20.09.2023

Klimakrise: Refurbed-Founder fordert von der Politik Zwänge für Unternehmen

Refurbed-Co-Founder Peter Windischhofer fand klare Worte, wie man Unternehmen dazu bringt, etwas gegen die Klimakrise zu tun.
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Refurbed, Kliamkrise, Klimaschutz, Reparaturbonus, Umweltschutz, Peter Windischhofer
(c) Ben Leitner - (v.l.n.r.) Anna Mago, Sophia Kratz, Johannes Rauch, Alma Zadić, Martin Selmayr und Peter Windischhofer.

Im Rahmen einer Diskussionsrunde im Haus der EU zum Thema Klimaschutz hat Refurbed-Co-Founder Peter Windischhofer von der Politik gefordert, die Wirtschaft mehr in die Pflicht zu nehmen. Und das mit deutlichen Worten.

Anwesend waren zudem Justizministerin Alma Zadić, Konsument:innenschutzminister Johannes Rauch, EU-Botschafter Martin Selmayr und Sophia Kratz vom EU-Umweltbüro. Moderiert hat Anna Mago von Fairtrade Österreich.

Refurbed-Founder: „Änderungen gegen Business-Natur“

„Wir können nur etwas gegen die Klimakrise ausrichten, wenn die Politik die Wirtschaft in die Verantwortung nimmt und den Konsument:innen nachhaltigen Konsum ermöglicht. Die Nachfrage ist da, aber die Wirtschaft muss Angebote schaffen, um den ökologischen Wandel des Konsumverhaltens zu realisieren“, sagte Windischhofer bei der Podiumsdiskussion und rief quasi zu einem „Bye, bye, Wegwerfgesellschaft“ auf, das das Grundthema der Veranstaltung war. „Uns muss außerdem klar sein, dass Unternehmen, die Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft nicht explizit in ihrem Geschäftsmodell verankert haben, freiwillig keine großen Änderungen anstoßen werden – das wäre gegen ihre Business-Natur.“

Der Co-Founder des Online-Marktplatzes für refurbished Produkte nannte auch ein aktuelles Beispiel, um sein Argument zu unterstützen: „Nur durch eine EU-Richtlinie, die einheitliche Ladekabel ab 2024 vorschreibt, hat Apple nach jahrelangem Widerstand nun beim iPhone 15 einen USB-C-Anschluss eingebaut.“

Und weiter: „Damals, 2017, als wir refurbed gegründet haben, hat kaum jemand über die Wegwerfgesellschaft gesprochen. Aber uns war klar: Wir müssen etwas tun und den Menschen eine Möglichkeit geben, nachhaltig zu konsumieren und das auch einfach, günstig sowie qualitativ hochwertig“, so der 34-jährige Oberösterreicher.

Förderung der Reparatur von Produkten

In diesem Sinne ist zu erwähnen, dass die Europäische Kommission am 22. März dieses Jahres neue EU-weite Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Produkten vorgeschlagen hat. Einerseits soll es für Konsument:innen einfacher und kostengünstiger werden, Waren zu reparieren – hier spielt auch das Produktdesign eine wichtige Rolle, das zu 80 Prozent den ökologischen Fußabdruck bestimmt. Andererseits soll eine erhöhte Nachfrage nach Reparaturen den Sektor ankurbeln und Anreize für nachhaltige Geschäftsmodelle schaffen. Eine schwungvolle Kreislaufwirtschaft ist eine wichtige Säule des europäischen Grünen Deals, der Europa bis 2050 klimaneutral machen soll.

„Mit dem Recht auf einfache, kostengünstige Reparatur geben wir Konsument:innen ein Instrument in die Hand, mit dem sie nachhaltiger agieren können“, sagte Justizministerin Zadić. „Denn wenn wir Handys, Waschmaschinen oder Kühlschränke reparieren, statt wegzuwerfen, sparen wir nicht nur wertvolle Ressourcen, sondern auch Geld. Und mit einem starken Lieferkettengesetz verhelfen wir Konsument:innen zu ihrem Recht auf fair produzierte Produkte. Dafür werde ich mich bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene weiterhin mit Nachdruck einsetzen.“

Refurbed-Gründer Windischhofer: „Verzicht verlagert Verantwortung“

Johannes Rauch betonte indes, dass nachhaltige und langlebige Produkte sowie Reparierbarkeit wieder zur Norm werden müssen. Zusätzlich zu den EU-Kommissionsvorschlägen brauche es klare Regelungen für Öko-Versprechen in der Werbung. „Konsument:innen müssen bei ihren Kaufentscheidungen auf Umweltaussagen vertrauen können“, stellte der Minister fest.

Windischhofer selbst forderte zudem „strenge Nachhaltigkeitsgesetze mit klaren Vorgaben, an die Produzent:innen sich halten müssen“. Denn, „wenn nachhaltiger Konsum Verzicht bedeutet, verlagern wir die Verantwortung für den Klimawandel auf Konsument:innen“, sagte er.

Aus Sicht von Sophia Kratz müsse „Qualität größer geschrieben werden als Quantität. Wir brauchen die Kreislaufwirtschaft, um unseren Material-Fußabdruck zu verringern, und wir müssen unsere Gesellschaft ökologisch und sozial verträglich umgestalten, um den großen Umweltkrisen unserer Zeit begegnen zu können“, erklärte die Expertin des EU-Umweltbüros.

Neue Vorgaben vor nächstjähriger EU-Wahl

Wird der EU-Kommissionsvorschlag für einfachere und attraktivere Reparaturen umgesetzt, können binnen 15 Jahren, so die Hoffnung, 1,8 Millionen Tonnen an Ressourcen und 18,5 Millionen Tonnen an Treibhausgasen eingespart werden. Und auch Konsument:innen in Europa würden ihr Geldbörsel beziehungsweise ihr Konto im Ausmaß von zwölf Milliarden Euro pro Jahr entlasten, wenn sie noch gebrauchsfähige Produkte reparieren lassen, anstatt sie durch neu gekaufte zu ersetzen.

Der Vorschlag wird derzeit von den Gesetzgebern, dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat diskutiert. Ziel ist es, die neuen Vorgaben noch vor der Europawahl im Juni 2024 unter Dach und Fach zu bringen.


Der grüne Wandel und die Förderung der Kreislaufwirtschaft sind zentrale Elemente des EU-Aufbauplans NextGenerationEU. In Österreich wird etwa der Reparaturbonus mit 130 Millionen Euro an EU-Mitteln finanziert. Durch diese Maßnahme wird die Reparatur von Geräten mit bis zu 200 Euro gefördert.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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