07.07.2020

1,1 Mio Euro: Klima- und Energiefonds startet neues Green-Finance-Programm

Der Klima- und Energiefonds startet ein neues Green-Finance-Programm, um das Angebot an nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten am Kapitalmarkt zu steigern. Das Programm ist mit 1,1 Millionen Euro dotiert.
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Klima- und Energiefonds
(c) AdobeStock

Für die Bewältigung der Klimakrise sind nicht nur öffentliche Förderungen entscheidend, sondern es braucht auch den Einsatz von Privatkapital. Der Klima- und Energiefonds nimmt dies zum Anlass und hat nun ein neues Green-Finance Programm gestartet.

+++ Impact / Environment +++

Ziel des 1,1 Millionen Euro dotierten Programms ist es, das Angebot an nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten zu steigern und am Kapitalmarkt noch attraktiver zu machen.

Klima- und Energiefonds-Geschäftsführer Ingmar Höbarth: „Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, brauchen wir eine ganzheitliche Systemveränderung – davon sind auch private Geldanlagen nicht ausgenommen. Wir möchten Anleger dabei unterstützen, ihr Geld so zu investieren, dass nicht nur sie, sondern auch die Gesellschaft und die Umwelt davon profitieren.“

Die Schwerpunkte des Programms

Das Green-Finance-Förderprogramms verfügt laut dem Klima- und Energiefonds über zwei Schwerpunkte:

  • Wirtschaftliche Projektentwicklung

Im Rahmen des Förderprogramms werden Entwickler von Großprojekten bei der Erstellung von Businessplänen unterstützt, sodass potenzielle Investoren transparente Informationen erhalten. Dadurch soll eine detaillierte Darstellung der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Großprojekten gewährleistet werden.

  • Unterstützung der Nebenkosten der Platzierung

Eine große Herausforderung bei der Platzierung von Klimaschutzprojekten auf dem Finanzmarkt sind die Kosten für Zertifizierungen, Kapitalmarktprospekte oder Plattformgebühren.

Im Rahmen des Green-Finance-Programms des Klima- und Energiefonds werden 50 Prozent dieser Nebenkosten übernommen und dadurch die Gesamtkosten von Green Bonds und Crowd Financing-Projekten gesenkt.

EU-Klassifikation für Green-Finance

Derzeit wird auf EU-Ebene an einem Klassifikationssystem für klimafreundliche Investitionen gearbeitet. Ziel ist die Schaffung eines EU-Standards für grüne Anleihen.

In einem Presse-Statement der EU-Kommission Anfang März 2020 heißt es dazu „Der Finanzsektor soll so einen entscheidenden Beitrag für den Übergang zu einem klimaneutralen Europa leisten.“

Auch auf nationalstaatlicher Ebene ist Green-Finance ein Thema. Laut dem Klima- und Energiefonds erarbeiten derzeit das Bundesministerium für Klimaschutz und das Bundesministerium für Finanzen gemeinsam mit der Finanzwirtschaft eine nationale Green-Finance-Agenda.


=> Für potentielle Einreicher veranstaltet der Klima- und Energiefonds am 22. Juli eine kostenlose Online-Infoveranstaltung.

Videoarchiv: Flatten the Curve für die Klimakrise

Flatten the Curve für die Klimakrise

Im Video-Talk mit Ingmar Höbarth (Geschäftsführung vom Klima- und Energiefonds) Christoph Wolfsegger (Program Lead bei Klima- und Energiefonds), Hanna Simons (Program Lead bei WWF) und Angela Köppl (Senior Economist bei WIFO) sprechen wir über die drohenden Konsequenzen aus der Klima- und Biodiversitätskrise und den Parallelen zum Kampf gegen den Coronavirus.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 8. Mai 2020

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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1,1 Mio Euro: Klima- und Energiefonds startet neues Green-Finance-Programm

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