06.05.2020

KMU & Digitalisierung: Drei Ausschreibungen der FFG verlängert

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und IHS-Chef Martin Kocher haben am Mittwochvormittag in einer gemeinsamen Pressekonferenz Maßnahmen zur Digitalisierung der österreichischen KMU präsentiert. Die Grundlage der Maßnahmen bildet eine vom IHS durchgeführte Studie. Insgesamt gibt es drei neue Ausschreibungen zur Förderung der Digitalisierung der KMU. Die Ausschreibungen werden über die FFG abgewickelt.
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KMU
Wirtschaftsministerin Schramböck mit IHS-Chef Martin Kocher (c) BKA

Die Coronakrise hat laut Wirtschaftministerin Margarete Schramböck gezeigt, dass österreichische Klein- und Mittelbetriebe (KMU) in Bezug auf die Digitalisierung noch immer einen großen Aufholbedarf haben. Dies trifft laut Schramböck insbesondere auf die drei Bereiche „E-Commerce“, „Social-Media-Marketing“ und die „Nutzung von Cloud-Diensten“ zu.

Zudem müssen österreichische KMU gegenüber digitalen Großkonzerne, wie Amazon, unabhängiger werden. „Digitale Großkonzerne haben kein Monopol auf digitale Geschäftsmodelle“, so Schramböck im Rahmen der Pressekonferenz.

+++ KMU und Digitalisierung in Österreich: Daten und Fakten +++

IHS-Studie zur Digitalsierung der KMU

Abhilfe soll nun eine breit angelegte Digitalisierungsoffensive schaffen. Dafür haben die Wirtschaftsministerin und IHS-Chef Martin Kocher am Mittwochvormittag in einer gemeinsamen Pressekonferenz ein Bündel an Maßnahmen zur Digitalisierung der österreichischen KMU präsentiert.

Die Maßnahmen leiten sich von einer unlängst durchgeführte Studie des IHS ab, die 150 Seiten umfasst und Ende Mai öffentlich erscheinen soll. In der Studie werden die digitalen Kompetenzen der österreichischen KMU erhoben.

IHS-Chef Kocher hielt im Rahmen der Präsentation der Studie fest: „Wir haben ein breites Förderangebot für KMU in Österreich. Die Digitalisierung stellt für die kommende Zeit die große Herausforderung dar. KMU dazu zu bewegen selbst zu forschen und die eigenen Geschäftsmodelle auf Digitalisierungspotenzial abzuklopfen ist die große Aufgabe.“

Drei Ausschreibungen über FFG

In einem ersten Schritt soll es insgesamt drei neue Ausschreibungen zur Förderung der Digitalisierung der KMU geben. Bei den Ausschreibungen handelt es sich um die Verlängerung drei bestehender Programme, die über die FFG abgewickelt werden:

In einer ersten Tranche investiert das Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) acht Millionen Euro. Weitere Maßnahmen zur Digitalisierung sollen laut Schramböck in den nächsten Wochen präsentiert werden.

Digitale Bootcamps

Bei den digital Bootcamps handelt es sich um Trainings bei denen die Fachkräfte in den Unternehmen zu „Digital Professionals“ ausgebildet werden. Ziel ist es, dass sie sich Qualifikation aneignen, um in weiterer Folge digitale Geschäftsmodelle aufbauen zu können. Schramböck nennt hier die drei Bereiche „E-Commerce“, „Cybersicherheit“ „Smart Factory“. Für die mittlerweile zweite Ausschreibung steht rund eine Millionen Euro zur Verfügung.

Qualifizierungsnetze

Zudem sollen die Qualifizierungsnetze weiter geführt werden. Dabei handelt es sich um Kooperationen zwischen Unternehmen und Universitäten bzw. Fachhochschulen, die die Innovationskompetenz von Unternehmen in zukunftsrelevanten Technologiefeldern erhöhen sollen.

Laura Bassi 4.0 Programm

Das Programm Laura Bassi 4.0 richtet sich hingegen gezielt an Frauen. Es ermöglicht die Umsetzung von inter- und transdisziplinären Forschungs- und Innovationsvorhaben und soll durch Fokus auf chancengerechte Digitalisierung und Kooperation den Innovationsoutput österreichischer Unternehmen erhöhen. Gefördert werden Kooperationsnetzwerke, die zur Chancengleichheit beitragen. Die Ausschreibung verfügt über ein Volumen von zwei Millionen Euro und ist bereits geöffnet.


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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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