20.09.2018

KMU Digitalisierungsstudie 2018: knapp 50 Prozent fordern Beratung

Die KMU Digitalisierungsstudie 2018 von WKÖ und UBIT legt den Finger in die Wunde und zeigt, wo kleine und mittlere Unternehmen in Bezug auf die Digitalisierung aktuell stehen und wo sie Probleme haben. Die DSGVO war dabei ein wichtiger Katalysator, der KMU stärker für das Thema sensibilisierte.
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Digitalisierungsstudie.
(c) FV UBIT/Tsitsos.

„Webshops und der Endkundenhandel rücken zwar in den Fokus von Unternehmen, aber digitaler Transfer hört dort nicht auf. Die Diskrepanz zwischen dem digitalen Verhalten der Nutzer bzw. Kunden und der Digitalisierung von Unternehmen gehört geschlossen“, sagt Alfred Harl, Obmann des Fachverbands Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT). Um diese Diskrepanz zu beseitigen, setzen die Wirtschaftskammern Österreichs (WKÖ) und der Fachverband UBIT Maßnahmen, um Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurde zum zweiten Mal die KMU Digitalisierungsstudie in Auftrag gegeben.

+++ Andi Tschas wird Leiter der Bundes-Digitalisierungsagentur DIA +++

Sie wurde mit starker Beteiligung der Wirtschaftskammern in den Bundesländern, Hutchison Drei Austria sowie des Institut für KMU-Management der Wirtschaftsuniversität Wien, unter der Leitung von Arthur D. Little Austria erstellt. Denn: „Die Analyse ist enorm wichtig, um die Entwicklungen zu beurteilen und auch zu sehen, wo wichtige Hebel zur Stärkung und Förderung der Unternehmen liegen“, so Harl weiter.

Digitalisierungsstudie: Die meisten KMU sind digitale Neulinge bzw. digital bewusst

Um ein umfassendes Bild vom Digitalisierungsstand der KMU zu erhalten, wurden fünf inhaltliche Themenfelder abgefragt: 1. Treiber und Herausforderungen der Digitalisierung, 2. Rolle der digitalen Transformation bei Produkten und Services, 3. Umfang der Digitalisierung im Betrieb und in den Tätigkeiten, 4. Nutzung digitaler Kanäle zur Kundengewinnung und Kundenmanagement sowie 5. der Stellenwert der digitalen Transformation in Kultur und am Arbeitsplatz. Der sogenannte Digitalisierungsindex, der neu erhoben wurde, ordnet die Unternehmen den Kategorien „Digitaler Neuling“, „Digital bewusst“, „Digital orientiert“ und „Digitaler Champion“ zu. Der überwiegende Großteil aller KMU ist den ersten beiden Kategorien zuzurechnen, wobei die Branchen Bank und Versicherung sowie Information und Consulting am stärksten digitalisiert sind.

DSGVO hat Bewusstsein für Datensicherung bewirkt

Die größte Herausforderung 2018 war und ist für 54 Prozent der befragten KMU die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In der Studie 2017 hingegen war die DSGVO als Herausforderung noch gar kein Thema. Auch wenn sie weiter ins Bewusstsein gerückt ist, herrscht noch immer eine große Unsicherheit in KMU bezüglich der DSGVO vor. 43 Prozent brauchen Beratung und erwarten eine Verbesserung des rechtlichen Rahmens. Im Zuge des Inkrafttretens der DSGVO haben sich KMU auch hinsichtlich anderer Digitalisierungsthemen weiter sensibilisiert: Datensicherung hat für 40 Prozent der Unternehmen Top-Priorität, im Vergleich zum eigenen Webauftritt (39 Prozent) und Internet Banking (34 Prozent).

Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung

Die voranschreitende Digitalisierung wird von zwei Drittel (61 Prozent) der Befragten als Chance zur Gewinnung von Neukunden gesehen; die Hälfte der Befragten hofft auf Kostenersparnis. Zusätzlich geben die Unternehmen an, dass Webseiten auf mobilen Endgeräten für Kundenakquise am besten funktionieren. Auffallend ist, dass eher jene Branchen mit einem niedrigen Digitalisierungsindex einen Beschäftigungsrückgang durch die Digitalisierung erwarten, während 18 Prozent im vorderen Indexbereich angesiedelte Unternehmen häufiger einen Anstieg der Beschäftigung voraussehen.

Fehlendes Know-how und fehlende Informationen zur Digitalisierung und fehlende finanzielle Ressourcen werden dabei als größte Hindernisse betrachtet. „Bei fast der Hälfte, 48 Prozent, der KMU besteht großer Bedarf an Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der digitalen Transformation“, erklärt Harl.

digiNATION Masterplan in Ausrollung

Die KMU Digitalisierungsstudie macht noch einmal deutlich: Österreich benötigt rasch eine umfassende Digitalisierungs-Offensive. IT-Nachwuchs wird angsichts des steigenden Fachkräftemangels und fehlendem Know-how dringend gebraucht – vor allem in spezialisierten Bereichen. Hier setzt der Fachverband UBIT mit seinem digiNATION Masterplan an, der unter anderem mehr Ausbildungsplätze und keine Zugangsbeschränkungen für den Studiengang Informatik an Universitäten und Fachhochschulen fordert sowie einmal die Woche Informatikunterricht schon ab der Volksschule. Zudem ist besonders für Unternehmen, vor allem Klein- und Mittelbetriebe, die Fortführung bzw. sogar der Ausbau des Förderprogramms KMU DIGITAL enorm wichtig. „Wir freuen uns über die Ankündigung des ‚Masterplan Digitalisierung‘ in der Bildungspolitik der Bundesregierung. Aber rasches Handeln ist nun nötig. Auf Worte müssen Taten folgen“, betont Harl abschließend.

Video: Die aktuelle KMU Digitalisierungsstudie

(PA/red)

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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