24.07.2019

Wenn der Klimawandel den Standort zerstört

Kommentar. Am Rhein droht die (Güter-)Schifffahrt aufgrund von Dürre das zweite Jahr in Folge zum Erliegen zu kommen. Nicht nur dort zeigt sich: Nicht der Klimaschutz, sondern der Klimawandel bedroht die Industrie. Es ist Zeit, die Notbremse zu ziehen. Wenn schon nicht für unsere Kinder, dann doch bitte für den Standort.
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Kommentar: Nicht der Klimaschutz sondern der Klimawandel schadet dem Standort - Leaders for Climate Action
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Zugegeben, es traut sich heute ja niemand mehr, es öffentlich so auszudrücken: „Der Klimaschutz darf nicht auf Kosten des Standorts gehen“. Aber Hand aufs Herz: Haben wir nicht alle genau diesen Satz im Ohr, wenn Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung, Ende Juni diesen Jahres in einer Aussendung an die wahlwerbenden Parteien appelliert, „nicht ökonomische Vernunft dem Wahlkampf zu opfern – auch nicht unter dem Titel ‚Klimaschutz‘.“? Oder wenn er wenige Tage später klarstellt: „Wenn über Gesamtstaatsziele nachgedacht wird, müssen neben dem Klimaschutz auch der Standort, Wohlstand und Arbeitsplätze berücksichtigt werden“?

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Ein Feuerwerk an halbherzigen Klima-Maßnahmen

Die Prämisse „Standort versus Klimaschutz“ hat bei vielen Vertretern der heimischen Industrie (und auch der Wirtschaft im Allgemeinen) ganz offensichtlich noch nicht ausgedient. Hinter vorgehaltener Hand ist sie fast noch ein Gemeinplatz. Und die heimische Politik spielt bislang mit. Was Donald Trump in den USA und Jair Bolsonaro in Brasilien auf oberster Ebene ganz offen betreiben, nämlich „der Industrie“ – also ausgewählten begünstigten Unternehmen – den Vorzug vor jeglicher Klimaschutzmaßnahme zu geben, passiert auch in Österreich nach wie vor. Aber mit einer „österreichischen Lösung“. Wir erleben auf politischer und betrieblicher Ebene ein Feuerwerk an halbherzigen Klima-Maßnahmen, die meist bestenfalls an der Oberfläche des Problems kratzen und das Erreichen der Klimaziele des Pariser Abkommens in unerreichbare Ferne rücken lassen.

„Es ist nicht der Klimaschutz, von dem die Gefahr für den Standort ausgeht, sondern der Klimawandel.“

Wenn die Frachter stillstehen

Dabei zeigt eine aktuelle Entwicklung in Deutschland einmal mehr, was zahlreiche wissenschaftliche Studien in den vergangenen Jahren sehr deutlich nahelegen: Es ist nicht der Klimaschutz, von dem die Gefahr für den Standort ausgeht, sondern der Klimawandel. Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet (hier in einem Beitrag der Presse nachzulesen), droht die (Güter-)Schifffahrt am Rhein dieses Jahr aufgrund von Dürre und langfristiger Gletscherschmelze zum Erliegen zu kommen. Selbiges passierte im vergangenen Jahr erstmals seit Beginn der historischen Aufzeichnungen. Laut Bloomberg ist dieser Umstand mitverantwortlich für die Abschwächung des deutschen Wirtschaftswachstums im Vorjahr.

„Wir bekommen 30 Millionen Tonnen Rohstoffe aus Rotterdam“, wird dort Premal Desai, Leiter der Stahlsparte bei ThyssenKrupp, zitiert. Der Rhein sei für Thyssenkrupp Steel eine Überlebensfrage. Und nicht nur beim Stahl-Riesen ist man besorgt. Paradoxerweise – man könnte auch von schlechtem Karma sprechen – trifft das Niedrigwasser am Rhein die Mineralöl- und die Kohleindustrie besonders stark. Komme die Schifffahrt zum Erliegen, treibe das den Ölpreis in die Höhe, schreibt Bloomberg.

Heute der Rhein, morgen die Donau?

Auch Österreich ist vor einer derartigen Entwicklung nicht gefeit. Am Oberlauf der Donau in Bayern steht eine Einschränkung des Schiffsverkehrs bereits jetzt im Raum. Vielleicht nicht dieses Jahr, aber auf absehbare Zeit könnte selbiges auch innerhalb unserer Grenzen passieren. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass der Wiener Hafen das größte Logistikzentrum Ostösterreichs betreibt, wo nach Angaben des Unternehmens jährlich 350.000 Containereinheiten umgeschlagen werden.

Energiebranche, Holzindustrie, Landwirtschaft, Tourismus – genug?

Und die Frachtschifffahrt ist bei weitem nicht der einzige Bereich, in dem der Klimawandel dem Standort schadet. Niedrigwasserstände sind etwa auch (abhängig vom Kraftwerkstyp) ein Problem für die Wasserkraft. Die Energiebranche wird zudem, wie auch andere Branchen, von gehäuften Extremwetterereignissen getroffen. Man denke auch an die Holzindustrie, die gerade den Kampf gegen die durch die Temperaturerhöhung begünstigte Ausbreitung des Borkenkäfers verliert. Oder an die Landwirtschaft, die teilweise bereits mit massiven Ernteausfällen kämpft. Die langfristigen Auswirkungen auf den Tourismus sind überhaupt noch nicht abschätzbar. Der Klima- und Energiefonds schätzt die Kosten, die in Österreich aufgrund des Klimawandels bis 2050 insgesamt entstehen werden, auf bis zu 8,8 Milliarden Euro – pro Jahr.

„Starke Zweifel an der Klimapolitik der kommenden Regierung sind bereits jetzt angebracht.“

„Standort versus Klimaschutz“ ist fahrlässig

Es liegt auf der Hand: Die Prämisse „Standort versus Klimaschutz“ ist viel zu kurz gedacht, faktisch falsch und in höchstem Maß fahrlässig – nicht nur im Sinne von Natur und Menschen, sondern auch im Sinne von Wirtschaft und Industrie. Es braucht daher radikale und kompromisslose Maßnahmen auf regulatorischer Ebene. Denn dass der „Bottom-Up-Ansatz“ hier nicht funktioniert, kann in Anbetracht der faktischen Untätigkeit weiter Teile der Industrie als erwiesen gesehen werden. Und es braucht massive Investitionen in Innovation, die uns vielleicht noch davor bewahren kann, unseren liebgewonnenen Lebensstil gänzlich aufgeben zu müssen.

Es ist Zeit, die Notbremse zu ziehen

Der derzeitige Wahlkampf zeigt diesbezüglich eine positive Entwicklung in der heimischen Politik. Zumindest auf dem Papier wird das Thema jetzt nicht mehr nur von den Grünen priorisiert. Die notwendige Radikalität lassen die Wahlprogramme aber dennoch vermissen. Starke Zweifel an der Effizienz der Klimapolitik der kommenden Regierung – wie auch immer sie aussehen mag – sind also bereits jetzt angebracht. Dabei müsste doch eigentlich klar sein: Es ist Zeit, die Notbremse zu ziehen. Wenn schon nicht für unsere Kinder, dann doch bitte für den Standort.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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