15.09.2020

Klarna wird mit 650 Millionen Dollar Investment zum Decacorn

Klarna steigert durch das aktuelle Investment die eigene Bewertung auf 10,65 Milliarden US-Dollar und wird somit zum Decacorn.
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Klarna
(c) Klarna

Das Fintech-Unicorn Klarna gibt heute eine Finanzierungsrunde in Höhe von 650 Millionen Dollar bekannt. Im Zuge dieses Investments verdoppelt sich die Bewertung des Payment-Unternehmens auf 10,65 Milliarden US-Dollar. Damit ist Klarna das am höchsten bewertete private FinTech in Europa, weltweit steht es an vierter Stelle. Außerdem ist Klarna jetzt kein Unicorn mehr, sondern ein Decacorn – wie man mit dem nachfolgenden Video feiert.

Die aktuellen Klarna-Investoren

Die Finanzierungsrunde wird von Silver Lake angeführt, einer Technologie-Investmentgesellschafte mit einem verwalteten Gesamtvermögen von über 60 Milliarden US-Dollar. Weitere Investoren in dieser Runde sind der Staatsfonds GIC aus Singapur sowie von BlackRock und HMI Capital verwaltete Fonds und Konten.

Darüber hinaus haben Merian Chrysalis, TCV, Northzone und Bonnier Anteile von bestehenden Anteilseignern erworben. Sie reihen sich damit in den Kreis bestehender Investoren wie Sequoia Capital, Dragoneer, Permira, Commonwealth Bank of Australia, Bestseller Group und Ant Group ein. 

Wofür Klarna das Investment verwenden wird

Die neue Finanzierungsrunde wird Klarna nutzen, um das Produktangebot weiter auszubauen, neue Märkte zu erschließen, das aktuelle Momentum in bestehenden Märkten weiter zu nutzen sowie das Wachstum in den USA mit inzwischen mehr als 9 Millionen Nutzerinnen und Nutzern zu beschleunigen. 

90 Millionen Kunden weltweit

Inzwischen hat Klarna über 90 Millionen Kunden weltweit, wie aus der aktuellen Presseaussendung hervorgeht. Klarnas Direct-to-Consumer-App, mit der die Nutzerinnen und Nutzer in jedem beliebigen Geschäft oder bei jeder beliebigen Marke online einkaufen können, verzeichnet weltweit aktuell mehr als 12 Millionen monatlich aktive Nutzer sowie 55.000 Downloads täglich.

B2B-Wachstum in Corona-Zeiten

Eine kürzlich durchgeführte Studie von McKinsey & Company in den USA ergab, dass mehr als 75 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher während der COVID-19-Pandemie neue Marken, Kanäle oder Einkaufsmethoden ausprobiert haben. Gleichzeitig beabsichtigen 82 Prozent der Befragten, die eine neue digitale Art des Einkaufens ausprobiert haben, diese auch nach dem Ende der Krise weiter zu nutzen.

Durch den wachsenden Online-Handel hat außerdem die B2B-Seite des Geschäfts einen Aufschwung erfahren. In der erste Jahreshälfte 2020 kamen zu den bestehenden 200.000 Einzelhändlern weltweit 35.000 hinzu. Dazu gehören Marken wie Sephora, Groupon, SHEIN, Charlotte Tilbury, Vans, The North Face, Ted Baker, Timberland und Ralph Lauren.

In harten Finanzzahlen ausgedrückt heißt es: Klarna verzeichnete ein Volumen- und Umsatzwachstum von 44% bzw. 36% im ersten Halbjahr 2020, wickelte mehr als 22 Milliarden US-Dollar über die Plattform ab und erwirtschaftete insgesamt einen Umsatz von 466 Millionen US-Dollar. 

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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Klarna wird mit 650 Millionen Dollar Investment zum Decacorn

  • Das Fintech-Unicorn Klarna gibt heute eine Finanzierungsrunde in Höhe von 650 Millionen Dollar bekannt.
  • Im Zuge dieses Investments verdoppelt sich die Bewertung des Payment-Unternehmens auf 10,65 Milliarden US-Dollar.
  • Damit ist Klarna das am höchsten bewertete private FinTech in Europa, weltweit steht es an vierter Stelle.
  • Außerdem ist Klarna jetzt kein Unicorn mehr, sondern ein Decacorn.
  • Die Finanzierungsrunde wird von Silver Lake angeführt, einer Technologie-Investmentgesellschafte mit einem verwalteten Gesamtvermögen von über 60 Milliarden US-Dollar. Weitere Investoren in dieser Runde sind der Staatsfonds GIC aus Singapur sowie von BlackRock und HMI Capital verwaltete Fonds und Konten.
  • Darüber hinaus haben Merian Chrysalis, TCV, Northzone und Bonnier Anteile von bestehenden Anteilseignern erworben.

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