29.01.2020

Ex-Klarna-Manager Jens Lütcke wechselt in die Geschäftsführung von Bluecode

Jens Lütcke war Co-Founder der Sofort GmbH und leitete Klarna in der DACH-Region. Außerdem war er an der Entwicklung der PSD2 beteiligt. Nun wechselt er ins Führungsteam von Bluecode.
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Jens Lütcke
Jens Lütcke, Deputy CEO der Blue Code International AG © Blue Code International AG

Der Mobile-Payment-Anbieter Bluecode erweitert sein Führungsteam: Seit Januar 2020 ist Jens Lütcke (48) neuer Deputy CEO von Bluecode und verantwortet in dieser Rolle das Partnermanagement auf Banken-Seite.

Sofort-Gründer und Mitgestalter der PSD2

Lütcke ist in der FinTech-Szene kein Unbekannter: Als Mitinitiator und ehemaliger Geschäftsführer der Sofort GmbH entwickelte der provierte Jurist die „Sofort Überweisung“ innerhalb von 12 Jahren zum führenden Direktüberweisungsverfahren in Europa. Nach dem erfolgreichen Verkauf an die schwedische Klarna Group leitete er von 2014 bis 2017 zusätzlich für Klarna die DACH-Region.

+++Bluecode: 12 Millionen Euro Investment für Wiener FinTech+++

In dieser Zeit gestaltete er auch die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) maßgeblich mit, die seit 14. September 2019 von europäischen Banken verpflichtend umgesetzt werden muss und neue Möglichkeiten für FinTech-Startups bietet. Zuletzt war der Stuttgarter als CEO des Software- und Serviceanbieters ipan Group sowie als Startup-Berater und Business Angel tätig.

Was Jens Lütcke mit Bluecode plant

„Die Vision, mit Bluecode ein eigenes europäisches Mobile-Payment-System für Banken, Handel und Endkunden aufzubauen, hat mich begeistert. Ich freue mich, die schon mit Sofort verfolgte Idee eines kontobasierten Zahlungsverfahrens voranzutreiben – ohne dazwischengeschaltete US-basierte Kartensysteme“, sagt Lütcke: „Mit meinem technischen und rechtlichen Know-how rund um PSD2-Schnittstellen will ich im Bereich Issuing dazu beitragen, dass Banken ihren Kunden noch schneller eine europäische Mobile-Payment-Lösung als Alternative zu US-Anbietern wie Apple Pay und Google Pay bieten können.“

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„Ich begreife Payment nicht als Silo, sondern als integralen Bestandteil der Wertschöpfungskette – also als Prozess, der Kunden und Händler digital verbindet und Mehrwertservices integriert“, sagt Lütcke weiters: „Daher entwickeln wir mit Bluecode Express eine neue Möglichkeit, Banken schnell an unser mobiles Zahlungssystem anzubinden, um letztendlich das Bankkonto an den Point of Sale zu bringen.“

Bluecode-CEO Christian Pirkner zählt auf das PSD2-Know-How

Christian Pirkner, CEO der Blue Code International AG, freut sich über den Neuzugang im Management-Team: „Mit Jens Lütcke gewinnen wir eine weitere Führungspersönlichkeit mit langjähriger Erfahrung im strategischen Aufbau und in der Internationalisierung von innovativen Zahlungslösungen“, sagt er „Sein regulatorisches Know-how rund um die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 wird uns dabei helfen, sicheres mobiles Bezahlen per Bluecode in Verbindung mit attraktiven Mehrwerten nach europäischen Regeln auszurollen. Insbesondere wird Jens Lütcke unsere Partner-Banken dabei unterstützen, die Wertschöpfungskette rund um Mobile Payment in ihren Händen zu behalten und diese im Sinne aller europäischen Beteiligten – von Banken über Handel bis zu den Endkunden – neu zu gestalten.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Ex-Klarna-Manager Jens Lütcke wechselt in die Geschäftsführung von Bluecode

Der Mobile-Payment-Anbieter Bluecode erweitert sein Führungsteam: Seit Januar 2020 ist Jens Lütcke (48) neuer Deputy CEO von Bluecode und verantwortet in dieser Rolle das Partnermanagement auf Banken-Seite. Lütcke ist in der FinTech-Szene kein Unbekannter: Als Mitinitiator und ehemaliger Geschäftsführer der Sofort GmbH entwickelte der provierte Jurist die „Sofort Überweisung“ innerhalb von 12 Jahren zum führenden Direktüberweisungsverfahren in Europa. Er gestaltete auch die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) maßgeblich mit, die seit 14. September 2019 von europäischen Banken verpflichtend umgesetzt werden muss und neue Möglichkeiten für FinTech-Startups bietet. „Ich begreife Payment nicht als Silo, sondern als integralen Bestandteil der Wertschöpfungskette – also als Prozess, der Kunden und Händler digital verbindet und Mehrwertservices integriert“, sagt Lütcke weiters: „Daher entwickeln wir mit Bluecode Express eine neue Möglichkeit, Banken schnell an unser mobiles Zahlungssystem anzubinden, um letztendlich das Bankkonto an den Point of Sale zu bringen.“

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