13.07.2020

500 Millionen Euro-Fonds zur Stärkung von Eigenkapital für KMU kommt

Am Wochenende wurden neue Details zum bereits Mitte Juni angekündigten Eigenkapital-Fonds für KMU bekannt. Der Fonds soll rund 500 Millionen Euro umfassen und Investments von privaten Investoren mit staatlichen Garantien besichern.
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KMU
(c) BKA / Wenzel

Der Fonds zur Stärkung des Eigenkapital für KMU wurde bereits im Rahmen der Regierungsklausur Mitte Juni ankündigt. Damals hieß es: „Es braucht ein Paket, um die Eigenkapitalbildung stärker zu incentivieren. Dafür wird es einen Eigenkapitalfonds geben – die Republik übernimmt hier Garantien auch für Eigenkapital, nicht nur für Kredite“ – der brutkasten berichtete.

Nun folgten konkrete Zahlen: Wie die Tageszeitung Die Presse am Wochenende berichtete, soll der Fonds 500 Millionen Euro umfassen.

Eigenkapital von KMU stärken

Der Fonds zielt in erster Linie darauf ab, die Eigenkapitalquoten von familiengeführten KMU zu stärken, die laut Schramböck im internationalen Vergleich schwach ausgeprägt sind. Grund dafür: KMU holen sich hierzulande Geld in der Regel über Bankkredite und nicht über den freien Kapitalmarkt. Aufgrund der strengen Basel IV Kriterien ist es für diese Betriebe allerdings schwer an ausreichend Liquidität zu kommen. Aktuell hat jedes fünfte Unternehmen in Österreich laut Schramböck Probleme an das benötigte Eigenkapital zu kommen.

Staat übernimmt Garantien

Der Startschuss für den geplanten Private-Equity-Fonds in der Höhe von 500 Millionen Euro soll noch dieses Jahr fallen. Geht es nach den Plänen der Bundesregierung soll das Geld von privaten Investoren und Stiftungen kommen, der Staat im Gegenzug die Investments zu einem bestimmten Prozentsatz mit Garantien besichern. Der Staat wird also nicht direkt Geld zuschießen. Zudem soll die Verwaltung über eine unabhängige Stelle erfolgen. Zur genauen Ausgestaltung liegen allerdings noch keine Details vor. Der Mechanismus ist ähnlich dem VC-Fonds, der Teil des Covid-Startup-Pakets ist und noch heuer kommen soll – der brutkasten berichtete.

Kritik der NEOS

Am Sonntag äußerten die Neos in einer Presseaussendung Kritik an der Vorgehensweise seitens der Wirtschaftsministerin, da sie laut eigenen Angaben bereits letzte Woche einen ähnlichen Antrag eingebracht haben, der von Seiten der ÖVP ablehnt wurde. „Am Dienstag hat die ÖVP unseren Antrag auf einen Equity Fonds abgelehnt. Jetzt rühmt sie sich dafür. Unternehmer erwarten eine Politik, die handelt, nicht taktiert“, so Neos-Budget- und Finanzsprecherin Karin Doppelbauer

Nach den Plänen der Neos soll der Equity Fonds im Finanzministerium angesiedelt und vom Parlament kontrolliert werden. Zudem soll der Fonds von Experten geführt werden, die regelmäßig reporten, wie sich der Fonds entwickelt. Ausbezahlt werden sollen die Gelder laut den Neos über die Banken, die Finanzämter hingegen die Kontrolle übernehmen.

Videoarchiv: Wirtschaftsministerin Schramböck über das Gründerpaket

Hintergrund-Interview zum "Gründer-Paket" und "8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen"

Im Hintergrund-Interview spricht Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck über die ersten Eckpfeiler des 450 Millionen Euro schweren "Gründer-Pakets", die neue Rechtsform "Austria Limited" und den "8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen".

Posted by DerBrutkasten on Wednesday, June 17, 2020

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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500 Millionen Euro-Fonds zur Stärkung von Eigenkapital für KMU kommt

  • Der Fonds zur Stärkung des Eigenkapital für KMU wurde bereits im Rahmen der Regierungsklausur Mitte Juni ankündigt.
  • Nun folgten konkrete Zahlen: Wie die Tageszeitung Die Presse am Wochenende berichtete, soll der Fonds 500 Millionen Euro umfassen.
  • Der Fonds zielt in erster Linie darauf ab, die Eigenkapitalquote von familiengeführten KMU zu stärken, die laut Schramböck insbesondere bei diesen Betrieben schwach ausgeprägt ist.
  • Aktuell hat jedes fünfte Unternehmen in Österreich laut Schramböck Probleme an ausreichend Eigenkapital zu kommen.
  • Der Startschuss für den geplanten Private-Equity-Fonds in der Höhe von 500 Millionen Euro soll noch dieses Jahr fallen.
  • Im Hintergrund-Interview spricht Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck über die ersten Eckpfeiler des 450 Millionen Euro schweren „Gründer-Pakets“, die neue Rechtsform „Austria Limited“ und den „8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen“.

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