29.06.2022

KMU-Bericht 2021: Mangel an Fachkräften und Vielfalt

Der jüngst veröffentlichte KMU-Bericht zeigt die Entwicklungen des Standorts Österreich auf: Das Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort erklärt seine Lösungsansätze.
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Der Bericht
Der Bericht "KMU im Fokus 2021" vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort möchte Problematiken und Lösungsansätze aufzeigen © Gabrielle Henderson

Der vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort veröffentlichte Bericht unter dem Titel “KMU im Fokus 2021” fasst die Entwicklung und den Status Quo der österreichischen Wirtschaft mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen zusammen. Unter den verschiedenen Einschätzungen und Hard Facts fällt auf: Der Frauenanteil ist in den meisten Bereichen unterschiedlich niedrig und der Fachkräftemangel prägt die Branche nachhaltig. Das Ministerium rund um Minister Martin Kocher will Lösungsansätze anbieten.

70 Prozent der KMU von Fachkräftemangel betroffen

„KMU sind in Österreich die zentrale Säule unserer Wirtschaft: Im Jahr 2021 gab es rund 358.600 kleine und mittlere Betriebe, die über 2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigten und rund 52.400 Lehrlinge ausbildeten. Sie erwirtschafteten mehr als 60 Prozent der Umsätze und der Bruttowertschöpfung der Wirtschaft in Österreich“, erklärt Kocher eingangs. Besonders möchte er zudem die Problematik des Fachkräftemangels hervorheben, dem im Zuge des Berichts ein Schwerpunktkapitel zugewiesen wird. Da 70 Prozent der österreichischen Betriebe davon betroffen sind, müsse hierauf sowohl gegenwärtig als auch zukünftig ein besonderes Augenmerk auf dessen Bekämpfung gelegt werden.

Gründe für den Fachkräftemangel werden mehrere genannt – dabei hebt der Bericht die Punkte demografischer Wandel, ein zu geringes Interesse an und eine geringe Akzeptanz der Arbeitsbedingungen in bestimmten Berufen (wie dem Tourismus oder dem Verkauf) sowie ausbildungsmäßige und regionale Mismatches hervor. Mit Blick auf die Berufsgruppen fallen mit 46,4 Prozent die Handwerksberufe an erster Stelle jener Gruppen, die am stärksten vom Fachkräftemangel betroffen seien.

Stärkung der Lehrlingsausbildung gegen Fachkräftemangel

Für Kocher gilt die gezielte Aufwertung der Lehrlingsausbildung als wichtige Lösung für Betriebe. Zusätzlich dazu wird auf den sogenannten Digi Scheck für Lehrlinge hingewiesen – berufliche Kompetenzen in den Bereichen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Digitalisierung sollen hier aktiv gefördert werden und als Lösungsansatz dienen. Dazu sollen beispielsweise Innovationscamps und Digital Pro Bootcamps gefördert werden.

Frauenanteil bei EPUs und Hybriden Unternehmen

© Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Weiterhin fällt im Bericht die Verteilung des Frauenanteils auf. Die Anzahl jener Unternehmer:innen, die sowohl selbstständig als auch unselbstständig – also hybrid – erwerbstätig sind, ist laut Bericht nicht nur gestiegen, sondern zeigt mit 40 Prozent auch einen verhältnismäßig hohen Frauenteil auf. Ergänzend dazu ist ebenso der Anteil von Frauen in Social Enterprises (47 Prozent) und Ein-Personen-Unternehmen (44 Prozent) im Vergleich zu den meisten anderen Bereichen höher. Bei Startup-Gründungen bleibt der Frauenanteil beispielsweise weiterhin bei 17 Prozent.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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