17.04.2020

Klokrieg: öKlo gewinnt auch in zweiter Instanz, Pipibox stellt sich als Sieger dar

Nach dem Mobilklo-Marktführer Pipibox nach einer Klage in erster Instanz gegen das Wolkersdorfer Startup öKlo gescheitert war, wurde dem Unternehmen nun vom Oberlandesgericht Wien in einem von mehr als zehn Punkten Recht gegeben. öKlo CEO Niko Bogianzidis äußerte sich dazu in einem Statement.
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öKlo gewinnt in zweiter Instanz gegen Pipibox
(c) öKlo: hinter CEO Niko Bogianzidis steht auch Investor Hans Peter Haselsteiner

„Falsche Aussage: Pipibox gewinnt gegen Startup öKlo“ – so betitelt die NÖN einen heute erschienen Artikel. Tatsächlich konnte sich Mobilklo-Marktführer Pipibox in einem bereits länger ausgetragenen Rechtsstreit mit dem Wolkersdorfer Startup öKlo – der brutkasten berichtete – nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien durchsetzen. Allerdings nur in einem von mehr als zehn Punkten, sprich: Eigentlich hat öKlo das Verfahren gewonnen.

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Pipibox-Chef bringt öKlo mit Coronavirus in Verbindung

Geschuldet ist die mediale Verwirrung einer Aussendung von Pipibox-Inhaber Gottfried Stark, der von einem „vollen Erfolg“ schreibt, um dann Anklagepunkte zu erneuern, die tatsächlich nun auch in zweiter Instanz abgewiesen wurden. Dabei bringt er die Toiletten von öKlo sogar indirekt mit dem Coronavirus in Verbindung und bezeichnet sie als „aus hygienetechnischen Überlegungen äußerst gefährlich“.

Entsprechend aufgebracht ist öKlo CEO Niko Bogianzidis in einem Statement, das dem brutkasten vorliegt. „Es so darzustellen, dass unsere Toiletten aufgrund eines neuen Virus gefährlich wären haben wir als Diskreditierung empfunden und widersprechen dem vehement. Die Benutzung unserer Toiletten ist in keinster Weise ‚gefährlicher‘ als die Benutzung einer herkömmlichen Toilette, egal wo“, schreibt der Gründer.

Archiv: öKlo-Gründer Niko Bogianzidis im Video-Talk

öKlo CEO zum 600.000 Euro Haselsteiner-Investment

Niko Bogianzidis, CEO & Co-Founder von ÖKlo GmbH über ein 600.000 Euro-Investment von Hans Peter Haselsteiner und Disruption am Toiletten-Markt.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 21. Februar 2020

Werbeaussage als falsch beurteilt

Bogianzidis äußert sich auch zu jenem einzigen Punkt, in dem Pipibox vom OLG Wien Recht gegeben wurde. Konkret wurde die Werbeaussage „vier öKlos können bis zu zwölf herkömmliche mobile Klos ersetzen“ als falsch beurteilt. Der öKlo-Gründer kommentiert:

„Wir nehmen das Urteil so an. Wir haben damals nie auf die Füllmenge abgezielt, so wie Herr Stark – wir meinten, dass es nicht darum geht, ob eine Toilette benutzbar ist oder nicht, nur weil noch etwas hinein passt – wir meinen, dass nach einer gewissen Anzahl an Benutzungen eine Reinigung durchzuführen ist – so bleiben die Toiletten ständig benutzbar. Jeder kennt die Bilder einer Toilettenbrille mit Fäkalien darauf, oder wenn viele Betrunkene nicht so genau zielen – auch wenn die Toilette weit noch nicht voll ist, benutzbar ist sie auch nicht mehr. öKlo bietet ab 6 Toiletten automatisch Service bei Veranstaltungen an – das heißt es sind immer alle Toiletten benutzbar – so haben wir das damals auch gemeint, nur unklar formuliert – zugegeben – wir lernen daraus!“

Wichtiger sei freilich, dass in allen anderen behandelten Punkten öKlo Recht gegeben wurde, betont Bogianzidis. Und er hebt insbesondere hervor, dass durch die Testung und Analyse von Fäkalien kein Verstoß gegen die KompostVO vorliege, „da ebenfalls die offensichtliche Vermutung seitens Herrn Stark, dass Komposte dem Verkauf zugeführt werden würden, nicht stattfand“.

Bogianzidis zu Pipibox: „Der ‚Klokrieg‘ ist nicht mehr ernst zu nehmen“

In Anspielung auf eine Aussage von Pipbox-Chef Stark stellt Bogianzidis klar: „Es ist also noch lange nicht Schluss mit dem liebevoll genannten ‚Öko-Schmäh'“. Zu einer möglichen Berufung wird der Gründer in seiner Wortwahl dann noch deutlicher:

„Wir werden keine Berufung einlegen, es ist mittlerweile langweilig, kostspielig und mühselig, der ‚Klokrieg‘ ist nicht mehr ernst zu nehmen, da eine diskreditierende Presseaussendung a la Stark der nächsten folgt und uns eigentlich nur bestärkt, dass wir am richtigen Weg sind. Neider gibt es überall. Wir haben viel aus diesem Prozess gelernt und wollen auf Grundlage dieser Erfahrung in Ruhe weiterarbeiten, unseren Betrieb und die Vision weiterentwickeln!“

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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