21.02.2023

Klimaschutz: 12 Kinder und Jugendliche verklagen die Republik Österreich

Zwölf Kinder und Jugendliche bringen mit der Unterstützung von Fridays for Future eine Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof ein. Grund dafür ist ein “unzureichendes Klimaschutzgesetz”, das aus ihrer Sicht Kinderrechte nicht wahre, die in der Verfassung verankert sind.
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(c) Julian Kragler

„Wenn ich über meine Zukunft nachdenke, habe ich Angst“, sagte die 15-jährige Smilla bei einer Pressekonferenz von Fridays For Future Österreich. Sie ist eine von zwölf Kindern und Jugendlichen, die ihre Rechte gegenüber dem Staat Österreich einfordern. 

Es kommt nicht häufig vor, dass Kinder den Staat verklagen. Das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2011 berücksichtige aber nicht den in der Verfassung verankerten Schutz der Kinder. Die Argumentation der Kinder und Jugendlichen: Die österreichische Bundesregierung würde ihre Zukunft durch fehlende Klimaschutzmaßnahmen. gefährden.

Die Rechte der Kinder 

1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Österreich in Kraft. Lange Zeit war sie aber nicht in der österreichischen Verfassung verankert. Damit war die unmittelbare Anwendbarkeit vor Gericht und Behörden nicht möglich. Erst am 16. Februar 2011, also 19 Jahre nach der Ratifikation der Kinderrechtskonvention, trat das “Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder”  in Kraft. 

In Artikel 1 des “Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder” heißt es: “Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit.” 

Klimaschutzgesetz 2011

Im Jahr 2011 wurde erstmals ein österreichisches Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. 2017 wurde es geändert und legt für sechs Sektoren Emissionshöchstmengen fest. Zumindest bis zum Jahr 2020. Dieses Gesetz soll laut den Kläger:innen nun in Teilen geändert werden, da es den Schutz der Kinder und Jugendlichen nicht gewährleisten könne. 

Die Kläger:innen sind fünf bis sechzehn Jahre alt und fordern ein Klimaschutzgesetz, das in der Lage sei, die Kinder vor den “lebensbedrohlichen Folgen der Klimakrise” zu schützen.  „Wir als Kläger:innen wollen Klimaziele, die effektiv sind, wir wollen Klimaziele die verbindlich sind und wir wollen Klimaziele, die zur bestmöglichen Zukunft beitragen, die wir haben können“, fordert Smilla.  

Michaela Krömer ist Rechtsanwältin und vertritt die zwölf Kinder und Jugendlichen in der aktuellen Klage gegen den Staat Österreich. In der Pressekonferenz  schildert sie: „Wir haben ein Klimaschutzgesetz, das keine Verpflichtungszeiträume kennt. Wir haben ein Klima, das keine effektiven Maßnahmen Zeiträume kennt und ein Klimaschutzgesetz, das keine Sanktionen vorsieht. Das ist wahrscheinlich ein Klimaschutzgesetz, das seinen Namen nicht verdient hat.“ 

Neues Klimaschutzgesetz liegt auf Eis

Seit Jahren fordern Aktivist:innen, aber auch Wissenschafter:innen ein Klimaschutzgesetz, das seinem Namen gerecht wird. Dieses würde regeln, wie viel CO2 jährlich eingespart werden müsste, um Österreichs Klimaziele zu erreichen. Denn bis zum Jahr 2040 soll Österreich klimaneutral sein. 2020 lief das bisherige Klimaschutzgesetz aus und seitdem gibt es kein Neues, weil sich die Regierungsparteien bisher nicht einigen konnten. Bei der aktuellen Klage gehe es aber darum, die Verfassungswidrigkeiten im Klimaschutzgesetz  von 2011 zu beseitigen. 

Vor allem die Verbindlichkeit des Klimaschutzgesetzes und die Verankerung in der Verfassung seien wichtig. Gegenüber der APA erklärt Gerhard Wotawa, Obmann des Climate Change Centre Austria, warum: “Wenn etwa eine neue Bundesregierung die CO2-Bepreisung wieder aufhebt, ist eigentlich nichts gewonnen. Es geht um nachhaltiges und unumkehrbares Handeln.”

Die 15-jährige Smilla fühlt sich nicht ernst genommen, wenn sich Politiker:innen nicht für ein verbindliches Klimaschutzgesetz einsetzen. “Die Wissenschaft zeigt uns immer wieder, dass wir Maßnahmen brauchen und bald haben wir wahrscheinlich die 1,5 Grad Marke erreicht, was mich zutiefst erschüttert. Wenn dann Politiker:innen sagen, dass es gar nicht so schlimm sei, denke ich mir auch: Was ist eigentlich mit meiner Zukunft?“ 

Klimaklagen in anderen Ländern 

Es ist nicht die erste Klimaklage gegen Staaten. Senior:innen verklagten die Schweiz, aufgrund der Unterlassung des Bundes im Klimaschutz. Im März ziehen sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sechs junge Portugies:innen haben außerdem 33 europäische Staaten verklagt, weil diese die Klimakrise verschärft und die Zukunft ihrer Generation gefährdet hätten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Klage zugelassen.  

„In Österreich sind wir ehrlich gesagt noch nicht so weit. Hier hat es auch schon Klimaklagen gegeben, die wurden vom Verfassungsgerichtshof aber immer als unzulässig zurückgewiesen. Spannend wird, wie der Verfassungsgerichtshof bei Kinderrechten und Klimaschutz entscheidet“, so Gerhard Schnedl, Professor für öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Universität Graz.  


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Ex-Notenbanker Robert Holzmann (links) und Emerald-Horizon-CEO Florian Wagner. Foto: Martin Pacher | brutkasten

Sieben Jahre nach der Gründung geht Emerald Horizon den nächsten Schritt Richtung Prototyp: Am 8. September gibt das Grazer Unternehmen (Wiener Börse: SMRX) in seinem Labor den Startschuss für den Bau des ADES Test Loop. Dabei handelt es sich um den ersten integrierten Systemtest, in dem die bisher einzeln entwickelten Komponenten des Reaktorsystems zusammengeführt werden. „In sieben Jahren intensiver Entwicklungsarbeit haben wir die einzelnen Bausteine für ADES entwickelt und validiert. Jetzt beginnen wir, gemeinsam mit VDL Groep, diese Bausteine zusammenzuführen“, sagt CEO Florian Wagner.

Reaktor ohne kritische Kettenreaktion

ADES (Accelerator Driven Energy Source) ist ein Kernreaktor in Containergröße, der ohne kritische Kettenreaktion arbeitet. Ein Teilchenbeschleuniger liefert die Neutronen, die den Prozess in Gang halten. Wird er abgeschaltet, endet die Spaltung sofort. Als Brennstoff dient Thorium. Eine Einheit soll 25 Megawatt thermische und rund zehn Megawatt elektrische Leistung liefern, genug für etwa 10.000 Haushalte, und das laut Unternehmen 20 Jahre lang ohne Brennstoffwechsel. Der Salzkreislauf arbeitet wasserfrei, ein Anschluss an einen Fluss ist für den Betrieb nicht erforderlich. Wie Wagner Ende 2025 im brutkasten-Talk sagte, ist die Marktreife für 2029 geplant.

Bild: (v.l.n.r.) DI Dr. Mario J. Müller, Vice President R&D, und US-Investor Carl Page, Mitglied des Advisory Board der Emerald Horizon AG, vor den Abschirmblöcken der Neutronenquelle im Labor in Graz. (c) Fuchs

Letzte Vorstufe vor dem Prototyp-Loop

In Graz wurden nach Unternehmensangaben bereits vier Vorgängergenerationen des Loops in Hardware getestet. Die kommende Version gilt als voraussichtlich letzte Vorstufe vor dem finalen ADES-Prototyp-Loop. Beim EU-Genehmigungspfad arbeitet Emerald Horizon mit Haskoning, an einer US-Klassifizierung mit Pillsbury Winthrop Shaw Pittman.

VDL Groep als Fertigungspartner

Eine zentrale Rolle kommt der VDL Groep zu. Der niederländische Industriekonzern mit rund 13.500 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz 2025 von mehr als vier Milliarden Euro, bekannt als Zulieferer der Halbleiterausrüstungsindustrie, führt als Engineering- und Fertigungspartner die technischen Bausteine zusammen und legt das System auf eine spätere industrielle Serienfertigung aus. Die Vereinbarung zwischen beiden Unternehmen wird am 8. September in Graz live unterzeichnet.

Börsengang als Finanzierungshebel

Emerald Horizon notiert seit 26. Juni an der Wiener Börse. Das Listing soll laut Unternehmen vor allem den Zugang zu Fremdkapital erleichtern, etwa über Kredite, Green Bonds und Projektfinanzierung, um das Energy-as-a-Service-Modell und die Serienproduktion mit VDL zu finanzieren. Erst vor wenigen Tagen holte das Unternehmen zudem Manager Claus Schmidt für Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement an Bord.

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