12.09.2019

Das Klima retten – mit positiven Anreizen anstatt mit Strafsteuern

Anlässlich des Tags der ökosozialen Marktwirtschaft erläutert Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer in seinem Gastkommentar, wie Österreichs Wirtschaft zur Rettung des Klimas beitragen kann: Durch Innovation und positive Anreize, anstatt durch mehr Regulierung und Verbote.
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Harald Mahrer
(c) Marek Knopp: Harald Mahrer

Der heutige Tag der ökosozialen Marktwirtschaft soll daran erinnern, dass Wirtschaft, Umwelt und soziale Anliegen kein Widerspruch sein müssen. Diese Erinnerung ist wichtiger denn je. Denn in der politischen Debatte zur Bekämpfung des Klimawandels geben mitunter jene lautstark den Ton an, die auf mehr staatliche Regulierung und mehr Verbote setzen – und in der Wirtschaft den systemischen Klimakiller Nr. 1 erkannt haben wollen.

+++Gastbeitrag von Sabine Jungwirth, Grüne Wirtschaft: Ehrliche Klimapolitik braucht umfassende Strategien statt leerer Bekenntnisse+++

Tatsache ist: Die maßgeblich von Josef Riegler entwickelte und von der Volkspartei programmatisch verankerte ordnungspolitische Konzeption einer ökosozialen Marktwirtschaft hat in Österreich immer mehr auch Eingang in die betriebliche Praxis gefunden. Viele Unternehmen verbinden Gewinnstreben, soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit – und sind dabei äußerst erfolgreich.

Im Bereich der Umwelttechnik spielen wir international in der Spitzen-Liga: 72 Prozent der Umsätze werden im Export erwirtschaftet. Schon heute interessieren sich neun von zehn ausländischen Wirtschaftsdelegationen, die nach Österreich kommen, für unser Know-how rund um Green-Tech. Von den 6,1 Mrd. Euro, die unsere Unternehmen in F&E investieren, entfällt ein beachtlicher Anteil auf Investitionen rund um nachhaltige Technologien. Die breite Akzeptanz des Nachhaltigkeits- und Umweltschutzgedankens unter unseren Unternehmerinnen und Unternehmern zeigt auch eine aktuelle WKO-Erhebung: Für fast neun von zehn Unternehmen (86%) ist der Klimaschutz ein großes Anliegen.

+++Zum Energie&Umwelt-Channel des brutkasten+++

Für den Standort Österreich wie für die internationale Klimapolitik liegt darin eine große Chance: Natürlich werden wir mit einem Anteil von 0,2% an den Weltemissionen nicht das Klima retten – aber als Top-Eco-Standort können wir entscheidende Beiträge dazu leisten, um anderen Ländern und Regionen nachhaltiges Wirtschaften zu erleichtern. Der Export von innovativen Klimaschutz-Technologien und -Lösungen ist ein Gewinn für unsere Unternehmen, ihre Beschäftigten und für wirksamen Klimaschutz.

Damit wir die Potentiale unserer Unternehmen und ihrer Fachkräfte für die Chancen des Klimaschutzes bestmöglich mobilisieren können, müssen wir

  • Investitionsanreize für Klimaschutz schaffen,
  • Kapital für die Energiewende mobilisieren,
  • Infrastrukturverfahren beschleunigen,
  • die Chancen der Jungen durch Klimavorsorgebudgets wahren, und
  • den globalen Gleichklang bei der Klimapolitik forcieren.

Ganz im Sinn der ökosozialen Marktwirtschaft und der Verhaltensökonomie sind positive Anreize statt Strafsteuern wichtig, damit Klimaschutz von den Menschen und von der Betrieben breit mitgetragen wird. Entscheidend sind Maßnahmen, die das Tempo der Energiewende zu erhöhen helfen. Dazu zählen die Mobilisierung von privatem Kapital, etwa indem Investitionen in Green Bonds von der KESt befreit werden, sowie die Bildung von Rückstellungen für den Klimaschutz durch den Staat in Form eines Klimavorsorgebudgets. Natürlich erzielen alle Anstrengungen noch viel mehr Wirkung, wenn sie in globalem Gleichschritt passieren. Das zu forcieren, ist eine der großen Aufgaben der Europäischen Union.

+++Zum Politik-Channel des brutkasten+++

Selbstverständlich müssen wir uns auf EU- und internationaler Ebene auch konkrete Gedanken über ordnungs- und steuerpolitische Maßnahmen machen. Kostenwahrheit und Verursacherprinzip (Stichwort: CO2-Preis) müssen für einen effizienten und effektiven Weg in eine umweltfreundliche Zukunft Leitplanken werden, damit sich klimaschonendes Wirtschaften rechnet. Denn: Wer nachhaltige wirtschaftet, darf nicht der Dumme sein. Gleichzeitig würde es die Suche nach technologischen Lösungen zur Emissionsreduktion enorm vorantreiben. Außer Frage steht, dass es der falsche Weg wäre, die energieintensiven Industrien aus Europa zu vertreiben. Denn sie können und werden die nachhaltigen Technologien der Zukunft entwickeln.

Innovationskraft und ökosoziales Denken und Handeln müssen heute mehr denn je Hand in Hand gehen. Die Vision, dass Österreich im Bereich Eco-Tech internationaler Vorreiter wird, ist kein Hirngespinst, sondern eine große Chance. Damit Wohlstand und Beschäftigung auch in Zukunft gesichert sind – und damit jeder Tag im Jahr ein Tag der ökosozialen Marktwirtschaft sein kann.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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