17.04.2020

Klokrieg: öKlo gewinnt auch in zweiter Instanz, Pipibox stellt sich als Sieger dar

Nach dem Mobilklo-Marktführer Pipibox nach einer Klage in erster Instanz gegen das Wolkersdorfer Startup öKlo gescheitert war, wurde dem Unternehmen nun vom Oberlandesgericht Wien in einem von mehr als zehn Punkten Recht gegeben. öKlo CEO Niko Bogianzidis äußerte sich dazu in einem Statement.
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öKlo gewinnt in zweiter Instanz gegen Pipibox
(c) öKlo: hinter CEO Niko Bogianzidis steht auch Investor Hans Peter Haselsteiner

“Falsche Aussage: Pipibox gewinnt gegen Startup öKlo” – so betitelt die NÖN einen heute erschienen Artikel. Tatsächlich konnte sich Mobilklo-Marktführer Pipibox in einem bereits länger ausgetragenen Rechtsstreit mit dem Wolkersdorfer Startup öKlo – der brutkasten berichtete – nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien durchsetzen. Allerdings nur in einem von mehr als zehn Punkten, sprich: Eigentlich hat öKlo das Verfahren gewonnen.

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Pipibox-Chef bringt öKlo mit Coronavirus in Verbindung

Geschuldet ist die mediale Verwirrung einer Aussendung von Pipibox-Inhaber Gottfried Stark, der von einem “vollen Erfolg” schreibt, um dann Anklagepunkte zu erneuern, die tatsächlich nun auch in zweiter Instanz abgewiesen wurden. Dabei bringt er die Toiletten von öKlo sogar indirekt mit dem Coronavirus in Verbindung und bezeichnet sie als “aus hygienetechnischen Überlegungen äußerst gefährlich”.

Entsprechend aufgebracht ist öKlo CEO Niko Bogianzidis in einem Statement, das dem brutkasten vorliegt. “Es so darzustellen, dass unsere Toiletten aufgrund eines neuen Virus gefährlich wären haben wir als Diskreditierung empfunden und widersprechen dem vehement. Die Benutzung unserer Toiletten ist in keinster Weise ‘gefährlicher’ als die Benutzung einer herkömmlichen Toilette, egal wo”, schreibt der Gründer.

Archiv: öKlo-Gründer Niko Bogianzidis im Video-Talk

öKlo CEO zum 600.000 Euro Haselsteiner-Investment

Niko Bogianzidis, CEO & Co-Founder von ÖKlo GmbH über ein 600.000 Euro-Investment von Hans Peter Haselsteiner und Disruption am Toiletten-Markt.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 21. Februar 2020

Werbeaussage als falsch beurteilt

Bogianzidis äußert sich auch zu jenem einzigen Punkt, in dem Pipibox vom OLG Wien Recht gegeben wurde. Konkret wurde die Werbeaussage “vier öKlos können bis zu zwölf herkömmliche mobile Klos ersetzen” als falsch beurteilt. Der öKlo-Gründer kommentiert:

“Wir nehmen das Urteil so an. Wir haben damals nie auf die Füllmenge abgezielt, so wie Herr Stark – wir meinten, dass es nicht darum geht, ob eine Toilette benutzbar ist oder nicht, nur weil noch etwas hinein passt – wir meinen, dass nach einer gewissen Anzahl an Benutzungen eine Reinigung durchzuführen ist – so bleiben die Toiletten ständig benutzbar. Jeder kennt die Bilder einer Toilettenbrille mit Fäkalien darauf, oder wenn viele Betrunkene nicht so genau zielen – auch wenn die Toilette weit noch nicht voll ist, benutzbar ist sie auch nicht mehr. öKlo bietet ab 6 Toiletten automatisch Service bei Veranstaltungen an – das heißt es sind immer alle Toiletten benutzbar – so haben wir das damals auch gemeint, nur unklar formuliert – zugegeben – wir lernen daraus!”

Wichtiger sei freilich, dass in allen anderen behandelten Punkten öKlo Recht gegeben wurde, betont Bogianzidis. Und er hebt insbesondere hervor, dass durch die Testung und Analyse von Fäkalien kein Verstoß gegen die KompostVO vorliege, “da ebenfalls die offensichtliche Vermutung seitens Herrn Stark, dass Komposte dem Verkauf zugeführt werden würden, nicht stattfand”.

Bogianzidis zu Pipibox: “Der ‘Klokrieg’ ist nicht mehr ernst zu nehmen”

In Anspielung auf eine Aussage von Pipbox-Chef Stark stellt Bogianzidis klar: “Es ist also noch lange nicht Schluss mit dem liebevoll genannten ‘Öko-Schmäh'”. Zu einer möglichen Berufung wird der Gründer in seiner Wortwahl dann noch deutlicher:

“Wir werden keine Berufung einlegen, es ist mittlerweile langweilig, kostspielig und mühselig, der ‘Klokrieg’ ist nicht mehr ernst zu nehmen, da eine diskreditierende Presseaussendung a la Stark der nächsten folgt und uns eigentlich nur bestärkt, dass wir am richtigen Weg sind. Neider gibt es überall. Wir haben viel aus diesem Prozess gelernt und wollen auf Grundlage dieser Erfahrung in Ruhe weiterarbeiten, unseren Betrieb und die Vision weiterentwickeln!”

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Daiki-CEO Kevin Michael Gibney | (c) Daiki
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Die liebe Not mit AI-Act und anderen regulatorischen Anforderungen für Unternehmen in Österreich und der EU prägt die aktuelle Standort-Diskussion wie kaum ein anderes Thema. Dass man sich diese bürokratischen Hürden auch zu Nutzen machen und dabei anderen Unternehmen helfen kann, will das Wiener Startup Daiki beweisen – brutkasten berichtete bereits im Oktober über ein Millioneninvestment.

Zentrale Anwendung zur KI-Überwachung

Daiki launchte nun seine AI-Registry, wie das Startup heute bekanntgab. Die Anwendung, die über ein SaaS-Modell vertrieben wird, dokumentiert und überwacht sämtliche KI-Systeme, die im Unternehmen genutzt werden. Sie soll dabei einen umfassenden Überblick über KI-Risiken und Compliance schaffen, für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sorgen und klare Insights zur Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der genutzten Systeme liefern.

“Detaillierter Katalog der KI-Systeme und -Modelle”

“Die KI-Registry ermöglicht es Unternehmen, einen detaillierten Katalog der KI-Systeme und -Modelle zu erstellen, die ihr Team verwendet oder entwickelt, indem es Vorlagen für gängige Modelle verwendet oder eigene Systembeschreibungen erstellt”, heißt es vom Startup. Nach der Fertigstellung erhielten Unternehmen ein Feedback von Daiki mit konkreten Verpflichtungen und Empfehlungen für das Qualitätsmanagement durch automatisches Benchmarking und die Überprüfung der Einhaltung durch Experten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Unternehmen einen “trustworthiness score”.

Daiki-System auch für Unternehmen mit hohem Risiko laut AI-Act

Nicht nur reine Anwender, sondern auch Unternehmen, die gemäß EU-AI-Act als “Bereitsteller und Anbieter von KI-Systemen” mit hohem Risiko eingestuft werden, könnten mithilfe der AI-Registry alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, betont man bei Daiki.

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