12.05.2022

Kleingedrucktes: Coinbase-User können bei Konkurs ihr Krypto-Geld verlieren

Die US-Krypto-Plattform Coinbase präsentierte zuletzt tiefrote Quartalszahlen. Nun bereitet ein neuer Passus in den Geschäftsbedingungen User:innen sorgen.
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Die Coinbase-Aktie notiert seit 14. April an der Nasdaq.
Foto: burdun - stock.adobe.com

Ein Umsatzeinbruch von 1,80 Milliarden US-Dollar auf 1,17 Milliarden US-Dollar und ein Verlust von 430 Millionen US-Dollar nach 840 Millionen Gewinn im Vorquartal. Dazu ein Rückgang der monatlichen User um rund zwei Millionen sowie ein Schrumpfen des Transaktionsvolumens um satte 238 Milliarden US-Dollar. Das sind die Zahlen, die von Coinbase im Quartalsbericht vor zwei Tagen präsentiert wurden. Analysten hatten zuvor zwar einen deutlichen Rückgang zum Vorquartal, aber doch bei weitem bessere Zahlen erwartet. Die Aktie der US-Krypto-Plattform ging daraufhin erst einmal in den Keller und schloss mit minus 26 Prozent.

Coinbase: Staat könnte bei Konkurs User-Vermögen als Konkursmasse betrachten

Und damit nicht genug. User:innen machten auf eine gestern erfolgte Neuerung in den Vertragsdetails der Plattform aufmerksam, die einen pikanten Passus enthält. In diesem wird vor einer möglichen Rechtsauslegung im Konkurs-Fall gewarnt: “Da verwahrte Krypto-Vermögenswerte als Eigentum einer Konkursmasse betrachtet werden können, könnten die von uns im Namen unserer Kunden verwahrten Krypto-Vermögenswerte im Falle eines Konkurses Gegenstand eines Konkursverfahrens sein und diese Kunden könnten als unsere allgemeinen ungesicherten Gläubiger behandelt werden”. Das bedeutet im Klartext: Wenn das Unternehmen bankrott geht, könnte das Krypto-Geld der User:innen eingezogen werden.

CEO Brian Armstrong um Beschwichtigung bemüht: “möglich, wenn auch unwahrscheinlich”

Das sorgte im Lichte der tiefroten Zahlen bei vielen Nutzer:innen für Empörung. Coinbase-Gründer und CEO Brian Armstrong war daraufhin natürlich um Beschwichtigung bemüht. Auf Twitter beteuerte er, es gebe aktuell kein Konkurs-Risiko und die User-Vermögen seien “so sicher wie immer”. Man habe mit dem Passus eine Anforderung der US-Börsenaufsicht SEC erfüllt. “Die Offenlegung macht insofern Sinn, als dieses rechtliche Instrument nicht speziell für Krypto-Vermögenswerte gerichtlich geprüft wurde und es möglich, wenn auch unwahrscheinlich ist, dass ein Gericht beschließen würde, Kundenvermögen in einem Insolvenzverfahren als Teil des Unternehmensvermögens zu betrachten”, erklärt Armstrong.

“Wir sind davon überzeugt, dass Prime- und Custody-Kunden über einen starken rechtlichen Schutz verfügen, der ihr Vermögen selbst bei einem ‘Black Swan’-Ereignis wie diesem schützt”, stellt er klar. Im Thread räumt der Coinbase-CEO aber auch ein, dass man die entsprechenden Hinweise im Kleingedruckten aus seiner Sicht zu spät eingefügt habe und diese auch für Retail-Kund:innen noch ausstehen würden. Zuletzt gibt Armstrong einen Hinweis: Die Plattform biete auch eine Wallet-Lösung an, mit der Nutzer:innen ihr Krypto-Geld selbst verwahren können. Dann ist auch die hypothetische Gefahr hinfällig.

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Die Kurstafel:

🥱 Wenig Bewegung am Kryptomarkt

Der Blick auf die Kurstafel zeigt es schon: Extrem viel ist am Markt nicht geschehen seit vergangenem Freitag. Und die Situation ist da auch ein bisschen anders als in der Vorwoche: Da hatte die 7-Tages-Performance der größten Krypto-Assets unspektakulär ausgesehen - aber zwischendurch war es durchaus rund gegangen. Etwa bei Bitcoin mit dem tiefsten Stand seit März.

Diese Woche aber: Nichts dergleichen. Bitcoin etwa bewegte sich grob in einer Bandbreite zwischen 26.400 und 27.500 US-Dollar. Nicht besonders spektakulär also - man könnte sogar sagen: langweilig. 

🧐 Wie die Märkte auf die US-Zinsentscheidung reagiert haben

Dass es so kommen würde, war aber nicht unbedingt vorgezeichnet. Denn diese Woche stand beispielsweise eine Zinsentscheidung der US-Notenbank Federal Reserve (Fed) an. Und diese hat in der Vergangenheit doch immer wieder mal die Finanzmärkte inklusive Krypto bewegt. Seit die Fed im Herbst 2021 auf ihren neuen geldpolitischen Kurs mit anhaltenden Zinserhöhungen umgeschwenkt ist, ging es auch am Kryptomarkt abwärts.

Was entschied die Fed nun diese Woche? Einerseits beließ die Notenbank ihren Leitzins unverändert in der Spanne von 5,25 bis 5,50 Prozent zu halten. Gleichzeitig stellte sie aber zumindest eine weitere Zinserhöhung in diesem Jahr in Aussicht - und deutete an, dass der Kampf gegen die hohe Inflation wohl noch bis 2026 weitergehen würde. Der US-Aktienmarkt verzeichnete nach Bekanntgabe der Zinsentscheidung leichte Verluste, der US-Dollar wiederum legte zu. 

Das bedeutet: Die Märkte waren auf eine etwas weniger “strenge” Entscheidung eingestellt gewesen. Aber eine wirklich überrascht hat die Entscheidung nicht. Im Großen und Ganzen lag sie eben doch noch im Rahmen der Erwartungen.

Genau in dieses Bild passte auch die Reaktion am Kryptomarkt. Bitcoin gab tatsächlich etwas nach - von rund 27.200 Dollar auf knapp unter 27.000 Dollar. Doch auch hier gilt, was eingangs schon zur Wochen-Performance angemerkt wurde: Das ist keine nennenswerte Kursbewegung - jedenfalls nicht für Bitcoin-Verhältnisse.

🤔 Warum aktuell so wenig Bewegung im Markt ist

Aktuell gilt für Bitcoin wie für den gesamten Kryptomarkt: Es fehlen die Impulse für den Handel. Dies war bereits Thema in Crypto Weekly #112 - und seither hat sich nicht besonders viel geändert. Der letzte starke Impuls war im Juni der Antrag des weltgrößten Vermögensverwalters BlackRock auf einen Bitcoin-ETF in den USA gewesen. Dieser hatte vorübergehend für gute Stimmung am Markt gesorgt - auch, weil andere Finanzinstitute mit eigenen Anträgen nachzogen. 

Eine solche Euphorie hält aber nur für eine gewisse Zeit. Denn irgendwann müssen auf die Ankündigungen Taten folgen - oder in diesem Fall: auf die Anträge auch Genehmigungen der Börsenaufsicht. Die sind bisher ausgeblieben. Das heißt weder in die eine noch in die andere Richtung viel. Denn so ein Prozess dauert eben. Aber die Kurse werden auch nicht dauerhaft davon getragen, dass ein Antrag bloß eingereicht wurde. Das ist zu wenig.

Aktuell fehlen Neuigkeiten in der Sache. Diese Woche hat der Vermögensverwalter Grayscale neuerlich einen Antrag auf einen Ethereum-Futures-ETF eingereicht. Ein solcher ETF würde nicht direkt in Ether-Token investieren, sondern in Finanzprodukte (in diesem Fall Futures) die den Ether-Preis nachbilden. 

Für Bitcoin wurden in den USA bereits mehrere solche ETFs genehmigt. Die erwähnten Anträge von BlackRock und anderen Vermögensverwaltern beziehen sich dagegen auf ETFs, die direkt in Bitcoin investieren würden. Solche hat die US-Börsenaufsicht bisher noch nicht zugelassen. 

Die Meldung von Grayscales neuerlichem Ethereum-ETF-Antrag führte zu keiner nennenswerten Marktreaktion. Es ist nicht das erste Mal, dass Grayscale einen solchen Antrag eingebracht hat - und Grayscale ist auch nicht der erste Vermögensverwalter, der sich um einen Ethereum-Futures-ETF bemüht hat. 

Vor wenigen Wochen hatte Bloomberg berichtet, dass die Börsenaufsicht im Oktober erstmals Ethereum-Futures-ETFs zulassen könnte. Ob sich dies bewahrheitet, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Ein positiver Impuls für den Markt wäre es aber sicherlich. 


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