drei Kriterien zugrunde liegen: Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz sowie die Jahresbilanzsumme. Konkret bedeutet dies, dass ein Unternehmen zu einem KMU gezählt wird, wenn dieses weniger als 250 Personen beschäftigt, einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen beläuft. 

Was leisten KMU?

“KMU sind das Rückgrat der heimischen Wirtschaft.” Dieser oft zitierte Satz lässt sich auch anhand konkreter Daten bestätigen. Laut Mittelstandsbericht 2018, der im November letzten Jahres veröffentlicht wurde, gibt es in Österreich derzeit rund 328.900 KMU. Das entspricht 99,6 Prozent der österreichischen Unternehmen. Zudem sind knapp zwei Millionen Menschen in KMU beschäftigt. Das entspricht wiederum 68 Prozent aller Erwerbstätigen der marktorientierten Wirtschaft. Der Gesamtumsatz von KMU beläuft sich auf rund 455 Milliarden Euro pro Jahr. Laut dem Mittelstandstandsbericht 2018 sind das 62 Prozent der Wertschöpfung. 

Mittelstandsbericht
(c) Quelle: Mittelstandsbericht 2018

Im langfristigen Vergleich zeigt sich, dass die Relevanz von KMU in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Anzahl der KMU ist zwischen 2008 und 2016 um 9,8 Prozent gestiegen, die Anzahl der Beschäftigten in KMU hat sich um 9,4 Prozent erhöht, der Umsatz um 12,3 Prozent. 

(c) Quelle: Mittelstandsbericht 2018

Welche Branchen umfassen KMU?

Weiters zeigt sich, dass KMU keine homogene Masse sind, sondern sich nach Beschäftigungszahl, Umsatz oder Branche unterscheiden. So entfallen 24 Prozent der KMU auf den “Handel”, 20 Prozent auf “freiberufliche, wissenschaftliche oder technische Dienstleistungen”, 14 Prozent auf “Beherbergung und Gastronomie”, 11 Prozent auf die “Baubranche”, sowie sieben Prozent auf die “Herstellung von Waren”. Die restlichen 25 Prozent teilen sich auf “Information & Kommunikation” sowie “Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen” und sonstige Branchen auf.  

(c) Mittelstandsbericht 2018

Wo drückt der Schuh in Sachen Digitalisierung?

Das Digital-Dossier, das im Dezember 2018 von der ehemaligen Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck präsentiert wurde, sieht bei der Digitalisierung der österreichischen KMU-Landschaft großen Aufholbedarf: Im Dossier, das auf bereits vorhandenen und veröffentlichten Studien sowie Statistiken zum Thema aufbaut, heißt es dazu: “Mehr als jedes dritte KMU misst digitalen Technologien noch keine große Relevanz für das eigene Geschäftsmodell zu.” In diesem Zusammenhang wird auf eine von Ernst & Young 2017 durchgeführten Studie verwiesen: Demnach spielen für nur 21 Prozent der Unternehmen mit Umsätzen kleiner als 30 Mio. Euro digitale Technologien eine “sehr große Rolle” für ihr Geschäftsmodell. 

“Nur wenige digitale Champions”

Auch hinsichtlich den Investitionssummen zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. So würden österreichische Industrieunternehmen aus dem Mittelstand im Schnitt nur zehn Prozent ihrer Gesamtinvestitionen für digitale Technologien aufwenden. Zudem herrsche großer Nachholbedarf sowohl in Bezug auf IT und Datensicherheit, als auch bei betriebswirtschaftlichen Aspekten, wie der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, vor. Dazu heißt es: “Ein Großteil der KMU sind digitale Neulinge oder digital bewusst, nur wenige Teilnehmer der Studie zeichnen sich als digitale Champions aus.”

KMU-Schwerpunkt und Roadshow

Der brutkasten nimmt diese Thematik zum Anlass und wird sich in einer neuen Serie mit der Digitalisierung der österreichischen KMU-Landschaft auseinandersetzten. Dazu starten wir am 29. August gemeinsam mit dem Austria Wirtschaftsservice (aws), der Erste Bank und Sparkasse, der Wiener Städtische Versicherung sowie regionalen Partnern eine zweimonatige Roadshow quer durch Österreich. Ziel ist die Vernetzung von KMU mit Startups und Corporates. Im Fokus stehen Erfahrungsaustausch, die Präsentation von Best-Practice-Beispielen aus der Region und das Aufzeigen von Chancen der Digitalisierung sowie Kooperationen mit anderen Unternehmen. Mehr Informationen zur Roadshow folgen in den nächsten Wochen.


=> zum Mittelstandsbericht 2018

=> zum Digitalen Dossier

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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