21.02.2023

Klimaschutz: 12 Kinder und Jugendliche verklagen die Republik Österreich

Zwölf Kinder und Jugendliche bringen mit der Unterstützung von Fridays for Future eine Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof ein. Grund dafür ist ein “unzureichendes Klimaschutzgesetz”, das aus ihrer Sicht Kinderrechte nicht wahre, die in der Verfassung verankert sind.
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(c) Julian Kragler

„Wenn ich über meine Zukunft nachdenke, habe ich Angst“, sagte die 15-jährige Smilla bei einer Pressekonferenz von Fridays For Future Österreich. Sie ist eine von zwölf Kindern und Jugendlichen, die ihre Rechte gegenüber dem Staat Österreich einfordern. 

Es kommt nicht häufig vor, dass Kinder den Staat verklagen. Das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2011 berücksichtige aber nicht den in der Verfassung verankerten Schutz der Kinder. Die Argumentation der Kinder und Jugendlichen: Die österreichische Bundesregierung würde ihre Zukunft durch fehlende Klimaschutzmaßnahmen. gefährden.

Die Rechte der Kinder 

1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Österreich in Kraft. Lange Zeit war sie aber nicht in der österreichischen Verfassung verankert. Damit war die unmittelbare Anwendbarkeit vor Gericht und Behörden nicht möglich. Erst am 16. Februar 2011, also 19 Jahre nach der Ratifikation der Kinderrechtskonvention, trat das “Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder”  in Kraft. 

In Artikel 1 des “Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder” heißt es: “Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit.” 

Klimaschutzgesetz 2011

Im Jahr 2011 wurde erstmals ein österreichisches Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. 2017 wurde es geändert und legt für sechs Sektoren Emissionshöchstmengen fest. Zumindest bis zum Jahr 2020. Dieses Gesetz soll laut den Kläger:innen nun in Teilen geändert werden, da es den Schutz der Kinder und Jugendlichen nicht gewährleisten könne. 

Die Kläger:innen sind fünf bis sechzehn Jahre alt und fordern ein Klimaschutzgesetz, das in der Lage sei, die Kinder vor den “lebensbedrohlichen Folgen der Klimakrise” zu schützen.  „Wir als Kläger:innen wollen Klimaziele, die effektiv sind, wir wollen Klimaziele die verbindlich sind und wir wollen Klimaziele, die zur bestmöglichen Zukunft beitragen, die wir haben können“, fordert Smilla.  

Michaela Krömer ist Rechtsanwältin und vertritt die zwölf Kinder und Jugendlichen in der aktuellen Klage gegen den Staat Österreich. In der Pressekonferenz  schildert sie: „Wir haben ein Klimaschutzgesetz, das keine Verpflichtungszeiträume kennt. Wir haben ein Klima, das keine effektiven Maßnahmen Zeiträume kennt und ein Klimaschutzgesetz, das keine Sanktionen vorsieht. Das ist wahrscheinlich ein Klimaschutzgesetz, das seinen Namen nicht verdient hat.“ 

Neues Klimaschutzgesetz liegt auf Eis

Seit Jahren fordern Aktivist:innen, aber auch Wissenschafter:innen ein Klimaschutzgesetz, das seinem Namen gerecht wird. Dieses würde regeln, wie viel CO2 jährlich eingespart werden müsste, um Österreichs Klimaziele zu erreichen. Denn bis zum Jahr 2040 soll Österreich klimaneutral sein. 2020 lief das bisherige Klimaschutzgesetz aus und seitdem gibt es kein Neues, weil sich die Regierungsparteien bisher nicht einigen konnten. Bei der aktuellen Klage gehe es aber darum, die Verfassungswidrigkeiten im Klimaschutzgesetz  von 2011 zu beseitigen. 

Vor allem die Verbindlichkeit des Klimaschutzgesetzes und die Verankerung in der Verfassung seien wichtig. Gegenüber der APA erklärt Gerhard Wotawa, Obmann des Climate Change Centre Austria, warum: “Wenn etwa eine neue Bundesregierung die CO2-Bepreisung wieder aufhebt, ist eigentlich nichts gewonnen. Es geht um nachhaltiges und unumkehrbares Handeln.”

Die 15-jährige Smilla fühlt sich nicht ernst genommen, wenn sich Politiker:innen nicht für ein verbindliches Klimaschutzgesetz einsetzen. “Die Wissenschaft zeigt uns immer wieder, dass wir Maßnahmen brauchen und bald haben wir wahrscheinlich die 1,5 Grad Marke erreicht, was mich zutiefst erschüttert. Wenn dann Politiker:innen sagen, dass es gar nicht so schlimm sei, denke ich mir auch: Was ist eigentlich mit meiner Zukunft?“ 

Klimaklagen in anderen Ländern 

Es ist nicht die erste Klimaklage gegen Staaten. Senior:innen verklagten die Schweiz, aufgrund der Unterlassung des Bundes im Klimaschutz. Im März ziehen sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sechs junge Portugies:innen haben außerdem 33 europäische Staaten verklagt, weil diese die Klimakrise verschärft und die Zukunft ihrer Generation gefährdet hätten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Klage zugelassen.  

„In Österreich sind wir ehrlich gesagt noch nicht so weit. Hier hat es auch schon Klimaklagen gegeben, die wurden vom Verfassungsgerichtshof aber immer als unzulässig zurückgewiesen. Spannend wird, wie der Verfassungsgerichtshof bei Kinderrechten und Klimaschutz entscheidet“, so Gerhard Schnedl, Professor für öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Universität Graz.  


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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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